EZ/OZ: 2171/1
KA-Nr: 122
Regierungsvorlage
eingebracht am 29.04.2008, 00:00:00
Geschäftszahl(en): FA4A-21.R07-1/2007-27
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Christian Buchmann
Beilagen: Tabellen 1) bis 4), Beilage 1), Beilage 2), Rechnungsabschluss 2007 - Band 1, Rechnungsabschluss 2007 - Band 2, Rechnungsabschluss 2007 - Band 3 (Erläuterungen)
Betreff:
Rechnungsabschluss 2007 und der Bericht des Landesfinanzreferenten über das Gebarungsergebnis des Landeshaushaltes 2007
A. RECHNUNGSERGEBNIS 2007
1. Allgemeine Betrachtung
Im Jahr 2006 konnte über das Budget 2007 auf politischer Ebene anlässlich der Regierungsverhandlungen keine Einigung erzielt werden. Mit Regierungsbeschluss vom 13.11.2006, GZ.: FA4A-21.V07-1900/2006-38 und Landtagsbeschluss Nr. 424 vom 12.12.2006 wurde daher ein Budgetprovisorium für den Zeitraum vom 1.1.2007 bis 30.4.2007 genehmigt.
Nach den stattgefundenen Verhandlungen in den Budgetausschusssitzungen wurde der Landesvoranschlag 2007 gemeinsam mit dem Landesvoranschlag 2008 als Doppelbudget durch den Landtag Steiermark unter Beschluss Nr. 564 am 26.4.2007 mit einem Gebarungsabgang von rd. € 82,4 Mio. genehmigt.
Dieses Ergebnis wurde weitgehend durch folgende neuerliche Sondermaßnahmen in der Gesamthöhe von € 215,2 Mio. erreicht:
- Auflösung von Gebührstellungen € 44,5 Mio.
- Entnahme aus der Rücklage "Wohnbauförderung" € 111,2 Mio.
- Verwendung von Mitteln aus dem Zweckzuschuss für
Wohnbau, Umwelt und Infrastruktur € 59,5 Mio.
2. Ergebnis vor Abschlussmaßnahmen
Nach den von der Landesbuchhaltung vorgelegten Unterlagen ergibt sich für das Jahr 2007 ohne die in Abschnitt C bzw. Beilage 1 vorgeschlagenen Abschlussmaßnahmen ein Gebarungsabgang von rd. € 36,2 Mio.
Gegenüber dem veranschlagten Gebarungsabgang von rd. € 82,4 Mio. ist daher eine Verbesserung um rd. € 46,2 Mio. eingetreten, die sich im Wesentlichen aus folgenden Abweichungen gegenüber dem Voranschlag ergibt:
Verschlechterungen:
- Mehrausgaben:
Zusätzliche Bedeckungen aus Mehreinnahmen bei den
Ertragsanteilen für
- Landwirtschaft - UA 1/441 und 1/749
(GZ.: FA4A-21.V07-1100/2007-15 vom 10.9.2007 bzw.
GZ.: FA4A-21.V07-1900/2007-177 vom 3.12.2007 € 1,3 Mio. - Verkehrsverbund - UA 1/690
(GZ.: FA4A-21.V07-1900/2007-150 vom 10.9.2007) € 1,6 Mio. - Landesförderdatenbank - UA 1/020
(GZ.: FA4A-21.V07-1000/2007-7 vom 1.10.2007) € 0,2 Mio. - Wasserwirtschaft, Umweltschutz u. Wirtschaftsförderung
UA 1/521, 1/529 und 1/780
(GZ.: FA4A-21.V07-1190/2007-14 vom 1.10.2007) € 1,1 Mio. - Fremdenverkehr und Sport - UA 1/771 u. 1/269
(GZ.: FA4A-21.V07-1120/2007-23 vom 12.11.2007) € 0,2 Mio. - KAGes- Gesellschafterzuschuss (Nachzahlung gem.
LT-Beschluss zum Budget 2005)
(GZ.: FA4A-24Ka60-905/2007 vom 3.12.2007) € 3,6 Mio. - HCV-Plasmafonds, ganztägige Schulformen, Notstands-
beihilfen (landw. Betriebe) und Deckungskredit-Wachs-
tumsbudget
(GZ.: FA4A-21.V07-1900/2007-177 vom 3.12.2007) € 16,2 Mio.
Sonstige Mehrausgaben:
1/411 Sozialhilfe, Endabrechnung aus dem Vorjahr € 7,0 Mio.
- Mindereinnahmen:
- 2/910005 Zinsenerträge aus den Kasseneinlagen € 2,5 Mio.
Summe Verschlechterungen: € 33,7 Mio.
Verbesserungen:
- Ausgabeneinsparungen:
- SN1a Personalaufwand € 8,0 Mio.
- 1/95 Schuldendienst - Zinsen € 3,4 Mio.
- Mehreinnahmen:
- 2/411 Sozialhilfe, Endabrechnung aus dem Vorjahr € 9,1 Mio.
