LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2183/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 21.05.2008, 00:00:00


Geschäftszahl(en): LAD-05.00-584/2002-44
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Franz Voves

Betreff:
Beschluss Nr. 822 des Landtages Steiermark, Einl.Zahl 1112/1, XIV. Gesetzgebungsperiode, betreffend Information des Landtages über die Ergebnisse der Landeshauptleutekonferenzen

Unter Bezugnahme auf den Beschluss des Landtages Steiermark Nr. 822 vom 19.11.2002, XIV. Gesetzgebungsperiode, wird nachfolgend über die bei der Landeshauptleutekonferenz am 28. April 2008 gefassten Beschlüsse und erzielten Ergebnisse berichtet.

1.) Bewegungsprogramm des Bundes

Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz begrüßt die Initiative des Bundes "Mehr Bewegung im Kindergartenalter", die - ohne Eingriff in die jeweiligen Kompetenzbereiche - eine finanzielle Förderung des Projektes durch den Bund in Höhe von bis zu € 1,8 Mio. p.a. umfasst.

Die Länder nehmen in Aussicht, dieses sinnvolle Vorhaben durch freiwillige Maßnahmen zu unterstützen.


2.) Behandlung gewalttätiger Asylwerber

Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz ersucht die Bundesregierung um eine Gesetzesnovellierungsinitiative mit dem Ziel, straffällig gewordene Asylwerber zügiger als bisher und auch über Initiative der betroffenen Bundesländer abzuschieben und die Möglichkeit zu schaffen, eines Verbrechens angeklagte Asylwerber bis zur Abschiebung aus dem Bundesgebiet zum Schutze der Bevölkerung in jenem Bundesland, in dem die Straftat begangen wurde, in Verwahrung zu nehmen und aus der Grundversorgung zu entlassen.

Ebenso ist durch eine Gesetzesänderung sicherzustellen, dass Straftäter mit Asylstatus in Sicherheitsverwahrung genommen werden können und ein Abschiebeverfahren eingeleitet werden kann.

Die Abschiebemöglichkeit soll nicht nur bei besonders schweren Verbrechen möglich sein.


3.) Staats- und Verwaltungsreform

Beschluss:
Die im Anhang angefügte Gemeinsame Länderposition zum Entwurf eines Bundesverfassungsgesetzes, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Zweites Bundesverfassungsrechtsbeeinigungsgesetz erlassen wird, wird als Beschluss festgehalten und folgendermaßen ergänzt:

Diese Länderposition enthält in Fußnoten zusätzliche Anmerkungen einzelner Länder zum Entwurf, die nicht vom Beschluss der Landeshauptleutekonferenz umfasst sind.

Die Landeshauptleutekonferenz hob aus Anlass der Beschlussfassung besonders hervor,
· dass eine bundesverfassungsrechtlich verpflichtende Entsendung der Landeshauptleute in den Bundesrat abgelehnt wird und
· dass die Übernahme der gesamten Schulverwaltung durch die Länder mit einer dauerhaften Kostenneutralität für die Länder verbunden sein muss.


4.) Schaffung einer bundesweit einheitlichen Regelung des Berufsbildes für (diplomierte) Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter

Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz beauftragt unter Hinweis auf ihren Beschluss vom 4.11.2005, VSt-3224/10, eine Länderexpertenkonferenz mit der Prüfung, ob hinsichtlich des Berufsbildes für diplomierte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter ein Bedarf nach einheitlichen Regelungen besteht sowie gegebenenfalls, welche Inhalte derartige Regelungen umfassen sollten. Der Landeshauptleutekonferenz ist zu berichten.


5.) Vereinbarung gemäß Art 15a B‑VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots und über die Einführung der verpflichtenden frühen sprachlichen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Schaffung eines bundesweiten vorschulischen Bildungsplanes

Ergebnis:
Der gegenseitige Meinungsaustausch wird zur Kenntnis genommen.


6.) Vereinbarung gemäß Art 15a B‑VG über die Errichtung einer gemeinsamen Sachverständigenkommission in Tierzuchtangelegenheiten (Tierzuchtrat)

Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Errichtung einer gemeinsamen Sachverständigenkommission in Tierzuchtangelegenheiten (Tierzuchtrat) wird von den anwesenden Landeshauptleuten unterzeichnet.


7.)     Ökostromgesetz

Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz unterstützt den Umlaufbeschluss der Landesumweltreferentenkonferenz vom 4.1.2008, VSt-4427/174, zum Thema Novelle zum Ökostromgesetz und Klimaschutz.

Der genannte Umlaufbeschluss der Landesumweltreferentenkonferenz lautet:

Die inländische Erzeugung von Ökostrom umfasst neben der Wasserkraft auch in bedeutendem Ausmaß die Erzeugung aus Windkraft, Biomasse und Biogas.
Zunehmend gewinnt auch die Fotovoltaik an Bedeutung.

Der Verbrauch elektrischer Energie steigt seit Jahrzehnten kontinuierlich an, neue herkömmliche Kraftwerke werden zusätzliche CO2 Emissionen verursachen.
Ökostromanlagen haben in der Vergangenheit einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der Stromversorgung geleistet und einen Großteil des Zuwachses im Verbrauch abgedeckt.

Der vorliegende Entwurf zur Novelle des Ökostromgesetzes bedeutet eine Verlängerung des Stillstandes für die gesamte Ökostrombranche. Seit der Novelle 2006 stagniert der Anlagenbestand. Es gibt keine Anreize für die Errichtung von Neuanlagen, und viele bestehende Anlagen werden den Betrieb einstellen müssen. Das Ziel des Regierungsübereinkommens, 80 % Ökostrom bis 2010, ist damit nicht erreichbar.

Die Umweltreferenten der Länder fordern durch folgenden einstimmigen Beschluss im Rahmen der Landesumweltreferentenkonferenz vom zuständigen Wirtschaftsminister Bundesminister Dr. Martin Bartenstein die Berücksichtigung folgender Punkte im Zuge des laufenden Begutachtungsverfahrens:

1. Das Ökostromgesetz muss im Hinblick auf die notwendige Erreichung der Ökostrom- und Klimaschutzziele, die notwendige Entkopplung von immer teurer werdenden Energieimporten und die Energieversorgungssicherheit einen weiteren Ausbau für Ökostromanlagen sicherstellen. Die im derzeitigen Entwurf vorliegenden Einschränkungen sind nicht geeignet, Investitionen auszulösen und den Neubau von Ökostromanlagen zu initiieren. Rechts- und Investitionssicherheit für die Umsetzung von neuen Anlagen und für den Anlagenbestand sind nicht hinreichend gegeben.
2. Das Ökostromgesetz muss im Hinblick auf einen weiteren forcierten und notwendigen Ausbau von Ökostromanlagen überarbeitet und verständlich formuliert werden - nach dem Muster des EEG in Deutschland. Dabei sind einheitliche Abnahmepflichten, einheitliche Tarifstrukturen und längere Laufzeiten ebenso vorzusehen, wie eine transparente Finanzierung des Systems.
3. Die Bundesländer haben ihre Kompetenz in diesem Bereich an den Bund im Jahr 2003 abgegeben. Leider hat dieser Weg bisher nicht zum gewünschten Erfolg geführt, dies gilt insbesondere für die Ökostromgesetznovelle 2006 und den nunmehr vorliegenden Entwurf. Die Landesumweltreferenten fordern daher wieder eine stärkere Mitsprache der Länder, da das Verfehlen von klimapolitischen Zielen auch Konsequenzen für die Länder hat. In diesem Zusammenhang wird auch die weiterhin vorgesehene zwangsweise Mitfinanzierung der Länder bei der Fotovoltaik abgelehnt. Diese Finanzierung muss gleich erfolgen wie bei den anderen Ökostromtechnologien.

Zur Sicherung der Glaubwürdigkeit im Bereich Ökostrom sind Sofortmaßnahmen unerlässlich, um den Anlagenbestand im Interesse des Klimaschutzes weitestgehend abzusichern.


8.) Krankenanstaltenfinanzierung\; offene Forderungen betreffend ausländische Gastpatienten

Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz ersucht die Bundesregierung und den Hauptverband der Sozialversicherungsträger, sich in Verhandlungen mit den betroffenen Staaten dafür einzusetzen, dass die Zahlungsfristen für zwischenstaatliche Abrechnungen auf Basis der Verordnung (EWG)1408/71 und 574/72 sowie auf Basis der bilateralen Abkommen eingehalten werden.

Bei der für 2010 in Aussicht gestellten Neuregelung auf EU-Ebene ist darauf hinzuwirken, dass jedenfalls die Möglichkeit der Verrechnung von Verzugszinsen vorgesehen wird.


9.) Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW)\; Senat\; Vertretung der Länder

Ergebnis:
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.


