LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2339/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 07.08.2008, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA17A 01-14/2008-71
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Manfred Wegscheider
Beilagen: Stellungnahme des Landesfinanzreferenten

Betreff:
Landtagsbeschluss Nr. 773 vom 16.10.2007 betreffend Fotovoltaik

Der Fotovoltaik wird in Zukunft als einer absolut umweltfreundlichen, auch in einer Gesamtökobilanz sehr positiven Art der Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie eine bedeutende Rolle in der Energieversorgung zukommen. Auch die Entwicklung der Kosten derartiger Anlagen deutet langfristig darauf hin, zur Zeit allerdings zählt die Stromerzeugung aus Fotovoltaikanlagen noch zu den kostspieligsten Möglichkeiten, "Ökostrom" zu produzieren, weshalb ein hoher Einsatz von Fördermitteln notwendig ist, wenn Fotovoltaikanlagen für die jeweiligen BetreiberInnen oder EigentümerInnen wirtschaftlich geführt werden sollen.

Die Erzeugung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energieträgern wird im Bundesgesetz, mit dem Neuregelungen auf dem Gebiet der Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern und auf dem Gebiet der Kraft-Wärme-Kopplung erlassen werden (Ökostromgesetz), BGBl. I Nr. 149/2002 in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. 10/2007, geregelt (im weiteren Text als Ökostromgesetz 2006 bezeichnet).

Um den Einsatz von Fotovoltaik auf einer wirtschaftlichen Basis überhaupt zu ermöglichen hatten die Bundesländer und der Bund ursprünglich eine gemeinsame Vorgangsweise zur Finanzierung beschlossen, nämlich in Form einer Lastenverteilung der notwendigen Fördermittel auf alle StromkonsumentInnen. Diese im Ökostromgesetz 2002 festgelegte Vorgangsweise führte österreichweit zu einem Boom an Ökostromanlagen, auch Fotovoltaikanlagen, wovon in der Steiermark in der Periode 2003/2004 (die Dauer der Gültigkeit der Einspeiseverordnung zum Ökostromgesetz 2002) rund 400 entstanden. Die an sich für den 1. 1. 2005 vorgesehene Verlängerung oder Neuregelung der Einspeisetarife durch den zuständigen Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit fand nicht statt, weshalb es im Jahr 2005 und teilweise im Jahr 2006 keine Einspeiseregelung für Fotovoltaik gab\; mit dem Ökostromgesetz 2006 wurde - ohne Zustimmung der Bundesländer - die Förderung von Fotovoltaikanlagen dahin gehend geändert, dass nur 50 Prozent der notwendigen Fördermittel über die StrombezieherInnen aufgebracht werden, die restlichen 50 Prozent  jeweils durch das betroffene Bundesland: Die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der Preise für die Abnahme elektrischer Energie aus Ökostromanlagen auf Grund von Verträgen festgesetzt werden, zu deren Abschluss die Ökostromabwicklungsstelle im Kalenderjahr 2008 verpflichtet ist (Ökostromverordnung 2008), BGBl. II Nr. 59/2008, regelt auf Grund des § 11 Ökostromgesetz 2006 den tatsächlichen Einspeisepreis für die Anlagenbetreiber und gemäß § 10a Abs. 9 die Voraussetzung, dass 50 vH der für die Abnahme von elektrischer Energie erforderlichen Aufwendungen aus Mitteln des Landes getragen werden, in dem die Fotovoltaikanlage errichtet worden ist.

Zu diesem Zeitpunkt war allerdings in keinem der Länderbudgets ein Betrag für die Kofinanzierung von Fotovoltaikanlagen im Sinne dieser Regelung vorgesehen, sodass alle Bundesländer Schwierigkeiten hatten, Mittel dazu aufzutreiben. Demgemäß wurden in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen getroffen, die in den meisten Fällen darauf hinaus liefen, ein auf Grund der jeweiligen Budgetsituation beschränktes Kontingent von Anlagen mit zu finanzieren, so wurde beispielsweise im Bundesland Salzburg ein Kontingent von 30 kWp Gesamtleistung beschlossen, in der Steiermark eines von 200 kWp (2006). Auch für das Jahr 2007 wurde die Kofinanzierung von 200 kWp aus dem Budget des Landes Steiermark beschlossen, trotz der schwierigen Budgetsituation. Zu dem dafür beschlossenen Betrag von Euro 500.000,- ist festzuhalten, dass dies den gesamten Förderbedarf für 200 kWp Leistung über die Periode von 12 Jahren (laut Ökostromgesetz 2006) darstellt.

