LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2397/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 16.09.2008, 17:57:53


Landtagsabgeordnete(r): Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Lambert Schönleitner (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Manfred Wegscheider

Betreff:
dauerhafte Motocross-Strecken in der freien Natur

Die Steiermark ist das einzige Bundesland, in dem dauerhafte Motocross-Strecken in der freien Natur einfach so errichtet werden können. So betreibt z.B. der MSC Zerlach seit 2005 auf zwei notdürftig eingezäunten Gründstücken eine Trainingsstrecke für Motocross, Enduro, Trial und Quads. Die Bezirkshauptmannschaft Feldbach argumentiert, dass das Geländefahrzeugegesetz die Verwendung von Kraftfahrzeugen im freien Gelände regle und innerhalb eingezäunter Grundstücke nicht anzuwenden sei, wobei sie sich auf die Erläuterungen zum Gesetz beruft.
Zweck des Gesetzes kann es jedoch sicherlich nicht sein, dass es dem Normunterworfenen frei steht, durch die Einzäunung eines Grundstückes mit Bändern oder ähnlichem die Anwendung des Geländefahrzeugegesetzes zu vereiteln. Es ist daher eine Klarstellung dringend geboten. Auch laut Zanini/Kolbl, "Naturschutz in der Steiermark", ist der Begriff "freies Gelände" im Gegensatz zu Straßen mit öffentlichem Verkehr oder befestigten Fahrwegen zu sehen. Nach diesem Kommentar verliert eine Fläche durch Einzäunung nicht den Charakter des freien Geländes.
Es wurde ein Unterausschuss zur Novellierung des Geländefahrzeugegesetzes eingerichtet, der allerdings erst einmal (13.02.2008) getagt hat, in dem auch parteiübergreifend die Meinung vertreten wurde, dass das Geländefahrzeugegesetz in dieser Hinsicht an sich keinen Interpretationsspielraum zulässt. Da aber bezüglich der Novellierung des Geländefahrzeugegesetzes ein größerer Änderungsbedarf besteht, ist davon auszugehen, dass es noch mehrerer Unterausschusssitzungen bedarf und ein Ergebnis bis dato nicht absehbar ist.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, durch einen Erlass sicherzustellen, dass die Anwendung des Geländefahrzeuggesetzes auf Motocross-Trainingsstrecken in der freien Natur nicht durch Einzäunung umgangen werden kann.


Unterschrift(en):
Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Lambert Schönleitner (Grüne)