LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2509/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 31.10.2008, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA7B-41-58/171-2008
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Franz Voves

Betreff:
Landtagsbeschluss Nr. 1081, Einl.Zahl 2172/3, betreffend Sicherung der Kaserne Aigen im Ennstal

Der Landtag Steiermark hat in seiner 37. Sitzung der XV. Gesetzgebungsperiode des  Landtages Steiermark vom 10. Juni 2008 folgenden  Landtagsbeschluss Nr. 1081, Einl. Zahl 2172/3, gefasst (Zitat):

"Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung heranzutreten, um zu erwirken, dass diese die beim Luftgipfel am 22.02.2008 geplante Vorgangsweise in Bezug auf die Kaserne Aigen voll und ganz unterstützt" (Zitat Ende).

Der zitierte Beschluss Nr. 1081 des Landtages Steiermark wurde der Bundesregierung, zu Handen des Herrn Bundeskanzler Dr. Alfred GUSENBAUER, am 30.6.2008 mit dem Ersuchen um Kenntnisnahme und Unterstützung des darin enthaltenen Anliegens ersucht.

Das Bundeskanzleramt, Ministerratsdienst, hat im Schreiben an Herrn Landeshauptmann Mag. Franz VOVES, datiert mit 6. Oktober 2008, GZ: BKA- 350.710/0585-I/4/2008, folgendes ausgeführt (Zitat):

"Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!

Zum Schreiben vom 30. Juni 2008, GZ: FA7B- 41-58/171-2008, mit dem der Beschluss Nr. 1081 des Steiermärkischen Landtages vom 30. Juni 2008 betreffend die Kaserne Aigen vorgelegt wurde, kann ich Ihnen auf Grundlage der beim zuständigen Bundesministerium für Landesverteidigung eingeholten Stellungnahme nachfolgende Antwort übermitteln:

Die im Bundesministerium für Landesverteidigung eingerichtete Projektorganisation "Management Bundesheer 2010" hat auf der Grundlage des Berichts der Bundesheerreform- kommission eine neue Organisationsstruktur für das Bundesheer des Jahres 2010 (ÖBH 2010) erarbeitet. Sie wurde von der Bundesregierung - der Empfehlung des Nationalen Sicherheitsrates folgend - am 24. Mai 2005 beschlossen.

Am 7. Juni 2005 hat die Bundesregierung unter Berücksichtigung der militärischen, wirtschaftlichen und regionalen Gesichtspunkte das Konzept "Grundsätzliche Angelegenheiten der Garnisonierung" beschlossen, das unter anderem auch die weitere Nutzung des Standortes Aigen im Ennstal mit dem Fliegerhorst Fiala Fernbrugg über das Jahr 2010 hinaus vorsieht.

Im Rahmen eines am 22. Februar 2008 durchgeführten "Luftgipfels" wurden hinsichtlich der Luftfahrzeuge Alouette III und Agusta Bell 206 A zwei Entscheidungen getroffen: Einerseits die Außerdienststellung der Flotte Agusta Bell 206 A und die Nutzung der Alouette III zur Hubschrauberausbildung, andererseits, im Zusammenhang mit der Beschaffung eines Mehrzweckhubschraubers, die Herausnahme des Standortes Aigen aus der Zielstruktur.

Mit der Festlegung der Außerdienststellung des Systems Agusta Bell 206 A und der Nutzung der Alouette III zur Hubschrauber-Schulung wurde gleichzeitig der Auftrag zur Klärung und Prüfung der Teilbereiche Ausbildung, Materialeinsatz, Unterstellung und Dislozierung erteilt, wobei derzeit alle Vor- und Nachteile aufbereitet werden, um die zweckmäßigste und wirtschaftlichste Variante zu finden. Die im Rahmen des Luftgipfels dargestellte mögliche Auflösung des Militärflugplatzes Aigen steht jedoch in keinem Zusammenhang mit der derzeit vorgenommenen Beurteilung dieses Standortes bezüglich der Hubschrauber-Schulung und stellt in der jetzigen Zielstruktur auch kein Thema dar\; vielmehr wird erst im Rahmen der Beschaffung eines Mehrzweckhubschraubers eine diesbezügliche Detailbeurteilung erfolgen. Mit freundlichen Grüßen:  Sektionschef  Dr. Manfred  Matzka." (Zitat Ende).


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. Oktober 2008.
 



Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Landtagsbeschluss Nr. 1081, Einl.Zahl 2172/3, betreffend Sicherung der Kaserne Aigen im Ennstal wird zur Kenntnis genommen.