LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2170/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 19.05.2008, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA6B-03.00-369/2008-35
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Bettina Vollath
Beilagen: Vereinbarung (alte Fassung), Vereinbarung (neue Fassung)

Betreff:
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots und über die Einführung der verpflichtenden frühen sprachlichen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Schaffung eines bundesweiten vorschulischen Bildungsplanes - Reassumierung des Regierungssitzungsbeschlusses vom 31.03.2008, GZ.: FA6B-03.00-369/2008-24 (Einl.Zahl 2062/1)

Die Bundesregierung hat in ihrem Regierungsprogramm für die XXIII. Gesetzgebungsperiode einen bedarfsgerechten Ausbau der Betreuungseinrichtungen, die Stärkung der Kindergärten in ihrer Eigenschaft als Bildungseinrichtungen, insbesondere im Hinblick auf die Verbesserung des Überganges zwischen Kindergarten und Volksschule, sowie die Erarbeitung eines bundesweiten Bildungsplanes mit spezieller sprachlicher Frühförderung beschlossen. Zur Umsetzung dieses Vorhabens wurde von der Bundesregierung in der Ministerratssitzung vom 21. November 2007 ein Vertragstext für den Abschluss einer Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG zwischen Bund und den Ländern festgelegt. Diese Vorgangsweise wurde gewählt, da einerseits das Kinderbetreuungswesen in die ausschließliche Länderkompetenz fällt, andererseits der Bund die von ihm im Finanzausgleichsgesetz 2008 (§ 23 Abs. 4) vorgesehenen Zweckzuschüsse österreichweit einheitlich und zielgerichtet zur Verteilung bringen möchte. Am 20. Februar 2008 erfolgte seitens des Bundes eine schriftliche Klarstellung in Bezug auf die Auslegung einiger Bestimmungen der Vereinbarung, die von den zuständigen Bundesministerinnen bzw. vom zuständigen Bundesminister unterzeichnet wurde.

Insgesamt werden vom Bund im Finanzausgleichsgesetz in den Jahren 2008 bis 2010 jährlich 20 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Von diesem Betrag entfallen 15 Mio. Euro jährlich auf die Schaffung von zusätzlichen Kinderbetreuungsplätzen in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen und 5 Mio. Euro jährlich auf die Finanzierung der Maßnahmen zur sprachlichen Frühförderung.
Laut ursprünglicher Vereinbarung wären in den Jahren 2008, 2009 und 2010 für die Steiermark jeweils 13,269 % der insgesamt 15 Mio. Euro - somit 1.990.350,-- Euro jährlich- an Bundesmittel für die Schaffung zusätzlicher Kinderbetreuungsplätze zu lukrieren gewesen. Voraussetzung wäre jedoch gewesen, dass das Land für diese Maßnahme einen um ein Drittel höheren Betrag - somit 2.653.800,-- - Euro zur Verfügung stellt. Die Bedeckung des notwendigen Landesanteiles wurde mit Regierungsbeschluss, GZ: FA4A-21.V08-1900/2007-1, "Finanzausgleich 2008\; Umsetzung der haushaltsmäßigen Auswirkungen auf den Landesvoranschlag 2008" geregelt. Demnach - Seite 18 D.6. des Regierungsbeschlusses - erfolgt die Bedeckung des Mehraufwandes "nach  Vorliegen der rechtlichen Grundlagen über vom Finanzreferenten einzuholende qualifizierte Regierungsbeschlüsse aus Mehreinnahmen bei den Ertragsanteilen an gemeinschaftlichen Bundesabgaben nach Maßgabe des tatsächlichen Bedarfs". Mit der Unterzeichnung der Art 15a-Vereinbarung werden somit die rechtlichen Grundlagen gemäß des obigen Beschlusses geschaffen.

Für den Bereich der sprachlichen Frühförderung wären nach der ursprünglichen Vereinbarung für die Steiermark in den Jahren 2008, 2009 und 2010 jeweils 9,55 % von insgesamt 5 Mio. Euro (477.500,-- Euro jährlich) an Bundesmitteln abrufbar gewesen.