10.) Vermögensauseinandersetzung der Länder mit dem Bund

Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz erinnert an ihren Beschluss vom 16.10.2002, VSt-544/3, wonach gemäß Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 29.6.2002, G 270/01 u.a die endgültige Vermögensauseinandersetzung der Länder mit dem Bund im Sinne des § 11 Abs. 2 ÜG 1920 noch nicht stattgefunden hat und demnach noch aussteht.

Die Landeshauptleutekonferenz ersucht den Herrn Vizekanzler und Bundesminister für Finanzen, unverzüglich zu diesbezüglichen Verhandlungen auf politischer Ebene einzuladen und nominiert dafür
Frau Landeshauptfrau Mag. Gabi BURGSTALLER, Salzburg,
Herrn Landeshauptmann Mag. Franz VOVES, Steiermark und
Herrn Landeshauptmann DDr. Herwig VAN STAA, Tirol.


11.) Berufsbild Berufsfeuerwehr

Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz bekräftigt ihren Beschluss vom 6.12.2004, worin die Landeshauptleutekonferenz für die Einbeziehung jener Berufsfeuerwehrleute, die im Schicht- und Wechseldienst eingesetzt sind, in die Regelung für Schwerarbeiter im Sinne des Pensionsharmonierungsgesetzes eintritt.

Dieser Teil der Berufsfeuerwehrleute unterliegt ähnlichen Belastungen, die als Grundlage für die Festlegung von Schwerarbeit bei anderen Berufsgruppen dienen.


12.) Projekt Concordia in der Republik Moldau\; finanzielle Beteiligung der
Bundesländer

Diskussionsergebnis:
Es besteht großes Verständnis der Länder für das Projekt Concordia in der Republik Moldau. Die Länder werden alle Möglichkeiten einer Förderung prüfen und das Projekt Concordia oder ähnliche Projekte in der Republik Moldau nach besten Kräften unterstützen.


13.) Schutzhütten\; finanzielle Belastungen der Betreiber durch Behördenauflagen

Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz ist sich der Bedeutung der alpinen Schutzhütten für den Tourismus in Österreich, aber auch für die Erholung der einheimischen Bevölkerung bewusst und spricht sich im Hinblick auf die besondere Lage und Funktion dieser Objekte dafür aus, dass in den behördlichen Verfahren die gesetzlich vorgesehenen Erleichterungen und Ausnahmen für Schutzhütten voll ausgeschöpft werden und bei den notwendigen Interessenabwägungen auch die finanziellen Belastungen der Hüttenbetreiber entsprechende Berücksichtigung finden.


14.) Schutzhütten\; Förderung von Alternativenergien

Diskussionsergebnis:
Es wird festgehalten, dass es Möglichkeiten zur Förderung von Alternativenergien auf Schutzhütten in allen betroffenen Ländern gibt. Dem BMWA wird in einem Schreiben mitgeteilt werden, es möge sich direkt an die einzelnen Bundesländer wenden.

 
15.) Konferenz der Kantonsregierungen\; informelles Treffen mit Vertretern der Landeshauptleutekonferenz am 29./30. Juni 2008

Der Vorsitzende hält fest:
Die Verbindungsstelle wird beauftragt, die Bereitschaft der Länder zu einem derartigen Treffen der Konferenz der Kantonsregierungen der Schweiz zur Kenntnis zu bringen.
Die Delegation der Landeshauptleutekonferenz soll aus Herrn LH HAIDER, Frau LH BURGSTALLER und Herrn LH HÄUPL bestehen.

16.) Kinderhandel in Österreich - Schreiben des UNICEF-Hilfswerks

Der Vorsitzende wird ein Schreiben des UNICEF-Hilfswerkes zum Thema Kinderhandel in Österreich allen Landeshauptleuten mit der Bitte, verstärktes Augenmerk auf dieses unterschätzte Problem zu legen, zur Verfügung stellen.


17.) Ländervertreter beim WIFO

Diskussionsergebnis:
Es besteht der einhellige Wunsch der Landeshauptleutekonferenz, dass LH SAUSGRUBER die Funktion der Ländervertretung beim WIFO weiterhin ausübt.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. Mai 2008.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Beschluss Nr. 822 des Landtages Steiermark, Einl. Zahl 1112/1, XIV. Gesetzgebungsperiode, betreffend Information des Landtages über die Ergebnisse der Landeshauptleutekonferenzen wird zur Kenntnis genommen.