LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2481/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 21.10.2008, 00:00:00


Geschäftszahl(en): A16-47.632-1/2008-2
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Franz Voves, Hermann Schützenhöfer

Betreff:
EU-Programmplanungsperiode 2007 - 2013\; Österreichisches Programm für die Entwicklung des ländlichen Raumes, Schwerpunkt 4 LEADER 2007 - 2013

Mit einstimmigen Regierungssitzungsbeschluss vom 29.1.2007, mit GZ: A16-45.231-1/2007-4, wurde die LEADER Richtlinie des Landes Steiermark bzw. die Vorgaben des Österreichischen Programms zur Entwicklung des Ländlichen Raumes (ELER) inkl. der darin genannten Rechtsvorschriften zustimmend zur Kenntnis genommen.

Zur Abwicklung von Richtlinien ist seitens der Landesregierung am 10.12.07 die Rahmenrichtlinie über die Gewährung von Förderungen des Landes Steiermark beschlossen worden. Der Zusammenhang zwischen der LEADER Richtlinie des Landes Steiermark und der Rahmenrichtlinie lässt sich in Einklang mit den Erläuterungen zur Rahmenrichtlinie wie folgt festlegen:

Im Rahmen des Österreichischen Programms zur Entwicklung des Ländlichen Raumes (ELER) wird, entsprechend §1 Absatz 5 der Rahmenrichtlinie die Vorgabe der Programme zur Prüfung herangezogen werden. Diese Vorgangsweise ist erforderlich, um widersprüchliche Vorgaben ausschließen zu können.

Insgesamt stehen für den Schwerpunkt 4 (LEADER) für die Steiermark gemäß Entwurf der Finanztabelle des BMLFUW, Stand August 2008, rund € 86 Mio. an öffentlichen Mitteln zur Verfügung.
Finanziert werden diese Mittel mit rund € 41 Mio. aus dem agrarischen und sonstigen Bereich, wie zum Beispiel durch die FA10A, FA13C, FA18D und dem BMLFUW.


Im außeragrarischen Bereich wurde mit den beteiligten Förderstellen folgender Finanzrahmen bis 2013 verhandelt:

Förderungsstellen
per anno
2007 - 2013
Abteilung 16
1.150.000
8.050.000
SFG (für Kooperationsprojekte)
443.745
3.106.215
Landestourismusabteilung
200.000
1.400.000
Landentwicklung
50.000
350.000
Kulturabteilung
300.000
2.100.000
BMWA Sektion Gewerbe
500.000
3.500.000
BMWA Sektion Tourismus
100.000
700.000
BMLFUW für Management und sonstige:
510.000
3.570.000



SUMME (ohne ELER)
3.253.745
22.776.215
SUMME (mit ELER Kofinanzierung 48,56%)
6.325.321
44.277.245
 
Finanzierung von LEADER Projekten durch die Abteilung 16:

Für die Periode 2007-2013 sind zur Umsetzung von Maßnahmen der A16 im Schwerpunkt 4 insgesamt € 8.050.000,-- an Landesmittel erforderlich. Davon wurden in den Jahren 2007 u. 2008 im Voranschlag bereits je € 1.150.000,-- genehmigt. Die Auszahlung der LEADER-Mittel insgesamt ist bis 31.12.2015 vorgesehen. Um bis dort hin die Mittel des Programmes ausschöpfen zu können, ist eine Bindung und Zusage der öffentlichen Mittel erforderlich. Somit ist es notwendig, dass bereits vor Landtagsbeschluss über die jeweiligen Landeshaushalte entsprechende Kofinanzierungszusagen für Projekte im Rahmen von Leader getätigt werden können.
Mit diesen € 8.050.000,-- Landesmittel der A16 werden im Rahmen des Schwerpunkt 4  zusätzlich rund € 8.050.000,- EU-Mittel und Bundesmittel ausgelöst werden. Mit den erforderlichen Eigenmitteln der Projektträger von rund 16 - 20 MIO Euro steht somit das auszulösende LEADER Maßnahmenbudget der A16 mit rund € 35 MIO zu Buche. Die nationalen Mittel sind von Landesseite entsprechend sicherzustellen damit gewährleistet werden kann, dass die EU- und Bundesmittel zu 100% ausgeschöpft werden können.

Finanzierung der notwendigen Landes Umsetzungsstrukturen von LEADER in der Steiermark:

Die LAG Managements sind über eigene Projekte aus dem Landes-LEADER Budget der A16 unter Beteiligung des BMLFUW ausfinanziert. Für den erhöhten Projektbegleitungs-, Kontroll- und Evaluierungsaufwand inkl. Strategiebegleitung der LAG und QMS-Betreuung, der durch die A16 aufgrund der EU-Programmvorgaben sichergestellt sein muss und der sich vor allem durch die fast Vervierfachung der Programmmittel im Vergleich zur Vorperiode ergibt, hat die EU im Rahmen der Technischen Hilfe budgetäre Vorsorge getroffen, indem dort die Finanzierung zusätzlich notwendiger Personalressourcen und sonstiger Dienstleistungen ermöglicht wird. Die Umsetzung der Technischen Hilfe ist bis 2015 (Ende der Abrechnungsperiode) vorzusehen.

Der Bedarf an Technischer Hilfe (für Personalkosten, Studien, Evaluierung und Programmöffentlichkeitsarbeit) wird mit € 220.000,-- (Land- und EU-Mittel) per anno von 2007-2013 (umgesetzt von 2009-2015) seitens der Abteilung 16 angenommen. Der Abteilung 16 wurden dafür in den Budgetverhandlungen mit dem Bund derzeit rund € 110.000,-- per anno an EU-Mitteln in Aussicht gestellt. Diese EU Mittel müssen in gleicher Höhe, das sind derzeit rund € 110.000,- per anno Landesmittel kofinanziert werden. Das sind für die Periode 2007 - 2013 (bzw. Umsetzung bis 2015) zumindest € 770.000,--.

Technische Hilfe
per anno
2009 - 2015
Abteilung 16
110.000
770.000

Damit können von Landesseite die notwendigen Personalressourcen finanziert werden, um einen wirtschaftlichen, effizienten und vor allem wirksamen Einsatz von LEADER-Förderungsmitteln sicherzustellen. Vom Land Steiermark sind daher die nationalen Mittel sicherzustellen um zu gewährleisten, dass die EU- und Bundesmittel zu 100 % ausgeschöpft sowie die erforderliche Personalunterstützung zur Programmumsetzung eingerichtet werden kann.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. Oktober 2008.



Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Schwerpunkt 4 (LEADER) des Ländlichen Entwicklungsprogramms 2007 - 2013, Teil Steiermark und die darin dargelegten Erfordernisse bzgl. Sicherstellung der notwendigen nationalen Kofinanzierungsmittel der Abteilung 16 aus dem Landeshaushalt für die gesamte Programmplanungsperiode 2007 - 2013 (bzw. Umsetzung bis 2015) wird zustimmend zur Kenntnis genommen.