LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2156/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 06.05.2008, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA8A-18Ro1/2008-2
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Helmut Hirt

Betreff:
Landtagsbeschluss Nr. 886 (Einl.Zahl 1751/4) betreffend Kennzeichnungsvorschriften für Rohfleisch in Verarbeitungsware

Zu Folge des Beschlusses der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. Februar 2008 wurde der Beschluss des Landtages Steiermark Nr. 886 (EZ. 1751/4) mit Schreiben vom 28. Jänner 2008 GZ.: FA8A-18Ro1/2008-1, an die Bundesregierung herangetragen und diese unter Verweis auf die im Schreiben dargestellte Antragsbegründung ersucht, die Kennzeichnungsvorschriften für Rohfleisch in Verarbeitungsware (z.B. Wurstwaren) so zu ändern, dass auch die Herkunft deklariert werden muss, um Klarheit für die KonsumentInnen zu schaffen, einzuführen.

Dem Antrag lagen folgende Ausführungen zugrunde:

"Viele KonsumentInnen legen beim Kauf von Fleisch- und Wurstwaren darauf Wert, dass das verarbeite Rohfleisch österreichischer Herkunft ist. Zumeist orientieren sie sich beim Kauf an der Kennzeichnung des jeweiligen Produktes. Leider ist es nur in wenigen Fällen (AMA-Gütesiegel) möglich festzustellen, woher das Fleisch tatsächlich stammt.

Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat erst vor kurzem Stichproben von 39 österreichischen Wurstwaren im Handel gezogen und die ProduzentInnen aufgefordert, Auskunft über das Herkunftsland des Rohfleisches zu geben. Lediglich 16 ProduzentInnen erklärten dazu, dass das Rohfleisch 100% von österreichischen Tieren stamme. Die übrigen ProduzentInnen gaben entweder gar keine oder nur unklare Antworten.

Angaben über den Schlachthof sagen wenig aus, denn auch wenn dieser in Österreich gelegen ist kann dort Rohfleisch aus anderen Ländern verarbeitet werden.

Bezeichnungen wie "Qualität aus Österreich", "Spezialität aus Österreich" oder das Bild einer Landschaft mit Bauernhof auf dem Etikett erwecken bei den KonsumentInnen die Erwartungshaltung, Produkte von heimischen Tieren zu kaufen. Diese Bezeichnungen sagen aber in den meisten Fällen nichts über die Herkunft sondern lediglich über den Produktionsort aus.

Die KonsumentInnen wollen Österreichische Qualität und die Garantie dass dort, wo "Österreich drauf steht", auch ausschließlich österreichische Qualität enthalten ist.

Verständlich und eindeutig wäre beispielsweise zusätzlich eine rot-weiß-rote Flagge, die für 100% Österreichische Qualitätserzeugnisse bürgt.

Wenn die KonsumentInnen die Sicherheit erhalten, dass die erworbenen Produkte den gewünschten Qualitätsstandards entsprechen, ließe sich sicherlich auch der Absatz heimischer Produkte noch weiter steigern.

Es ist daher erforderlich, die Kennzeichnungsvorschriften durch den Gesetzgeber so zu ändern, dass auch die Herkunft des Rohfleisches deklariert werden muss, um Klarheit für die KonsumentInnen zu schaffen."

Das Bundeskanzleramt hat mit Schreiben vom 7. April 2008 auf Grundlage der beim zuständigen Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend eingeholten Stellungnahme folgendes mitgeteilt:

"Die Kennzeichnung von verpackten Lebensmitteln wurde auf EU-Ebene durch die Etikettierungsrichtlinie 2000/13/EG europaweit harmonisiert. In Österreich erfolgte die Umsetzung dieser Richtlinie durch die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung 1993-LMKV, BGBl.Nr. 1993/72, samt ihren zahlreichen Novellen.

Auf EU-Ebene wird das gesamte Lebensmittelkennzeichnungsrecht nun einer Revision unterzogen.

In einer ersten Position Österreichs, die unter Miteinbeziehung aller am Lebensmittelverkehr beteiligten Kreise in der Codex-Unterkommission "Kennzeichnung" erarbeitet wurde, wurde auf das besondere Interesse der KonsumentInnen und Konsumenten an einer Kennzeichnung der Herkunft von Lebensmitteln hingewiesen. Eine EU-weite Regelung zur Kennzeichnung der Herkunft landwirtschaftlicher Rohstoffe in Lebensmitteln, sofern dies nicht schon verpflichtend in den gemeinsamen Marktorganisationen festgelegt ist, wurde unterstützt. Am 30. Jänner dieses Jahres wurde von der Europäischen Kommission ein Vorschlag für eine Verordnung betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel, 2000/0028 (COD), vorgelegt.

Dieser Vorschlag sieht eine freiwillige Ursprungs- bzw. Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln unter Beachtung des allgemeinen Irreführungsverbotes vor. Hinsichtlich der Herkunft von Fleisch sieht der Vorschlag vor, dass bei anderem Fleisch als Rind- und Kalbfleisch (für diese gelten die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000, "Rindfleischetikettierungsverordnung") als Ursprungsland oder Herkunftsort nur dann ein einziger Ort angegeben werden darf, wenn die Tiere an demselben Ort geboren, gehalten und geschlachtet wurden. In anderen Fällen ist jeder dieser Geburts-, Haltungs- und Schlachtorte anzugeben.

Deckt sich bei zusammengesetzten Zutaten das Ursprungsland oder der Herkunftsort des Lebensmittels nicht mit demjenigen seiner primären Zutat(en), so ist auch das Ursprungsland oder der Herkunftsort dieser Zutat(en) anzugeben. Die Kennzeichnung der Herkunft ist ein besonderes Anliegen, der in den Verhandlungen besondere Bedeutung zukommt.

Österreich wird sich weiterhin für einen praxisorientierten und effizient umsetzbaren Rechtstext einsetzen, der den Wünschen der Konsumenten Rechnung trägt."

Diese Mitteilung des Bundeskanzlers wäre nunmehr dem Landtag Steiermark zur Kenntnis zu bringen.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 5. Mai 2008.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Landtagsbeschluss Nr. 886 (Einl.Zahl 1751/4) vom 15.1.2008 betreffend Kennzeichnungsvorschriften für Rohfleisch in Verarbeitungsware wird zur Kenntnis genommen.