Da die Vereinbarung nur mit erheblichem Verwaltungsaufwand umsetzbar gewesen wäre - so wird z.B. die Schaffung zusätzlicher Kinderbetreuungsplätze nicht an das Erfordernis eines Neubaues geknüpft, sondern an die statistische Auslastung der Einrichtungen - und auch die Gemeinden als überwiegende Träger der Betreuungseinrichtungen und Dienstgeber des Kinderbetreuungspersonals gleichfalls betroffen sind, wurde von den Ländern eine Abänderung des Vertragstextes im Wege der Verbindungsstelle mit Schreiben vom 03. Dezember 2007, GZ: VSt-5678/5 angeregt. In der Folge kam es mit Schreiben der Bundesregierung vom 20. Februar 2008 zu einer Klarstellung einzelner Vertragspunkte. Unabhängig davon war die Landesregierung in Koordination mit anderen Bundesländern laufend bemüht, noch weitere inhaltliche Verbesserungen zu erzielen.

Die ursprüngliche Vereinbarung wurde für die Steiermark von Herrn Landeshauptmann Mag. Franz Voves am 31. März 2008 unterschrieben, da die Frist für die Unterzeichnung der Vereinbarung an diesem Tag endete. Da diese Vereinbarung nicht von allen Landeshauptleuten unterzeichnet wurde, erfolgten auf der Landeshauptleutekonferenz am 28. April 2008 neuerlich Verhandlungen zwischen dem Bund und den betroffenen Ländern.
Als Ergebnis wurde die Vereinbarung insofern abgeändert, als statt der Prozentsätze bei den Anteilen des Zweckzuschusses für den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots und zur Finanzierung der sprachlichen Frühförderung nun die im Finanzausgleichsgesetz enthaltenen Absolutbeträge aufscheinen. Laut der nun vorliegenden Vereinbarung (siehe Beilage) sind für die Steiermark in den Jahren 2008, 2009 und 2010 jeweils 1.990.000,-- Euro an Bundesmittel für die Schaffung zusätzlicher Kinderbetreuungsplätze zu lukrieren. Voraussetzung ist jedoch wiederum, dass das Land für diese Maßnahme einen um ein Drittel höheren Betrag - somit  2.653.333,33 Euro - zur Verfügung stellt. Für den Bereich der sprachlichen Frühförderung sind wie in der ursprünglichen Vereinbarung für die Steiermark in den Jahren 2008, 2009 und 2010 jeweils 477.500,-- Euro an Bundesmitteln abrufbar.

Um den übrigen Bundesländern doch noch die Möglichkeit zu geben, die Vereinbarung zu unterzeichnen, wurde die Frist zur Unterfertigung als Voraussetzung für das Inkrafttreten der Vereinbarung mit 1. Jänner 2008 vom 31. März 2008 bis 31. Mai 2008 verlängert. Da der Vereinbarungstext für alle Bundesländer gleich zu lauten hat, müssen auch jene Vertragspartner, die die Vereinbarung bereits unterzeichnet haben, die geänderte Version nochmals unterfertigen, daher auch Herr Landeshauptmann Mag. Franz Voves für die Steiermark. Seitens des Bundes wurde weiters ein von dieser Seite bereits unterzeichnetes Schreiben übermittelt, das wie das Schreiben vom 20. Februar 2008 die Erläuterungen zum Vereinbarungstext enthält. Dieses Schreiben wird der Vollständigkeit halber ebenfalls beigelegt.

Auf Grund der notwendigen neuerlichen Unterzeichnung der geänderten Vereinbarung durch Herrn Landeshauptmann Mag. Franz Voves ist der entsprechende Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 31.März 2008 daher zu reassumieren und ein neuer Beschluss zu fassen.