- 2/611125 Landesstraßen, Verwaltungsstrafen € 1,8 Mio.
- 2/900 Erlöse Liegenschaftsveräußerungen € 3,7 Mio.
- 2/9 Einnahmen aus dem FAG € 52,6 Mio.
(siehe auch Abschnitt B)
- Sonstige Verbesserungen € 1,3 Mio.
Summe Verbesserungen € 79,9 Mio.
Gesamtverbesserung € 46,2 Mio.
3. Ergebnis nach Abschlussmaßnahmen
a. Gebarungsergebnis 2007
(= Differenz zwischen Ausgaben und Einnahmen ohne Darlehensaufnahmen)
Nach Durchführung der in Beilage 1 "RA 2007 - Gebührstellungen und Korrekturen" aufgelisteten und in Abschnitt C beschriebenen Abschlussmaßnahmen weist der Rechnungsabschluss 2007 einen Gebarungsabgang von insgesamt rd. € 81,8 Mio. aus.
Gegenüber dem veranschlagten Gebarungsabgang von rd. € 82,4 Mio. ergibt sich daher eine Verbesserung von rd. € 0,6 Mio.
b. Entwicklung des Schuldenstandes
Gegenüber dem im Voranschlag 2007 ausgewiesenen voraussichtlichen Gesamtschuldenstand von € 1.356.517.565,--, der unter der Annahme eines Gebarungsabganges für 2006 von € 161,5 Mio. ermittelt wurde, ergibt sich nach dem Ergebnis des Rechnungsabschlusses 2007 ein Gesamtschuldenstand von € 1.355.553.428,--.
Der Rückgang um rd. € 1,0 Mio. ist auf die Verbesserungen der Gebarungsabgänge 2006 um rd. € 0,4 Mio. und 2007 um rd. € 0,6 Mio. zurückzuführen.
Ausgehend vom Schuldenstand zum Ende der Finanzausgleichs- und Stabilitätspaktperiode 2001 -2004 stellt sich die Entwicklung in der Finanzausgleichs- und Stabilitätspaktperiode 2005 - 2007 auf Basis des Rechnungsergebnisses zum 31.12.2007 wie folgt dar:
(siehe Tabelle 1)
Zusätzlich zu diesem Gesamtschuldenstand sind als "wirtschaftliche" Schulden des Landes noch die von der Landesimmobiliengesellschaft zum Ankauf von Landesliegenschaften (per 31.12.2007 Gesamtkaufsumme rd. € 401,7 Mio.) aufgenommenen und per 31.12.2007 mit rd. € 366,9 Mio. aushaftenden Fremdmittel zu berücksichtigen, deren Rückzahlung samt Zinsen über Mietenzahlungen des Landes zu finanzieren ist.
In der Novelle LGBl. Nr. 82/2003 zum Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993 wurde festgelegt, dass bis zum Jahre 2015 aus allgemeinen Haushaltsmitteln der Wohnbauförderung ein Teilbetrag in Höhe von € 287,1 Mio. (offen per 1.1.2008 € 220,7 Mio.) aus dem Verkaufserlös der Förderungsdarlehen rückzuführen ist.
Weiters wurde das Steiermärkische Wohnbauförderungsgesetz im Sinne der Budgetvereinbarung 2007/2008 geändert und in § 4 (6) folgende Regelung aufgenommen:
"Insoweit für die Wohnbauförderung ab dem Jahr 2009 nach Heranziehung der jeweils zur Verfügung stehenden Rücklagemittel und sämtlicher Einnahmen der Wohnbauförderung zur Erfüllung eingegangener Verpflichtungen zusätzliche Mittel benötigt werden, so werden diese zum Ausgleich der erfolgten Kürzungen der Zweckzuschüsse in den Haushaltsjahren 2006 bis 2008 sowie der für die
teilweise Finanzierung der Budgets 2007/2008 für den allgemeinen Haushalt getätigten Entnahme aus der Rücklage Wohnbauförderung bis zu einem Höchstbetrag von € 254.130.000,-- aus allgemeinen Haushaltsmitteln der Wohnbauförderung zusätzlich bereitgestellt."
Nach der Budgetvereinbarung 2007/2008 ist "die Aufteilung der Rückflüsse auf die Jahre 2009 bis 2014 unter möglichster Schonung der Landeshaushalte und unter Bedachtnahme auf die geplanten Wohnbauvolumina vorzunehmen".
Zum Zinsenaufwand und zu den Zinserträgen wird bemerkt, dass im Jahr 2007 keine zusätzlichen langfristigen Fremdmittelaufnahmen vorgenommen und die Liquidität ausschließlich durch wesentlich günstigere, kurzfristige Finanzierungen in Form von Barvorlagen und Kontokorrentkrediten sichergestellt wurde. Dadurch konnten Einsparungen beim Zinsenaufwand von rd. € 3,4 Mio. erzielt werden.