Im selbständigen Antrag der Landtagsabgeordneten Ingrid Lechner-Sonnek und Peter Hagenauer betreffend "Verdoppelung der Förderung für Fotovoltaik" wird eine Erhöhung des Kontingentes von 200 kWp auf 400 kWp gefordert. Dies würde eine Erhöhung des für 2008 notwendigen Budgets auf € 1.000.000,- erfordern, wenn die gesamte Laufzeit der Kofinanzierung abgedeckt werden soll, könnte aber der derzeitigen Nachfrage nach Fotovoltaikanlagen dennoch nicht gerecht werden. Im Sinne der Planungssicherheit für die infrage kommenden AnlagenbetreiberInnen und einer zukunftsorientierten Energiepolitik erscheint es deshalb sinnvoller, ein Gesamtvolumen von 1 MWp als einmalige Förderaktion für den Zeitraum ab 2008 festzulegen und dies nicht ausschließlich aus Budgetmitteln des Jahres 2008 zu finanzieren.

Auch im Hinblick auf die mittlerweile im Ministerrat beschlossene Novelle zum Ökostromgesetz ist dies sinnvoll: Trotz der in der Landesumweltreferentenkonferenz mehrfach geforderten Aufhebung der mit der Ökostromförderung junktimierten Kofinanzierung von Fotovoltaikanlagen durch die Länder und entgegen der Parteien übergreifenden Initiative der Landesräte Ing. Manfred Wegscheider, Josef Plank (Niederösterreich) und Rudi Anschober (Oberösterreich) im selben Sinne wurde die Kofinanzierung durch die Länder in der Novelle beibehalten. Darüber hinaus ist noch eine deutliche Schlechterstellung der Unterstützung von Fotovoltaikanlagen dahin gehend vorgesehen, dass Anlagen unter 5 kWp gänzlich aus dem Förderregime fallen, so dass eine Förderaktion im angeführten Sinn von besonderer Bedeutung ist. Eine Freigabe der Mittel kann noch nach dem derzeit gültigen Ökostromgesetz erfolgen, da mit dem Inkrafttreten der Novelle innerhalb der nächsten Monate nicht zu rechnen ist.

Aus energie-, wirtschafts- und umweltpolitischen Überlegungen ist die Beteiligung des Landes Steiermark an der Kofinanzierung von Fotovoltaikanlagen gerechtfertigt. Damit verbunden ist die Sicherstellung des Landesanteils gemäß § 10a Abs. 9 Ökostromgesetz 2006 für Betreiber von Fotovoltaikanlagen, die ab dem Jahr 2008 einen Stromlieferungsvertrag mit der OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG abschließen, für eine Laufzeit von 12 Jahren ab Inbetriebnahme der Anlage. Die Anlage muss innerhalb von 24 Monaten nach Annahme des Antrags auf Abschluss eines Stromlieferungsvertrages in Betrieb genommen werden.

Wenn dabei wie bisher Anlagen bis zu einer Leistung von 5 kWp gefördert werden bedeutet dies für die angestrebte Gesamtleistung von 1 MWp bei dem 2007 verordneten Tarif von 46 Cent je kWh eine Gesamtsumme von  rund € 2,6 Millionen, bzw. für die nächsten 10 Jahre jeweils € 230.000,-- (und im 11. Jahr € 115.000,-- sowie im 12. Jahr € 57.500,--). Diese Beträge sind folglich in den jeweiligen Budgets zu berücksichtigen.

Eine zusätzliche Förderung aus anderen Förderprogrammen des Landes Steiermark ist ausgeschlossen.

Der Landesanteil ist aufgeteilt auf 12 Jahre der Ökostromabwicklungsstelle (OeMAG) entsprechend den von den Fotovoltaikanlagenbetreiber eingelieferten Strommengen gesichert zur Verfügung zu stellen.

Gemäß der in § 10a Absatz 9 Ökostromgesetz 2006 geforderten verbindlichen Zusage, 50 vH der für die Abnahme von elektrischer Energie aus Fotovoltaikanlagen in der Steiermark zu übernehmen, ist maximal ein Betrag in der Höhe von € 2,600.000,- , aufgeteilt auf 12 Jahresraten bis längstens zum Jahr 2022 (basierend auf der jeweils nachgewiesenen Fotovoltaik-Stromerzeugung) bereitzustellen.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 30. Juni 2008.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

1.) Der vorstehende Bericht wird zur Kenntnis genommen.
2.) Gemäß der in §10a Absatz 9 Ökostromgesetz 2006 geforderten verbindlichen Zusage, 50 vH der für die Abnahme von elektrischer Energie aus Fotovoltaikanlagen in der Steiermark zu übernehmen, wird ein Betrag in der Höhe von € 2,600.000,-- , aufgeteilt auf 12 Jahresraten bis längstens zum Jahr 2022 (basierend auf der jeweils nachgewiesenen Fotovoltaik-Stromerzeugung), bereitgestellt.