Für das Land Steiermark ergeben sich durch den Abschluss der Vereinbarung im Detail folgende Auswirkungen:

Die frühe sprachliche Förderung jener Kinder, für die ein Sprachförderbedarf festgestellt wird, soll einerseits durch gezielte Fortbildungsmaßnahmen für das Kinderbetreuungspersonal und andererseits durch den Zukauf externer Fachkräfte für die Unterstützung, Anleitung und Beratung der Pädagoginnen und  Pädagogen in den betroffenen Gruppen vor Ort erfolgen. Für dieses Vorhaben stehen die vom Bund oben bereits erwähnten zweckgewidmeten Mittel in der Höhe von 477.500,-- Euro zur Verfügung.

Die Erarbeitung eines bundesweit einheitlichen Bildungsplanes ist bis Ende Juli 2009 vorgesehen. Ein Entwicklungsplan für die frühe Sprachförderung als Teil dieses Bildungsplanes ist bis Ende Juli 2008 fertig zu stellen. Für diese Arbeiten zeichnet der Bund verantwortlich.

Die Umsetzung der vom Land eingegangenen Vertragsverpflichtungen verursacht einen entsprechenden Verwaltungsaufwand:

  • Die Lieferung der notwendigen Daten an die Bundesanstalt Statistik Österreich erfordert jährliche aufwändige Sondererhebungen durch die Fachabteilung 6B.
  • Die geplanten Sprachfördermaßnahmen erfordern zur Qualitätssicherung eine entsprechende Koordination und Beaufsichtigung durch eine pädagogische Fachkraft in der Fachabteilung 6B.
  • Die oben angeführten Fortbildungsmaßnahmen verursachen ebenfalls einen großen organisatorischen Aufwand, da zusätzliche Fortbildungsveranstaltungen für rund       1600 Personen innerhalb sehr kurzer Zeit vorbereitet werden müssen.
  • Zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht auch durch die Abrechnung der Fördergelder mit den Fördernehmern einerseits und mit dem Bund andererseits.
  • Der zu erwartende Zuwachs an Kinderbetreuungseinrichtungen/-plätzen (bis zu 170 Einrichtungen, unter der Annahme, dass die Bundesgelder zur Gänze abgeholt werden) bringt einen analogen Zuwachs an zu bearbeitenden Anträgen um Personalförderungsbeiträge, Landeskinderbetreuungsbeihilfen sowie an Errichtungs- und sonstigen Rechtsverfahren (Sonderbewilligungen u. dgl.).
  • Zur fachlichen Unterstützung der Pädagoginnen/Pädagogen in den Einrichtungen bei Durchführung der Sprachfördermaßnahmen ist der Einsatz mobiler, speziell geschulter Fachkräfte in ausreichender Zahl erforderlich.

Daraus könnte sich ein entsprechender Personalmehrbedarf in der Fachabteilung 6B ergeben, der nach Möglichkeit abteilungsintern abzudecken ist.

Allgemein wird darauf hingewiesen, dass die Fördermaßnahmen des Bundes auf einen Zeitraum von drei Jahren eingeschränkt sind.

Da in Artikel 10 der vorliegenden Vereinbarung vorgesehen ist, dass "die Länder im Hinblick auf Maßnahmen des Ausbaus des institutionellen Kinderbetreuungsangebots die in den landesgesetzlichen Regelungen vorgesehene Maximalanzahl an Kindern in Kindergruppen (Kinderkrippen) nicht erhöhen und die Mindestanzahl an Betreuungspersonen für Kindergruppen (Kinderkrippen) nicht reduzieren", ist der Landtag Steiermark insoferne gebunden, als er keine Gesetzesänderungen beschließen darf,  die  dieser  Bestimmung widersprechen.  Gemäß § 7a Abs. 3 L-VG ist folglich eine vorhergehende  Genehmigung durch den Landtag Steiermark erforderlich.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. Mai 2008.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots und über die Einführung der verpflichtenden frühen sprachlichen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Schaffung eines bundesweiten vorschulischen Bildungsplanes wird genehmigt.