Durch die stets gering gehaltenen Kassenstände haben sich dem gegenüber jedoch auch Mindereinnahmen bei den Habenzinsen gegenüber der Veranschlagung im Ausmaß von rd. € 1,4 Mio. ergeben.
Die über den gesamten Haushalt erzielten Zinserträge von rd. € 1,1 Mio. waren zur Gänze den bestehenden Landesfonds gutzuschreiben.
c. Maastricht-Ergebnis 2007
Auf Basis des am 14.7.2006 unterfertigten Österreichischen Stabilitätspaktes 2005 sowie der letzten BIP-Prognosen (Statistik-Austria, Wifo, Stand Dezember 2007, veröffentlicht auf der Homepage der Wirtschaftskammer Österreich) hat das Land Steiermark für das Jahr 2007 bei einem zugrunde liegenden Prozentsatz für die Länder von 0,7% einen Stabilitätsbeitrag in der Höhe von € 267,1 Mio. zu erbringen.
Das Regierungsprogramm des Bundes für die XXIII. Gesetzgebungsperiode vom März 2007 weist für die Länder und Gemeinden einen anteiligen Schlüssel am gesamtstaatlichen Defizit von 0,4 % (vor Maßnahmen) bzw. 0,42% (nach Maßnahmen) für das Jahr 2007 aus. Daraus würde sich für das Land Steiermark für 2007 ein Stabilitätsbeitrag von € 152,6 Mio. bzw. € 160,2 Mio. errechnen.
Dem gegenüber weist der genehmigte Voranschlag 2007 einen Maastricht-Überschuss von rd. € 174,2 Mio. aus.
Es wird festgestellt, dass wegen der im Jahr 2007 eingetretenen und im Abschnitt A, Punkt 2 dargestellten Verbesserungen sowie unter Berücksichtigung der im Abschnitt C angeführten Abschlussmaßnahmen im Rechnungsabschluss ein Maastricht-Überschuss von rd. € 211,2 Mio. ausgewiesen werden kann.
4. Gegenüberstellung Voranschlag 2007 / Rechnungsabschluss 2007\;
Maastricht-Ergebnis
(siehe Tabelle 2)MAASTRICHT-ERGEBNIS 2007
(siehe Tabelle 3)
Die Landesbuchhaltung hat hinsichtlich der im Haushaltsjahr 2007 durchgeführten Verrechnungen der Finanzabteilung die Unterlagen zur Verfügung gestellt, auf deren Basis in der Folge die notwendigen Abschlussdispositionen vorgeschlagen werden.
Spezielle Abschlussmaßnahmen sind im Abschnitt C - Erläuterungen zu den Abschlussmaßnahmen dargestellt.
B. EINNAHMEN NACH DEM FAG, GEBÜHRENSTELLUNGSAUFLÖSUNGEN UND WACHSTUMGSBUDGET - BERICHT
1. Einnahmen nach dem FAG:
Gegenüber der Veranschlagung haben sich bei den Einnahmen aus dem FAG folgende Verbesserungen ergeben:
VA 2007 RA 2007 Differenz
(in Mio. €)
2/925 Ertragsanteile an gemeinschaftlichen
Bundesabgaben 1.131,6 1.156,7 + 25,1
2/930005 Landesumlage 67,9 71,8 + 3,9
2/941305 Bedarfszuweisungen gem. § 22 (1 - 4) 159,0 179,5 + 20,5
2/941 Übrige Finanzzuweisungen 101,8 104,9 + 3,1
Summe: 1.460,3 1.512,9 + 52,6
2. Gebührstellungsauflösungen:
Im Voranschlag 2007 waren Auflösungen von Gebührstellungen mit einer Gesamthöhe von € 44,5 Mio. veranschlagt.
Davon entfielen € 9,5 Mio. auf das Sozialressort und € 35,0 Mio. auf das Finanzressort, die im Budget 2007 als außerordentlicher Ertrag aus einer vorhersehbar gewesenen Verbesserung im Rechnungsabschluss 2006 vorgesehen wurden.
Es wird berichtet, dass diese Gebührstellungsauflösungen im Sinne der Veranschlagung durchgeführt wurden.
3. Wachstumsbudget:
Im Rahmen des Voranschlages 2007 wurde ein Wachstumsbudget mit einem Gesamtvolumen von € 30,0 Mio. beim Ansatz 5/900018 "Deckungskredit - Wachstumsbudget" veranschlagt. Darüber hinaus wurden mit Regierungsbeschluss vom 3.12.2007, GZ: FA4A-21.V07-1900/2007-177, zusätzlich € 16,0 Mio. bereitgestellt, sodass beim Deckungskredit - Wachstumsbudget insgesamt € 46,0 Mio. zur Verfügung standen.
Von diesen Mitteln wurden im Jahr 2007 auf Basis der von den zuständigen Ressorts eingeholten Regierungsbeschlüsse insgesamt € 22.100.904,45 verwendet.
