EZ/OZ: 2478/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 15.10.2008, 00:00:00
Geschäftszahl(en): FA17A 01-14/2008-126
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Manfred Wegscheider
Betreff:
Landtagsbeschluss Nr. 1124, Einl.Zahl 1902/4 betreffend Fördermaßnahmen zur Umstellung von alten Heizanlagen auf Biomasse-Fernwärmeanlagen
Im Landtagsbeschluss Nr.1124 wird die Steiermärkische Landesregierung aufgefordert, gezielte Fördermaßnahmen zur Umstellung von alten Heizanlagen auf Biomasse-Fernwärmeanlagen umzusetzen.
Die Steiermärkische Landesregierung fördert gemeinsam mit der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) die Entstehung und Erweiterung von Biomasse-Fernwärmenetzen mit Investitionszuschüssen von in der Regel 30 Prozent. Damit wird es grundsätzlich erst möglich, derartige Fernwärmeanlagen zu wirtschaftlichen Konditionen und so zu realisieren, dass damit den AnschlusswerberInnen eine konkurrenzfähige Alternative zu den seit Anfang der 70iger Jahre meist verbreiteten Öl- oder Gasheizungen geboten wird. Die Erfolgsgeschichte der steirischen Biomasse-Fernwärmenetze mit über 400 Anlagen verschiedener Größenordnungen macht deutlich, dass dieses Konzept richtig war und von der Bevölkerung auch ausgezeichnet angenommen wurde.
In der Steiermark ist ein Großteil der städtischen Ballungsräume bereits jetzt mit Fernwärme oder mit Erdgas versorgt. Das trifft z.B. für alle Bezirkshauptstädte mit Ausnahme von Bad Radkersburg zu, jedoch auch in dieser Gemeinde ist die Installation eines (Biomasse-) Fernwärmenetzes geplant. Insgesamt gibt es - abgesehen vom Fernwärmenetz in Graz und im südlichen Grazer Raum sowie einigen fossil betriebenen Fernwärmenetzen in Trofaiach, Eisenerz, Mürzzuschlag etc. über 140 größere Biomasse-Fernwärmenetze mit Leistungen bis zu 25 MW, rund 250 sogenannte Biomasse-Mikronetze mit Leistungen zwischen 150 kW und 1 MW, sodass ein Großteil der steirischen Gemeinden bereits über ein Fernwärmenetz verfügt. Darüber hinaus liegen derzeit der FA17A über 50 weitere Fernwärmeprojekte vor. In Summe kann demnach davon ausgegangen werden, dass bereits ein großer Teil der möglichen Fernwärmenetze realisiert ist.
Dennoch arbeitet die Fachstelle Energie in der FA17A gemeinsam mit der Technischen Universität Graz an einem Projekt, in dessen Rahmen der Wärmebedarf kleinräumig abgebildet dem möglichen Angebot an - in erster Linie - erneuerbarer Energie gegenübergestellt und daraus Maßnahmen abgeleitet werden sollen, um Fernwärme zumindest dort, wo noch kein Gasnetz besteht, möglichst flächendeckend einzusetzen.
Darüber hinaus ist jedoch sicher sinnvoll, verstärkt Anreize für die Umstellung von alten Heizungsanlagen zu setzen und diese, insbesondere wenn sie schon längst nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen und hohe Emissionen an Schadstoffen aufweisen, durch Fernwärmeanschlüsse zu ersetzen. Aus diesem Grunde wurde 2007 auch eine besondere Anschlussförderung geschaffen, mit der die Umstellung von alten Heizungsanlagen in Feinstaubsanierungsgebieten auf Fernwärme gefördert wird. Diese Förderung erfolgt über ein Sonderförderprogramm auf Basis des 2004 von der Steiermärkischen Landesregierung beschlossenen Maßnahmenkataloges zur Umsetzung emissionsmindernder Maßnahmen in Feinstaubsanierungsgebieten sowie zweier weiterer Beschlüsse der Steiermärkischen Landesregierung über die Freigabe von Fördermittel dafür über insgesamt € 770.000.-. Auf Grund des Modells der Förderbeteiligung durch die Fernwärmenetzbetreiber entspricht dies einem Fördervolumen von € 1.540.000.-, womit ca. 2.000 Heizungsumstellungen gefördert werden können. Die Förderungen werden von der FA17A in Zusammenarbeit mit den Fernwärmenetzbetreibern abgewickelt. Die jeweilige Fördersumme wird zu 50% vom Netzbetreiber und zu 50% aus Mitteln des Sonderförderprogramms zur Verfügung gestellt. Die Förderhöhe bei Eigenheimen beträgt dabei € 1000.-, bei Mehrfamilienhäusern in Abhängigkeit der Anzahl der Wohnungen bis zu € 500.- je Wohnung. Das Sonderförderprogramm ist vorerst mit Ende 2008 befristet. Da das Sonderförderprogramm sehr gut angenommen wird, kann davon ausgegangen werden, dass über die zur Verfügung stehenden Beträge hinaus im heurigen Jahr noch weitere Mittel bereitgestellt werden müssen. Eine Verlängerung des Sonderförderprogramms über Ende 2008 hinaus sowie eine Ausweitung auf weitere Nah- bzw. Fernwärmenetzbetreiber in Feinstaubsanierungsgebieten ist geplant, falls im Rahmen der budgetären Möglichkeiten im Budget 2009/2010 die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden können.
Um eine Umstellung auch dort zu ermöglichen, wo die Investition in ein neues Heizungssystem oder auch in einem Fernwärmeanschluss nicht leistbar ist, wurde in Kooperation mit dem Grazer Umweltamt 2007 eine sozial gestaffelte Sonderförderaktion für das besonders belastete Stadtgebiet von Graz mit einem Budget von Euro 1 Million geschaffen, die vor allem die Zielgruppe der Wohnbeihilfenbezieher und Sozialhilfebezieher anspricht und in deren Rahmen bis zu 100 Prozent der für eine Umstellung notwendigen Investitionskosten gefördert werden können. Die Abwicklung erfolgt über die FA17A in Zusammenarbeit mit der Stadt Graz. Über diese Förderschiene können ca. 650 Heizungsumstellungen gefördert werden. Eine Weiterführung des Sonderförderprogramms sowie eine Ausweitung auf alle Feinstaubsanierungsgebiete ist geplant, falls im Rahmen der budgetären Möglichkeiten im Budget 2009/2010 die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden können.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Oktober 2008.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Beschluss Nr. 1124 vom 1. Juli 2008 wird zur Kenntnis genommen.