EZ/OZ: 2519/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 06.11.2008, 00:00:00
Geschäftszahl(en): FA18A 38-1/2007-33
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP)
Betreff:
Auflassung der L 623, St.-Veiter-Straße, von km 2,200 – km 2,876 in einer Länge von 676 m und die Übernahme der Gemeindestraße „Untere Marktstraße“ in einer Länge von 443 m.
Marktgemeinde St. Veit am Vogau, pol. Bez. Leibnitz
"Die laufenden Änderungen der Wirtschafts- und Siedlungsstruktur bewirken auch nachhaltige Veränderungen der Verkehrsstruktur einzelner Landesstraßen. Das Landesstraßennetz der Steiermark muss daher immer wieder den geänderten Funktionen und Verkehrsverhältnissen angepasst werden. In der Regel kann dies beim Einverständnis der betroffenen Gemeinde durch einen Straßenabtausch vorgenommen werden, um insgesamt keine größere Erweiterung des Landesstraßennetzes zu erhalten.
Mit dem Umbau der Kreuzungen im Zuge der L 208a, Ast Perbersdorferstraße, der Ortsraumgestaltung im Ortskern St. Veit am Vogau und der damit erfolgten Verkehrsberuhigung ist auch eine funktionelle Anpassung der Landesstraßenführung erforderlich.
Mit Vertrag vom 1. April 2008 wurde von der Marktgemeinde St. Veit am Vogau einstimmig der Beschluss gefasst, die L 623, St.-Veiter-Straße, von km 2,200 bis km 2,876, in einer Länge von 676 m nach einer einmaligen Pauschalabgeltung von € 60.000,-, in das Gemeindestraßennetz zu übernehmen, wenn dafür die Gemeindestraße "Untere Marktstraße" in einer Länge von 443 m in das Landesstraßennetz übernommen wird.
Nachdem sich jedoch die beiden Zufahrtsrampen zur "Unteren Marktstraße" in der Gemeinde Vogau befinden, sollen diese aus funktionellen Gründen in das Landesstraßennetz übernommen werden. Die Gemeinde Vogau hat sich demnach mit Gemeinderatsbeschluss vom 3. Okt. 2008 bereit erklärt, die beiden Zufahrtsrampen entschädigungslos dem Land Steiermark abzutreten.
Der gegenständliche Straßentausch tritt mit dem Tag der Beschlussfassung in Kraft."
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. November 2008.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Gemäß § 8 Abs. 1 Landes-Straßenverwaltungsgesetz 1964 wird die Landesstraße L 623, St.-Veiter-Straße, von km 2,200 - km 2,876 in einer Länge von 676 m aufgelassen und der Marktgemeinde St. Veit am Vogau übergeben. Gleichzeitig wird die Gemeindestraße "Untere Marktstraße" in einer Länge von 443 m als Landesstraße übernommen.
Die beiden in der Gemeinde Vogau befindlichen Zufahrtsrampen zur "Unteren Marktstraße" werden in das Landesstraßennetz übernommen.
Der gegenständliche Straßentausch tritt mit dem Tag der Beschlussfassung in Kraft.