Der beim Ansatz 5/900018 nicht in Anspruch genommene Deckungskredit von € 23.899.095,55 wurde zur weiteren Verwendung im Jahr 2008 in Gebühr gestellt.
C. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN ABSCHLUSSMASSNAHMEN
Die Erstellung des Rechnungsabschlusses erfolgte auf Basis der von der Landesbuchhaltung über das Verrechnungssystem SAP ausgearbeiteten und bereitgestellten Unterlagen. Wegen eines eingetretenen Systemfehlers und der daraus entstandenen zeitlichen Verzögerung konnten diese Grundlagen der FA4A erst am 1.4.2008 zur Verfügung gestellt werden.
Eine vollständige Kontrolle des Rechenwerks durch die FA4A ist nicht vorgesehen und auch nicht möglich.
Die auf Basis der Unterlagen der Landesbuchhaltung vorgenommenen Gebührstellungen und Korrekturen sind in der Beilage 1 "RA 2007 - Gebührstellungen und Korrekturen" und Beilage 2 "RA 2007 - Rücklagengebarung" detailliert dargestellt.
Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Um- und Nachbuchungen auf Grund von Nachtragsanträgen der zuständigen Abteilungen sowie um die veranlassten Abschlussmaßnahmen.
Diese Beilagen dienen als Grundlage für die endgültigen Buchungen durch die Landesbuchhaltung.
Zu den einzelnen Maßnahmen wird erläuternd auf folgende Punkte hingewiesen:
1. Gebührstellungen und Korrekturen
a. Bezirkshauptmannschaften - Strafen nach dem IGL
Nach dem Regierungsbeschluss vom 9.7.2007 hat die Rückzahlung von Strafen nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft durch die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden aus der in die Zuständigkeit der Abteilung 2 fallenden VSt. 2/030005-8812 "Strafen nach dem Immissionsgesetz-Luft" durch Rotabsetzung (Minusbuchung) zu erfolgen.
Von der A2 wurde mit Schreiben vom 7.4.2008 mitgeteilt, dass unter Berücksichtigung der mit 31.12.2007 abgelaufenen Antragsfrist im Jahr 2008 noch Mittel in Höhe von € 1.110,-- rückzuerstatten sein werden.
Es erfolgte daher bei der VSt. 1/030008-7220 "Rückerstattung von eingehobenen Strafgeldern nach dem Immissionsgesetz-Luft" eine Gebührstellung in dieser Höhe. Die Bedeckung hat durch Heranziehung von im Jahr 2007 erzielten Mehreinnahmen bei der VSt. 2/030005-8812 zu erfolgen.
b. Land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen
Lt. Regierungsbeschluss vom 2.7.2007, GZ: FA6C-34 LIG 1/12-07, und Landtagsbeschluss Nr. 718 vom 3.7.2007 sind die vorgesehenen Maßnahmen des von der LIG erarbeiteten Sicherheitspaketes in allen Objekten mit einem Nettoinvestitionsaufwand von € 17.569.755,00 aus den voraussichtlichen Mehreinnahmen der Ertragsanteile 2007 - dem Gebot der Dringlichkeit entsprechend - zu bedecken.
Es erfolgte daher eine Gebührstellung bei der VSt. 1/221105-7470 "Baukostenbeitrag an die LIG, Sicherheitspaket", die nach Maßgabe des vorliegenden Finanzierungsplanes in den Jahren 2008 bis 2011 zu verwenden sein werden.
c. Palais Meran, Baukosten
Mit Regierungsbeschluss vom 4.12.2006, GZ.: FA4A-24Mu7-26/2006 und Landtagsbeschluss Nr. 428 vom 12.12.2006 wurde der Verkauf der landeseigenen Liegenschaft, St. Leonhard (Palais Meran) um den Kaufpreis von € 1,965.000,- genehmigt. Die Verrechnung des Kaufpreises erfolgte bei der VSt. 2/900008-0001 "Erlöse aus Liegenschaftsveräußerungen (LIG).
Im Sinne des Regierungsbeschlusses war der gesamte Verkaufserlös für die Instandhaltung des Gebäudes, insbesondere für die in einem Prüfbericht des Landesrechnungshofes aus dem Jahr 2006 geforderten dringend notwendigen Brandschutzmaßnahmen zur Verfügung zu stellen.
Mit dem Rechnungsabschluss 2006 wurden daher bei der VSt. 1/320003-0632 "Palais Meran, Brandschutzmaßnahmen, Baukosten" € 1,965.000,-- in Gebühr verrechnet.
Diese Baumaßnahmen sollen nicht durch das Land, sondern durch den Eigentümer - Landesimmobiliengesellschaft - selbst durchgeführt werden.
Zur haushaltsmäßigen Darstellung wurde daher der Betrag von € 1,965.000,-- bei der VSt. 1/320005-7470 "Gesellschafterzuschuss an die LIG (Brandschutzmaßnahmen Palais Meran)" in Gebühr verrechnet und zur Bedeckung die im Rechnungsabschluss 2006 bei der VSt. 1/320003-0632 durchgeführte Gebührstellung herangezogen.
Die Auflösung der Gebührstellung aus dem Jahr 2006 wurde bei der VSt. 2/320005-8263 durchgeführt.
d. Strafen nach dem Wasserrechtsgesetz und nach dem Tiertransportgesetz
Nach der geltenden Rechtslage sind die Strafgelder nach dem Wasserrechtsgesetz für Zwecke der Gewässeraufsicht und nach dem Tiertransportgesetz-Straße (TGST) für die Überwachung der Tiertransporte und für die Ausbildung und Schulung der Kontrollorgane zu verwenden.
Im vorläufigen Rechnungsabschluss 2007 wurden die erzielten Einnahmen aus diesen Strafen mit den Beträgen von € 33.164,80 bzw. € 5.504,-- den bestehenden Rücklagen im ordentlichen Haushalt zugeführt.
Diese Rücklagenzuführungen sind wegen der negativen Auswirkungen der Mittelverwendung in den Folgejahren auf das Maastricht-Ergebnis zu stornieren und bei VSt. 1/521009-7280 "Entgelte für Leistungen von Firmen" mit € 33.164,80 sowie VSt. 1/581139-7280 "Entgelte für Leistungen von Firmen" mit € 5.504,-- in Gebühr zu verrechnen.
2. Abschlussmaßnahmen 2007
a. Sozial-, Behinderten- und Jugendhilfe
Endabrechnung 2006:
Die im vorläufigen Rechnungsabschluss 2007 bereits enthaltene Endabrechnung der Kostenersätze an die Sozialhilfeverbände bzw. an die Stadt Graz für 2006 hat einen Nettomehraufwand von insgesamt € 6.263.111,53 ergeben.
Die Bedeckung dieses Mehraufwandes erfolgte mit Regierungsbeschluss vom 21.5.2007, GZ.: FA11A-96.4-1/06-21, unter Heranziehung vorhandener Gebührstellungen in den Bereichen Sozialhilfe, Behindertenhilfe und Jugendhilfe sowie durch erzielte Mehreinnahmen im Bereich Sozialhilfe.
Endabrechnung 2007:
Im Sinne einer Anpassung der Abrechnungstermine an das Haushaltsjahr wurde von der Fachabteilung 11A - Soziales, Arbeit und Beihilfen mit Schreiben vom 13.3.2008, GZ.: FA11A-02-109/2008-832, die Endabrechnung für das Jahr 2007 vorgelegt, die somit ebenfalls in den Rechnungsabschluss 2007 aufgenommen werden kann:
Insgesamt ergibt die Abrechnung 2007 für die Bereiche Sozialhilfe,
Behindertenhilfe und Jugendhilfe einen gesamten
Nettomehraufwand von € 17.150.493,15
Zur Bedeckung eines Teilbetrages von € 12.945.621,36
können vorhandene Gebührstellungen in gleicher Höhe im
Bereich der Abteilung 11 - Soziales, Arbeit und Beihilfen
herangezogen werden. __
Der Restbetrag von € 4.204.871,79
wird im Rahmen der Bedeckung des Gesamthaushaltes
2007 abgedeckt.
Zur haushaltsmäßigen Darstellung der Endabrechnung 2007 sind folgende nachträgliche Buchungen durchzuführen:
Ausgaben:
Sozialhilfe:
1/411068-7296 "Liquidierung von Forderungen aus
dem Vorjahr" € 20.870.929,40
Behindertenhilfe:
1/413048-7298 "Endabrechnung aus dem Vorjahr" € 7.872.565,41
Jugendhilfe:
1/439058-7296 "Liquidierung von Forderungen aus
dem Vorjahr" € 189.724,26
-7298 "Endabrechnung aus dem Vorjahr" € 2.876.274,10
Summe Ausgaben € 31.809.493,17
Einnahmen:
Sozialhilfe:
2/411065-2989 "Außerordentlicher Ertrag aus der € 174.186,62
-8263 Auflösung von Gebührstellungen" € 8.535.084,00
-8299 "Endabrechnung aus dem Vorjahr" € 12.335.845,40
Behindertenhilfe:
2/413045-8263 "Außerordentlicher Ertrag aus der
Auflösung von Gebührstellungen" € 4.236.350,74
-8281 "Rückersätze durch Überzahlungen aus
dem Vorjahr" € 563.669,50
-8299 "Endabrechnung aus dem Vorjahr" € 1.397.600,27
Jugendhilfe:
2/439055-8281 "Rückersätze durch Überzahlungen aus
dem Vorjahr" € 345.312,55
-8299 "Endabrechnung aus dem Vorjahr" € 16.572,30
Summe Einnahmen € 27.604.621,38
Im Rechnungsabschluss 2007 abgedeckter Fehlbetrag: € 4.204.871,79
b. Sturmkatastrophen "Paula" und "Emma"
Mit Schreiben vom 4.3.2008 wurde von der A10 - Land- und Forstwirtschaft ein Antrag auf Bereitstellung zusätzlicher Landesmittel (40 %) auf Basis eines mit dem Bund vereinbarten Auszahlungsplanes vorgelegt, um die Bundesmittel nach dem Katastrophenfondsgesetz (60 %) in Anspruch nehmen zu können.
Demnach werden die Landesmittel mit € 2.000.000,00 im Juni 2008, in der Höhe von € 667.000,00
im Oktober 2008 und mit € 1.133.000,00 im November 2008, somit insgesamt € 3.800.000,00
im Jahr 2008 auszuzahlen sein.
Davon kann ein Teilbetrag von € 1.459.888,79 aus den Allgemeinen Verstärkungsmitteln 2008 abgedeckt
werden. Die Bedeckung des offenen Restbetrages von € 2.340.111,21 erfolgt im Rahmen der Gesamtbedeckung des Rechnungsabschlusses 2007 durch eine Gebührstellung bei der VSt. 1/441004-7690 "Beihilfen zur Behebung von Schäden höherer Gewalt".
Darüber hinaus hat die A10 in einem der FA4A übermittelten Vermerk vom 2.4.2008 darauf hingewiesen, dass weitere Landesmittel in Höhe von € 5.980.000,-- für die mit dem Bundesministerium für Finanzen vereinbarten Auszahlungstermine August, September und Dezember 2008 benötigt werden.
Eine schriftliche Zusage des Bundesministeriums für Finanzen für die auf diese Auszahlungstermine entfallenden anteiligen Katastrophenfondsmittel des Bundes von insgesamt € 8.970.000,-- liegt derzeit noch nicht vor.
Weiters hat die A18 - Verkehr mit Schreiben vom 11.4.2008 mitgeteilt, dass das Land Steiermark auf Basis des FAG 2008 und des geänderten Katastrophenfondsgesetzes für Schäden an Landesstraßen unter Berücksichtigung eines festgelegten Sockelbetrages und eines Finanzierungsverhältnisses von 50 : 50 zwischen Bund und Land zur Inanspruchnahme der Bundesmittel einen zusätzlichen Betrag von voraussichtlich € 4.498.000,-- bereitzustellen haben wird.
Eine schriftliche Zusicherung des Bundes liegt derzeit noch nicht vor.
Ebenso wurde von der FA7B - Katastrophenschutz und Landesverteidigung mit Schreiben vom 11.4.2008 mitgeteilt, dass eine Feststellung von allenfalls zusätzlich notwendigen Landesmitteln erst mit Ende April möglich sein wird.
Mit Regierungsbeschlüssen vom 3.3.2008 (GZ.: FA7B-41-185/18-2008) und 10.3.2008 (GZ.: FA4A-21.V08-1070/2008-4) wurden bisher insgesamt € 3 Mio. bereitgestellt.
Zur Absicherung von zu erwartenden unabdingbaren Bedeckungserfordernissen wurde Vorsorge bei den Allgemeinen Verstärkungsmitteln getroffen (siehe lit. f.)
c. Agrarische Landessonderkreditaktion
Nach Mitteilung der A10 - Land- und Forstwirtschaft hat das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft dem Land Steiermark für die Jahre 2007 und 2008 ein AIK-Volumen von insgesamt € 66,5 Mio. zur Verfügung gestellt. Das Antragsvolumen für die Restabwicklung 2006 und für die Abwicklung 2007 macht rd. € 106,5 Mio. aus, sodass sich ein Fehlbetrag in der Höhe von rd. € 40,0 Mio. an Kreditvolumen für die steirische Landwirtschaft ergibt.
Da vom Bund keine weitere Kontingentfreigabe erfolgt und der Fehlbetrag auch aus Gründen der Umstellung des europäischen agrarischen Wettbewerbsrechts nicht auf das Jahr 2009 übertragen werden kann, soll in Absprache mit steirischen Banken versucht werden, die Lücke der nicht zugeteilten Agrarinvestitionskredite mit einer Sonderkreditaktion des Landes zu schließen. Dabei ist vorgesehen, dass die Banken statt der sonst üblichen halbjährlichen Zinsenzuschussabrechnung den aliquoten Landesmittelanteil für das Kreditvolumen von € 40,0 Mio. in Form eines einmaligen Barwertes gewährt bekommen. Der dafür erforderliche Landesmittelbedarf beträgt € 2,0 Mio (Obergrenze). Eine Bundesbeteiligung an dieser Aktion ist nicht gegeben.
Zur Ermöglichung dieser Maßnahme wurde bei der VSt. 1/749085-7690 "Agrarische Landessonderkreditaktion 2006/2007" ein Betrag von € 2.000.000,-- in Gebühr verrechnet, für den die Bedeckung im Rahmen der Gesamtbedeckung des Haushaltes 2007 zu erfolgen hat.
d. Internationalisierungscenter Steiermark GmbH
In der Budgetvereinbarung zu den Landesvoranschlägen 2007/2008 ist festgelegt, dass "die Zurverfügungstellung des notwendigen jährlichen Gesellschafterzuschusses an die Internationalisierungscenter Steiermark GmbH (ICS) in der Höhe von maximal € 600.000,-- durch das Finanzressort einer von der Regierung genehmigten positiven Evaluierung der Beteiligung der Steirischen WirtschaftsförderungsgmbH (SFG) an der Internationalisierungscenter Steiermark GmbH (ICS) bedarf".
Mit Schreiben vom 10.4.2008 ersucht die A14 - Wirtschaft und Innovation unter Hinweis auf den Regierungsbeschluss vom 11.2.2008, mit dem die von der Joanneum Research erstellte Begleitevaluierung zum Internationalisierungscenter Steiermark GmbH (ICS) zur Kenntnis gebracht und € 600.000,-- als Zuschuss der SFG an die ICS genehmigt wurden, um Bereitstellung der Mittel.
Zur Sicherstellung der Finanzierung wird daher im Rahmen der Gesamtbedeckung des Haushaltes 2007 der Betrag von € 600.000,-- bei der VSt. 1/780214-7420 "Zuschuss zur Abwicklung von Förderungsmaßnahmen" in Gebühr verrechnet.
e. Abschreibung aushaftender Darlehen im Bereich der A14 - Wirtschaft und Innovation
Im Bereich der A14 - Wirtschaft und Innovation sollen Restdarlehen mit einer Gesamtsumme von € 532.152,42 aus der Zeit vor Gründung der SFG abgeschrieben werden.
Mit Schreiben vom 18.10.2007 bzw. 10.4.2008 weist die A14 darauf hin, dass die Darlehen von den Firmen generell ordnungsgemäß bedient wurden. In Fällen, in denen Firmen Konkurs anmelden mussten bzw. in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, waren über eingeholte Regierungsbeschlüsse Zahlungserleichterungen zu gewähren, oder es wurde unter bestimmten Auflagen auf die Zahlung von Darlehensraten verzichtet.
Von diesen Darlehensforderungen entfallen € 197.054,86 auf bereits fällige und € 335.097,56 auf nicht fällige Forderungen. Die bereits fälligen Forderungen gliedern sich mit einem Betrag von € 189.714,30 in Tilgungen, mit € 1.991,95 in Zinsen und mit € 5.348,61 in Verzugszinsen und Spesen.
Auf Basis der von der A14 vorgelegten Begründungen sind die Abschreibungen im Rahmen des Rechnungsabschlusses 2007 wie folgt durchzuführen:
Bei der VSt. 1/782909-7299 "Abschreibung uneinbringlicher
Darlehensforderungen" hat eine Gebührstellung von € 532.152,42
zu erfolgen. Die Verrechnung der nicht fälligen Darlehen
in Höhe von € 335.097,56
(Soll und IST) sowie der fälligen Darlehen in Höhe von € 189.714,30
(IST) erfolgt bei der apl. VSt. 2/782908-2446
"Tilgung von
gewährten Investitionsdarlehen an Unternehmungen der
Wirtschaft".Gleichzeitig ist bei der apl. VSt. 2/782905-8200 "Zinsen" ein
Betrag von € 1.991,95
und bei der apl. VSt. 2/782905-8291 "Verzugszinsen und
Spesenersatz" ein Betrag von € 5.348,61
abzustatten.
Die Bedeckung des bereits fälligen Betrages von € 197.054,86 erfolgt im Rahmen der Gesamtbedeckung des Rechnungsabschlusses 2007.
Weiters ist auf Basis der mit Regierungsbeschluss vom 26.3.2007, GZ.: A14-12 19/2007-165, genehmigten Abschreibung des offenen Darlehens in der Höhe von € 4.347,33 der IRB-Industrie Rohrbau-GmbH &\; Co KG dieser Betrag bei der VSt. 2/782908-2446 "Tilgung von gewährten Investitionsdarlehen an Unternehmungen der Wirtschaft" in Gebühr zu verrechnen.
f. Allgemeine Verstärkungsmittel
Die im Haushaltsjahr 2007 verfügbaren, aber nicht in Anspruch genommenen Allgemeinen Verstärkungsmittel wurden mit einem Betrag von € 263.345,89 zur Verwendung im Jahr 2008 in Gebühr verrechnet. Ebenso wurde eine im Jahr 2006 durchgeführte Gebührstellung von € 136.654,11 beibehalten.
Eine weitere Gebührstellung von € 961.400,-- wurde gem. Regierungsbeschluss vom 17.12.2007, GZ.: FA6D-60.V07/2007-46 zur Abdeckung von Mehrerfordernissen aus der Abrechnung der LIG-Zusatzmieten im Jahr 2008 für den Bereich der Berufsschulen durchgeführt und aus Einsparungen in diesem Bereich bedeckt.
