EZ/OZ: 2193/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 28.05.2008, 08:03:13
Landtagsabgeordnete(r): Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Edith Zitz (Grüne), Lambert Schönleitner (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Manfred Wegscheider
Betreff:
Solarförderung
Mit April 2008 sind die neuen Richtlinien zur Förderung von Solaranlangen in Kraft getreten. Eine Förderungsvoraussetzung lautet: "Wenn kein Anspruch auf einen Investitionszuschuss besteht - und keine anderen Förderungen ausgenommen von Gemeinden - bewilligt wurden."
Als Grund für diese Richtlinienänderung wurde die Verpflichtung zum Einsatz von Solarenergie als Voraussetzung für Wohnbauförderung benannt. Von daher wäre eine Förderung aus den Mitteln des Landesumweltfonds nicht mehr verhaltenssteuernd und daher nicht mehr im Sinne des Fonds. Leider lässt die neu gestaltete Wohnbauförderung viele Ausnahmen zu, sodass es auch weiterhin Impulse braucht, um die Anzahl der Solaranlagen kontinuierlich zu erhöhen.
Im Umweltbericht 2005/2006 ist folgendes zu lesen: "Die Nutzung der Sonnenenergie in der Steiermark, wo man bisher auf das Zusammenspiel von Solarförderung und das Angebot einer umfangreichen Beratung gesetzt hat, steigt zwar nicht im erwünschten und möglichen Ausmaß (was allerdings nicht alleine auf Förderungen zurückzuführen ist ), es ist aber trotzdem ein relativ hoher Versorgungsgrad mit Solarkollektoren erreicht worden."
Verschiedenen Statistiken zufolge liegt die Steiemark im Bereich Solarenergie im hinteren Feld: Laut der Erhebung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie "Der Solarmarkt in Österreich 2006" entfällt von der insgesamt in Österreich im Jahre 2006 installierten Fläche von verglasten Kollektoren auf die Steiermark ein Anteil von 10,2 % (Tirol 33%\; Oberösterreich 17,9%\; Niederösterreich 14,5%, Kärnten ebenfalls mit 10,2%). Bei der Landesförderung für solarthermische Anlagen im Wohnbau nimmt die Steiermark mit € 684.000,- den drittletzten Platz ein (Vergleich mit Tirol: € 11.590.000,-).
2007 und 2008 ist zwar eine positive Entwicklung zu verzeichnen, das für 2010 genannte Ziel von 600.00 m2 Solarfläche wird jedoch nur erreichbar sein, wenn bis dahin jährlich 60.000 m2 Fläche errichtet wird.
Es ist also dringend geboten, Mittel bereitzustellen, um den im Kyoto-Protokoll und innerhalb der Europäischen Union eingegangenen Verpflichtungen zur Senkung der CO2-Emissionen nachzukommen. Als Grundlage für die notwendige Entwicklung braucht es eine verlässliche Budgetierung. Die bisherige Form der Finanzierung aus dem Landesumweltfonds, wo weder die Höhe der einzelnen Förderungen, noch die zur Verfügung stehende Gesamtsumme verbindlich festgelegt sind, bietet zuwenig Planungs- und Finazierungssicherheit.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert
- die Förderrichtlinien für Solaranlagen dahingehend zu ändern, dass auch weiterhin Mittel aus dem Umweltlandesfonds zur Verfügung gestellt werden können und
- einen eigenen Budgetposten "Klimaschutz und Energiewende" zu schaffen, aus dem die Förderung für Solaranlagen dotiert wird.
Unterschrift(en):
Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Edith Zitz (Grüne), Lambert Schönleitner (Grüne)