LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2442/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 02.10.2008, 15:02:43


Landtagsabgeordnete(r): Lambert Schönleitner (Grüne), Edith Zitz (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Manfred Wegscheider

Betreff:
Verankerung des Klimaschutzes und des Schutzes der biologischen Vielfalt im neuen Raumordnungsgesetz

Im Entwurf für ein neues Raumordnungsgesetz kommen die beiden Schutzgüter "Klima" und "Biodiversität" nicht vor, obwohl außer Frage steht, dass planerische Maßnahmen sowohl auf regionaler, als auch auf überregionaler Ebene entsprechende Auswirkungen haben und daher so weit möglich auch in den Rechtsvorschriften berücksichtigt werden müssen.
Der menschliche Einfluss auf die globale Erwärmung ist nicht mehr zu leugnen. Die oft schon dramatischen Folgen machen sich längst bemerkbar - auch bei uns. Die Herausforderung besteht nunmehr darin, wie die Ursachen des Klimawandels gemindert werden können und welche Anpassungsmaßnahmen an die unvermeidlichen Auswirkungen getroffen werden müssen.

Durch die Formulierung von allgemeinen Klimaschutzzielen oder die Aufnahme einer Klimaschutzklausel muss der hohen Aktualität und Wichtigkeit der Thematik im neuen Raumordnungsgesetz Rechnung getragen werden. Konkret muss die Raumordnung vermehrt dazu beitragen, dass durch Steuerung von Siedlungsentwicklungen Flächen gespart und Verkehr reduziert wird.

Der Klimawandel ist auch für die biologische Vielfalt eine Zeitbombe. Der Weltklimarat IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change) warnt eindringlich davor, dass 20 bis 30 Prozent aller Arten weltweit vom Aussterben bedroht sind, sollte die globale Erwärmung um mehr als 1,5 bis etwa 2,5 Grad gegenüber vorindustriellen Zeiten ansteigen. Österreich hat im Jahr 1994 die Biodiversitäts-Konvention ratifiziert, einem verbindlichen Planungsinstrument, das Ziele zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt festlegt. Der Schutz der biologischen Vielfalt muss eine stärkere Bedeutung in Politik und Öffentlichkeit erhalten und sinnvoll mit Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel verbunden werden bzw. auch entsprechend Eingang in Rechtsvorschriften finden.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, im Entwurf zum neuen Raumordnungsgesetz folgende Eckpunkte aufzunehmen:

1. Der Erhalt der biologischen Vielfalt ist durch Konkretisierung in den Raumordnungsgrundsätzen sowie durch die Ausweisung von ökologischen Vorranggebieten zu gewährleisten.
2. In den Raumordnungsgrundsätzen ist der Schutz des Klimas als Planungsziel zu verankern.
3. Die Entwicklung der Siedlungsstruktur (abzuwägende Ziele) ist in Hinblick auf Möglichkeiten in Richtung Verkehrsreduzierung und Minimierung von Flächenverbrauch zu konkretisieren.
4. Der nachhaltige Schutz der Wasserressourcen (Quell- und Trinkwassereinzugsgebiete, Flüsse und Seen) ist im Rahmen der Planung sicherzustellen.


Unterschrift(en):
Lambert Schönleitner (Grüne), Edith Zitz (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne)