EZ/OZ: 2488/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 27.10.2008, 00:00:00
Geschäftszahl(en): FA8A-82Ka1/2004-179
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Helmut Hirt
Beilagen: Ergänzung zur Finanzierungsvereinbarung, Investitionsplanung KAGes, Rückstehungserklärung
Betreff:
Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft mbH, Ergänzung zur Finanzierungsvereinbarung 2007 bis 2011
Mit Finanzierungsvereinbarung vom 3. September 2007 (Landtagsbeschluss Nr. 705 vom 3. Juli 2007) hat sich das Land Steiermark verpflichtet, der KAGes als Rechtsträger der Steirischen Landeskrankenanstalten für den Zeitraum von 2007 bis 2011 jährlich fixe Gesellschafterzuschüsse zur Deckung der bei diesen Krankenanstalten auftretenden Betriebsabgänge zu leisten, wobei vom Land Steiermark auch für die Mittelbereitstellung der Investitionen für die Jahre 2007 und 2008 Sorge getragen wurde.
Nunmehr stellt sich für das Land die finanzielle Situation im Zusammenhang mit dem Doppelbudget für die Jahre 2009 und 2010 in einer derart geänderten Form dar, dass diese veränderte Ausgangslage eine Änderung der Vereinbarung notwendig macht, um der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft mbH weiterhin eine gesetzeskonforme Bilanzierung (einschließlich der positiven Fortbestandsprognose des Unternehmens) zu ermöglichen.
Mit der vorliegenden Ergänzung zur Finanzierungsvereinbarung soll der Gesellschaft weiterhin eine wirtschaftliche Gebarung ermöglicht werden und das Land einen Teil seiner finanziellen Verpflichtungen über eine Einlage der den Landeskrankenanstalten zugeordneten Liegenschaften in die KAGes einschließlich der Weiterveräußerung durch die KAGes an eine Tochtergesellschaft erfüllen.
Gleichzeitig sollen der Gesellschaft die aus dieser Transaktion erwachsenden Finanzierungskosten und die sich daraus ergebenden zukünftigen Mehrbelastungen unter Berücksichtigung von Effizienzsteigerungen abgegolten werden.
Ebenfalls werden Vereinbarungsinhalte aufgenommen, die der KAGes mittelfristig die erforderlichen Investitionen einschließlich der vereinbarten Sonderprojekte ermöglichen.
Weiters wird in der Ergänzung der Finanzierungsvereinbarung vereinbart, dass hinsichtlich sämtlicher durch das Land Steiermark bisher der KAGes zur Verfügung gestellten Darlehen das Land Steiermark eine Rückstehungserklärung mit der KAGes abschließt, um damit die gesetzeskonforme Bilanzierung zu ermöglichen.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. Oktober 2008.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung an den Landtag Steiermark betreffend Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft mbH, Ergänzung zur Finanzierungsvereinbarung 2007 bis 2011, wird zur Kenntnis genommen und die angeschlossene Finanzierungsvereinbarung samt Rückstehungserklärung genehmigt.