LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 2

EZ/OZ 2450/2

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Soziales

Betreff:
Novelle des Steiermärkischen Sozialhilfegesetzes


zu:


  • 2450/1, Novelle des Steiermärkischen Sozialhilfegesetzes (Selbstständiger Antrag)


Der Ausschuss "Soziales" hat in seiner Sitzung vom 14.10.2008 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Gesetz vom ....., mit dem das Steiermärkische Sozialhilfegesetz geändert wird
 
Der Landtag Steiermark hat beschlossen:
 
Das Steiermärkische Sozialhilfegesetz, LGBl. Nr. 29/1998, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. .. /2008, wird wie folgt geändert:
 
1.     § 44c lautet:
 
"§ 44c
Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. …, Landtagsbeschluss Nr. 1199 vom 16. September 2008
 
Die Änderung des § 28 Z. 1 und der Entfall des § 28 Z. 2 und 3 durch die Novelle LGBl. Nr. ..., Landtagsbeschluss Nr. 1199 vom 16. September 2008, gilt erst für Hilfeleistungen, die dem Hilfeempfänger für Zeiten ab Inkrafttreten der Novelle LGBl. Nr. ..., Landtagsbeschluss Nr. 1199, gewährt werden."
 
2.     Dem § 46 Abs. 12 wird folgender Abs. 13 angefügt:
 
"(13) Die Änderung des § 44c durch die Novelle LGBl. Nr. ... tritt mit 1. November 2008 in Kraft."