Im Rahmen der Erstellung des Rechnungsabschlusses sind gemäß Regierungsbeschluss vom 17.12.2007, GZ.: A5-C1.10-42973/2004-169, weiters die im Jahr 2007 eingesparten Kredite innerhalb des Sammelnachweises 1a im Zuge der Erstellung des Rechnungsabschlusses 2007 durch das Finanzressort bei den Allgemeinen Verstärkungsmitteln zur Abdeckung von Mehrerfordernissen im Sammelnachweis 1a im Jahr 2008 in Gebühr zu stellen. Nicht beanspruchte Mittel aus diesen Gebührstellungen bis zum Jahresende 2008 fließen dem Allgemeinen Haushalt zu.
Lt. Mitteilung der FA4B - Landesbuchhaltung vom 12.3.2008 wurden beim Sammelnachweis 1a € 7.982.965,13 eingespart. Im Sinne des Regierungsbeschlusses erfolgte daher eine Gebührstellung beim Ansatz 1/970009 "Allgemeine Verstärkungsmittel" in dieser Höhe.
Darüber hinaus sollen zusätzlich € 10.000.000,-- zur Abdeckung von unabwendbaren Bedeckungserfordernissen insbesondere im Hinblick auf die noch zu erwartenden Finanzierungen aufgrund der durch die Stürme "Paula" und "Emma" eingetretenen Schäden zugunsten des Haushaltes 2008 in Gebühr verrechnet werden (siehe lit. b.).
g. Zuführung an den Außerordentlichen Haushalt
Zur Abdeckung des Gebarungsabganges im Außerordentlichen Haushalt wurde ergebnisneutral der Betrag von € 76.072.358,52 buchmäßig vom Ordentlichen Haushalt über die VSt. 1/980008-7293 dem Außerordentlichen Haushalt zugeführt und bei der VSt. 6/980009-8262 vereinnahmt.
Damit ist der Außerordentliche Haushalt ausgeglichen. Die Bedeckung des Gesamtgebarungsabganges durch Aufnahme von Darlehen wird im Ordentlichen Haushalt bei der VSt. 2/982009-3450 ausgewiesen.
h. Winterbauoffensive 2008
Mit Regierungsbeschluss vom 4.2.2008 wurde für die Winterbauoffensive 2008 ein Betrag von € 1.074.644,90 genehmigt und festgelegt, dass eine allfällige Nachbedeckung bis max. € 209.555,10 durch das Finanzressort zu erfolgen hat.
Nach einem von der A14 - Wirtschaft und Innovation vorgelegten Sitzungsantrag ist die Auszahlung des Betrages von € 209.555,10 vorgesehen. Die notwendige Nachbedeckung reduziert sich jedoch um € 150.000,-- auf somit € 59.555,10, da drei der mit Regierungsbeschluss vom 4.2.2008 genehmigten Förderungsprojekte mit Förderungssummen von je € 50.000,-- nicht umgesetzt werden.
Der Betrag von € 59.555,10 wird daher im Rahmen der Gesamtbedeckung des Haushaltes 2007 zur Absicherung der Finanzierung bei der VSt. 5/020925-7480 "Bauinitiative Steiermark, sonstige Beiträge" in Gebühr verrechnet.
i. Rücklage für den Außerordentlichen Haushalt
Im Rechnungsabschluss 1999 wurden der Rücklage für den außerordentlichen Haushalt € 50.870.983,92 mit der Maßgabe entnommen, dass aus diesem finanztechnischen Entnahmevolumen nach Bedarf in jeweils entsprechender Höhe wieder Mittel vom Finanzreferenten durch Rückführungsmaßnahmen bereitgestellt werden.
Im Jahre 2007 ist aus dieser Regelung ein Betrag von € 661.300,-- durch eine Zuführung an die Rücklage für den Außerordentlichen Haushalt bei der VSt. 5/981029-2980 bereitzustellen.
D. DARSTELLUNG DER RÜCKLAGEN
Die Rücklagen sind in der Beilage 2 detailliert dargestellt. Diese dient als Grundlage für die endgültigen Buchungen durch die Landesbuchhaltung.
(siehe Tabelle 4)
E. VORLAGE DES LANDESRECHNUNGSABSCHLUSSES 2007
AN DEN LANDTAG STEIERMARK
Nach Beschlussfassung des gegenständlichen Sitzungsantrages soll der Rechnungsabschluss 2007 auf Basis der genehmigten Schlusssummen einschließlich der im gegenständlichen Bericht enthaltenen Maßnahmen dem Landtag Steiermark mit der beiliegenden Regierungsvorlage vorgelegt werden.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. April 2008.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Landesrechnungsabschluss 2007 mit dem Band I (Ordentlicher Haushalt, Außerordentlicher Haushalt, Gesamtübersichten und Nachweise) und dem Band II (Untervoranschläge und Wirtschaftsbetriebe) samt den für die Durchführung der haushaltsmäßigen Verrechnungen erforderlichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben wird zur Kenntnis genommen.