LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2064/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 09.04.2008, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA6B-50.00-10/2001-17
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Bettina Vollath
Beilagen: Gesetzestext, Vorblatt und Erläuterungen, Textgegenüberstellung

Betreff:
Gesetz, mit dem das Gesetz über die fachlichen Anstellungserfordernisse für Kindergärtnerinnen/Kindergärtner und Erzieherinnen/Erzieher an Horten und Schülerheimen 2008 erlassen und das Steiermärkische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz geändert wird

Vorblatt, Erläuterungen und Textgegenüberstellung: siehe Beilagen


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Gesetz vom ....., mit dem das Gesetz über die fachlichen Anstellungserfordernisse für Kindergärtnerinnen/Kindergärtner und Erzieherinnen/Erzieher an Horten und Schülerheimen 2008 erlassen und das Steiermärkische Kinderbildungs- und betreuungsgesetz geändert wird

Der Steiermärkische Landtag hat - Artikel 1 in Ausführung des Bundesgesetzes über die Grundsätze betreffend die fachlichen Anstellungserfordernisse für die von den Ländern, Gemeinden oder von Gemeindeverbänden anzustellenden Kindergärtnerinnen, Erzieher an Horten und Erzieher an Schülerheimen, die ausschließlich oder vorwiegend für Schüler von Pflichtschulen bestimmt sind, BGBl. Nr. 406/1968, in der Fassung BGBl. Nr. 639/1994, - beschlossen: