LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2152/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 13.05.2008, 09:40:16


Landtagsabgeordnete(r): Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Edith Zitz (Grüne), Lambert Schönleitner (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Hermann Schützenhöfer, Manfred Wegscheider

Betreff:
Vertretung aller Wahlparteien in den Verbänden

Im Gemeindeverbandsorganisationsgesetz 1997 findet sich in § 7 Abs. 2 folgende Bestimmung: "Jede im Gemeinderat einer verbandsangehörigen Gemeinde vertretene Wahlpartei, die in der Verbandsversammlung nicht vertreten ist, kann zu den Sitzungen der Verbandsversammlung einen Vertreter mit beratender Stimme entsenden."

Diese Bestimmung sichert kleineren Parteien die Teilnahme und Information über Vorgänge in Verbänden und stellt Transparenz her. Allerdings sind lediglich die Abfallwirtschaftsverbände und die Sozialhilfeverbände nach dem Gemeindeverbandsorganisationsgesetz gebildet worden.

Viele andere Verbände, an denen Gemeinden beteiligt sind, werden nich nach dem Gemeindeverbandsorganisationsgesetz gebildet und schließen kleinere Parteien von der Verbandsversammlung aus. Zu diesen Verbänden gehören unter anderen Wasserverbände, Abwasserverbände und Tourismusverbände.

Es soll gewährleistet werden, dass in allen Verbänden auch kleinere Parteien mit beratender Stimme teilnehmen dürfen.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Verbänden (insbesondere Abwasser-, Wasser- und Tourismusverbände) sicherzustellen, dass in den Statuten festgelegt wird, dass jede im Gemeinderat vertretene Wahlpartei, die in der Verbandsversammlung nicht vertreten ist, zu den Sitzungen der Verbandsversammlung eine Vertreterin mit beratender Stimme entsenden kann.


Unterschrift(en):
Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Edith Zitz (Grüne), Lambert Schönleitner (Grüne)