LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2169/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 19.05.2008, 14:52:05


Landtagsabgeordnete(r): Renate Pacher (KPÖ), Ernest Kaltenegger (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Kurt Flecker

Betreff:
Verbesserung der finanziellen Ausstattung der Schuldnerberatung Steiermark

Die Schuldnerberatung Steiermark ist die einzige Schuldnerberatung, die im öffentlichen Auftrag arbeitet und somit auch die einzige bevorrechtete Schuldnerberatung in der Steiermark. Und sie arbeitet als einzige für ihre Klientinnen und Klienten kostenlos. Die Beratungen werden an den Standorten Graz und Kapfenberg und an Sprechtagen in 14 Bezirksstädten angeboten.  Da immer mehr Menschen in die Schuldenfalle tappen, ist diese Einrichtung heute unverzichtbarer denn je.

Steirerinnen und Steirer, die sich an die Schuldnerinnenberatung Steiermark mit der Bitte um Unterstützung wenden, beklagen immer wieder, dass die Wartezeiten bis zur persönlichen Beratung überaus lang sind. Eine Frist von fünf bis sechs Monaten ist derzeit üblich! Diese lange Dauer bis zur ersten persönlichen Beratung ist für Menschen in einer akuten Notlage unzumutbar und führt auch zu einer weiteren Verschärfung des Problems, da ja die Schulden in der Zwischenzeit weiter anwachsen und die Situation mitunter gar nicht mehr korrigierbar sein wird.
Auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstelle stellt diese Situation eine große Belastung dar: Allein im Jahr 2006 betreute die Beratungsstelle mit ihrer - auch im Bundesvergleich - äußerst geringen personellen Ausstattung 3.446 Personen und leitete 237 gerichtliche Schuldenregulierungsverfahren ein! 

Finanziert wird diese Einrichtung zu 75 Prozent durch das Sozialressort des Landes und zu 25 Prozent durch das AMS Steiermark, wobei das Ausmaß der Unterstützung - bei jährlich steigenden Personalkosten - seit Jahren unverändert ist. Zusätzliche Projekte werden ebenfalls schon seit einigen Jahren nicht mehr finanziert.

Um aber eine Schuldnerberatung, die rechtzeitig ansetzt und vielleicht auch einen Privatkonkurs im Vorfeld abwenden kann, zu sichern und um die Wartezeiten auf ein persönliches Beratungsgespräch auf ein erträgliches Maß zu verkürzen, wäre eine 50-prozentige Erhöhung der derzeitigen Landesförderung von 600.000 Euro dringend erforderlich!

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, der Schuldnerberatung Steiermark ab 2008 jene budgetären Mittel zur Verfügung zu stellen, die zur deutlichen Verbesserung der personellen Ausstattung und zu einer erheblichen Verkürzung der Wartezeiten nötig sind, diese Summe jährlich indexangepasst zu erhöhen und diesen erhöhten Zuschuss auch im Landesvoranschlag 2009 vorzusehen.


Unterschrift(en):
Renate Pacher (KPÖ), Ernest Kaltenegger (KPÖ)