LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 6

EZ/OZ 1837/5

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Gesundheit

Betreff:
MRT Institut Dr. Schmidt - Stolzalpe


zu:


  • Institut Dr. Schmidt - Stolzalpe (Selbstständiger Antrag)


Der Ausschuss "Gesundheit" hat in seinen Sitzungen vom 29.01.2008 und 24.06.2008 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.


Die Abgeordneten Johann Bacher und Peter Rieser haben unter der EZ. 1837/1 am 17.01.2008 folgenden selbstständigen Antrag eingebracht:

"Der Landtag wolle beschließen:
Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert,
1. sich dafür einzusetzen, dass das MRT am LKH Stolzalpe in den Großgeräteplan aufgenommen wird,
2. dafür Sorge zu tragen, dass die Möglichkeit der Wahlarztuntersuchungen am MRT im RSG als Angebot erhalten bleibt und
3. an die Gesundheitsplattform heranzutreten, damit diese mit den Sozialversicherungen eine Einigung über die ambulante Nutzung des MRT erzielt."

In der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Sport am 29.01.2008 wurde der Beschluss gefasst, die Landesregierung um Stellungnahme gem. § 30 Abs. 1 GeoLT zu ersuchen.

Seitens der Fachabteilung 8A wurden von der Gesundheitsplattform Steiermark, der Steiermärkischen Krankenanstaltenges.m.b.H. und der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse zusammenfassend folgende Stellungnahmen eingeholt:

Seit April 2007 ist am LKH Stolzalpe ein Magnetresonanztomograph (MRT) mit offenem System in Betrieb. Für Magnetresonanz (MR)-Untersuchungen an stationären PatientInnen liegt eine Betriebsbewilligung für die Stmk. Krankenanstaltengesellschaft - LKH Stolzalpe vor und diese Leistungen werden durch die LKF-Zahlungen abgegolten. Für MR-Untersuchungen an ambulanten PatientInnen wurde eine Betriebsbewilligung für das MR-Institut Stolzalpe - Dr. Schmidt erteilt, das im LKH ein privates Institut in Form eines selbstständigen Ambulatoriums betreibt.

Mit dem MRT werden somit Untersuchungen an stationären und ambulanten PatientInnen des LKH Stolzalpe als auch Untersuchungen an PatientInnen des niedergelassenen Bereichs (Zu-weisung erfolgt durch eine/n niedergelassenen AllgemeinmedizinerIn oder Fachärztin/arzt) vorgenommen.

Um die bisherige unbefriedigende Situation zu ändern, wurde in der Sitzung der Gesundheitsplattform Steiermark am 28.4.2008 erstmalig in Österreich ein Pilotprojekt zur sektorenübergreifenden Finanzierung des ambulanten Bereichs lt. Artikel 31 Abs. 2 Z 3 der Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens eine einheitliche Abgeltung im ambulanten Bereich (Leistungen der Spitalsambulanz und des extramuralen Bereichs) beschlossen.

Mit diesem Pilotprojekt zur sektorenübergreifenden Finanzierung wird eine Abgeltung von ambulant erbrachten MR-Leistungen am MRT-Institut Stolzalpe - Dr. Schmidt rückwirkend ab 01.03.2008 geregelt. Der dazu vorgesehene Finanzierungsbetrag soll zu gleichen Teilen von Sozialversicherung und Gesundheitsfonds aufgebracht werden.

Eine Untersuchung im MRT-Institut Stolzalpe ist daher zukünftig für die Versicherten mit keinerlei finanziellen Ausgaben mehr verbunden. Zur Zeit wird noch der entsprechende Vertrag ausformuliert.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Ausschusses für Gesundheit und Sport zum Antrag, Einl.Zahl 1837/1, der Abgeordneten Bacher und Rieser betreffend MRT Institut Dr. Schmidt - Stolzalpe wird zur Kenntnis genommen.