LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2186/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 21.05.2008, 17:01:32


Landtagsabgeordnete(r): Ernst Gödl (ÖVP), Bernhard Ederer (ÖVP), Christopher Drexler (ÖVP)
Fraktion(en): ÖVP
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Bettina Vollath

Betreff:
Verankerung von Bewegung als Bildungsziel bzw. Bildungsaufgabe im Kinderbildungs- und betreuungsgesetz

Im Regierungsprogramm der Bundesregierung wurde festgehalten, dass Bewegung und Sport stärker in das Schul- und Kindergartenprogramm integriert werden sollen. Der Ausbau von Kooperationsmodellen von Schulen und außerschulischen Sportorganisationen und Sportvereinen soll dabei genauso beitragen wie die Verbesserung der sportspezifischen Aus- und Fortbildung von Lehrern und Lehrerinnen für Volksschulen und Kindergärten. Dies soll zur Verbesserung der Gesundheit der Kinder sein, um somit auch einen relevanten Beitrag zur Gesundheitsprävention, aber auch zur Verbesserung des Sozial- und Lernverhaltens der Kinder beitragen.

Das Ziel der Novelle des Steiermärkischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes ist es, den derzeit inaktiven Anteil der Kinder in Kinderbetreuungseinrichtungen zur Bewegung zu animieren und eine Bewegungssozialisierung bereits von Kindesalter an positiv zu entwickeln. Die vielfältigen positiven Aspekte von Bewegung in der kindlichen Entwicklung, wie etwa die erhebliche Reduzierung von aggressivem Gewaltpotential, die Förderung der Konzentrationsfähigkeit und Integrationsbereitschaft, der Ausgleich von Defiziten im motorischen, psychischen und sozialen Bereich, sind zu nutzen.

Ein kindgerechtes und spielerisches Sammeln von vielfältigen Bewegungserfahrungen in der Kinderbetreuungseinrichtung wirkt sich, was alle wissenschaftlichen Strukturen bestätigen, positiv auf die körperliche und geistige Entwicklung bei Kindern aus.

Im Rahmen der Aufgabenstellung der Kinderbetreuungseinrichtungen ist in ganzheitlicher, ausgewogener Weise die körperliche, geistige und seelische Entwicklung der Kinder zu fördern. Dabei sollte auch die Gesundheits- und Bewegungserziehung mit folgender Aufgabenstellung Berücksichtigung finden:
  • Erleben des eigenen Körpers
  • Hygiene, Ernährung, Körper- und Gesundheitspflege
  • Körperbezogene Kompetenzen und Ressourcen
  • Anstrengung und Entspannung
  • Fundamentale Bewegungsformen
  • Gleichgewichtssinn
  • Feinmotorik als Vorerfahrung für das Erlernen der Kulturtechniken
  • Bewegung in der freien Natur

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, das Steiermärkische Kinderbildungs- und betreuungsgesetz dahingehend zu novellieren, dass im Rahmen der Aufgabenstellung der Kinderbetreuungseinrichtungen die Gesundheits- und Bewegungserziehung mit folgenden Punkten verankert wird:

  • Erleben des eigenen Körpers
  • Hygiene, Ernährung, Körper- und Gesundheitspflege
  • Körperbezogene Kompetenzen und Ressourcen
  • Anstrengung und Entspannung
  • fundamentale Bewegungsformen
  • Gleichgewichtssinn
  • Feinmotorik als Vorerfahrung für das Erlernen der Kulturtechniken
  • Bewegung in der freien Natur



Unterschrift(en):
Ernst Gödl (ÖVP), Bernhard Ederer (ÖVP), Christopher Drexler (ÖVP)