LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 14

EZ/OZ 1657/2

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Gemeinden

Betreff:
Raschere Bearbeitung der Ansuchen um Wohnbeihilfe


zu:


  • 1657/1, Raschere Bearbeitung der Ansuchen um Wohnbeihilfe (Selbstständiger Antrag)


Der Ausschuss "Gemeinden" hat in seinen Sitzungen vom 06.11.2007 und 06.05.2008 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Der Antrag der Abgeordneten Dr. Murgg, Klimt-Weithaler, Kaltenegger und Ing. Pacher mit der Einl. Zahl 1657/1 betreffend eine raschere Bearbeitung der Ansuchen um Wohnbeihilfe wurde der Landesregierung zur Stellungnahme übermittelt:
Die Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme Folgendes  ausgeführt:

Seitens der Fachabteilung 11A:

Im Oktober 2006 wurde die "Wohnbeihilfe neu" eingeführt. Die SachbearbeiterInnen waren zu diesem Zeitpunkt schon an der Grenze ihrer Bearbeitungskapazität und zusätzlich durch die gestiegene Anzahl der Wohnbeihilfenansuchen sehr belastet, da ab diesem Zeitpunkt die Erhöhung der Wohnbeihilfe durch Hinzurechnung von pauschalierten Betriebskosten bei der Wohnbeihilfenberechnung eingeführt wurde. Zusätzlich mussten durch die im § 8 festgelegte Übergangsbestimmung der Wohnbeihilfenverordnung vom 2.6.2006 bereits gewährte Wohnbeihilfen auf Antrag neu festgesetzt werden.

Dies ergab im Jahr 2007 bei einem Gesamtaufkommen von rund 54.000 Ansuchen im Schnitt 3.373 Ansuchen für jeden der 16 SachbearbeiterInnen laut Dienstpostenplan, unabhängig von den zahlreichen Krankenständen, die teils auch aus der Überlastungssituation entstanden.

Im Sommer wurden zwei Sachbearbeiterinnen dem Wohnbeihilfenreferat zugeteilt, die Einschulungsphase dauerte etwas mehr als sechs Monate und ist nun abgeschlossen.

Im Zeitraum vom 11. bis zum 22. Februar 2008 wurde - im Interesse der Parteien - kein Parteienverkehr abgehalten, um die enormen Rückstände zu verringern. In dieser Zeit konnten rund 7.500 nicht erledigte Wohnbeihilfe-Neu- und Weitergewährungsansuchen bearbeitet werden. Dadurch erhöhte sich die Wohnbeihilfenauszahlung im März 2008 von durchschnittlich 5,5 Mio. auf 6,6 Mio. Euro.

Tatsächlich kann eine schnellere Abwicklung der Wohnbeihilfenansuchen nur erfolgen, wenn eine Trennung in der Organisation in Front- und Backofficebereich durchgeführt wird. Notwendigerweise müsste den SachbearbeiterInnen die Möglichkeit gegeben werden, Akten ohne Störungen zu erledigen\; Ansuchende brauchen natürlich trotzdem kompetenteste AnsprechpartnerInnen, die in allen Angelegenheiten der Wohnbeihilfe informieren können. Diese Trennung wird zurzeit umgesetzt und die räumlichen Voraussetzungen werden geschaffen.

Entscheidend ist aber auch, dass die Anzahl der zu erledigenden Akten pro SachbearbeiterIn, ab April ca. 3.000, reduziert wird. Hierfür ist eine Personalaufstockung notwendig.
 
Seitens der Abteilung 5 - Personal:

Die Wohnbeihilfenverordnung (LGBl. Nr. 122/2006) ist mit 1. Oktober 2006 in Kraft getreten. In der Folge kam es in kurzer Zeit zu einem eklatanten Anstieg an Neuansuchen und Ansuchen um Weitergewährung der Wohnbeihilfe.
Der dadurch entstandene Personalmehrbedarf wurde unter Berücksichtigung der hoch gerechneten Anfallsmengen für das Jahr 2006 berücksichtigt und auf Basis der nunmehr vorliegenden Eingangsstatistik 2007 evaluiert.
 
Auf Grundlage der mit der FA 11A einvernehmlich festgelegten Bearbeitungszeiten ergibt sich ein Personalbedarf von 15 Vollzeitäquivalenten (VZÄ). Derzeit erledigen 18 SachbearbeiterInnen die Anträge, somit scheinen die personellen Voraussetzungen für eine rasche Erledigung der Anträge gegeben zu sein.
Da bekanntermaßen eine große Menge an Rückständen bei der Aktenbearbeitung zu erledigen ist, wurden seitens der Abteilung 5-Personal zusätzliche Aktivitäten gesetzt:

1. Die Beschäftigungsausmaße einiger Mitarbeiterinnen wurden auf 100% aufgestockt.
2. Die Zuteilung von zusätzlichen Lehrlingen (2. Lehrjahr) auf eine freie Stelle im Assistenzbereich und für den Telefondienst wurde veranlasst.
3. Die personellen Voraussetzungen zur Schaffung einer Informationsstelle und eines Call-Centers wurden geschaffen.
4. Versetzungsverfahren von zwei SachbearbeiterInnen mit jeweiligem Ersatz wurden eingeleitet.
5. Die besoldungsmäßige Abgeltung von angeordneten Überstunden wurde genehmigt.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Ausschusses für Gemeinden zum Antrag, Einl. Zahl 1657/1, der Abgeordneten Dr. Werner Murgg, Claudia Klimt-Weithaler, Ernest Kaltenegger und Ing. Renate Pacher  betreffend Raschere Bearbeitung der Ansuchen um Wohnbeihilfe wird zur Kenntnis genommen.