Der Ausschuss "Umwelt" hat in seinen Sitzungen vom 24.06.2008 und 14.10.2008 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Der Ausschuss für Umwelt, Natur und Energie hat am 24. Juni 2008 den Beschluss gefasst, die Landesregierung um Stellungnahme zum Antrag Einl. Zahl 2193/1 der Abgeordneten Ingrid Lechner-Sonnek, Lambert Schönleitner und Mag. Edith Zitz betreffend Solarförderung zu ersuchen.
Im Antrag nach § 21 GeoLT wird ausgeführt, dass Mittel in Form einer "verlässlichen Budgetierung" für die Förderung von Solaranlagen zur Verfügung gestellt werden sollten, insbesondere um eine signifikante Reduktion von CO2-Emissionen und damit die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll zu erreichen. Konkret wird die Landesregierung aufgefordert:
die Förderrichtlinien für Solaranlagen dahingehend zu ändern, dass auch weiterhin Mittel aus dem Umweltlandesfonds zur Verfügung gestellt werden können und
einen eigenen Budgetposten Klimaschutz und Energiewende zu schaffen, aus dem die Förderung für Solaranlagen dotiert wird.
Die Förderrichtlinien für Solaranlagen enthalten (wie auch andere Förderrichtlinien) die Rahmenbedingungen, welche zu einer Inanspruchnahme der Förderung führen, wie Antragsteller, Art und Umfang der Förderung, vorzulegende Unterlagen etc., jedoch keinen Hinweis auf die Aufbringung der Mittel, die ja nicht durch Förderungsrichtlinien, sondern ausschließlich im Kontext mit der Erstellung des Landesbudgets für das jeweilige Jahr fixiert werden können. Es kann nicht Aufgabe von Förderrichtlinien sein, die Verfügbarkeit von entsprechenden Mitteln zu regeln.
Die Forderung nach einem eigenen Budgetposten "Klimaschutz und Energiewende" erscheint durchaus sinnvoll, wenn Mittel in diesem Sinne und für die Umsetzung des Kyoto-Protokolls zur Verfügung gestellt werden sollen. Ein solcher Budgetposten ist allerdings nicht alleine aus dem Titel "Solarförderung" zu begründen, da es für die Solarförderung (im Rahmen des Umweltlandesfonds) ohnehin einen eigenen Budgetposten gibt. Wenn dieser ausreichend dotiert ist, was in den vergangenen Jahren nicht immer der Fall war, kann der Forderung nach einer ausreichenden Solarförderung nachgekommen werden.
Zur Entwicklung der Solarförderung insgesamt ist anzumerken dass - wie auch im angeführten Antrag positiv vermerkt - ein kontinuierlicher Anstieg der Anträge zu verzeichnen ist, wobei insbesondere im Jahr 2007 dieser Anstieg besonders signifikant war und auch für das Jahr 2008 aus derzeitiger Sicht ein hoher Förderungsumfang zu erwarten ist. Im Jahr 2007 wurden die im Antrag ebenfalls genannten 60.000 m2 Neuanlagen, die notwendig wären, um die vom Land gesteckten Ziele zu erreichen, auch tatsächlich errichtet, wobei davon 47.000 m2 aus dem Umweltlandesfonds gefördert werden konnten. Weitere 13.000 m2 wurden in Form von gewerblichen Anlagen errichtet, für die Förderungen seitens des Bundes, durchgeführt von der Kommunalkredit Public Consulting, bestehen. Auch die immer wieder angeführte Behauptung, die Steiermark läge im Hinblick auf die Förderhöhe "im hinteren Feld", ist in mehrfache Hinsicht zu relativieren: Abgesehen davon, dass sich gerade im Jahr 2007 und 2008 eine sehr positive Entwicklung ergeben hat (2007 lag die Steiermark rein statistisch im vordersten Feld), sind von der angeführten Statistik des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie, wie auch in anderen Quellen, immer die Höhe der Landesförderung aus dem Umweltlandesfonds angegeben, die tatsächlich im Vergleich mit einigen anderen Bundesländern relativ gering ist. Allerdings kommt dazu, dass in der Steiermark eine Förderung seitens der Gemeinden verpflichtend ist und mittlerweile sämtliche steirische Gemeinden eine solche Förderung auch tatsächlich gewähren und dass zudem die Förderungen des Umweltlandesfonds und der Gemeinden mit der Wohnbauförderung kombinierbar sind. Damit liegen die de facto geförderten Beträge deutlich über denen, die in der bundesweiten Statistik erfasst sind, da in anderen Bundesländern die Kombination zwischen Landes- und Gemeindeförderung in der Regel nicht gegeben ist.
Nicht zuletzt ist dem noch hinzuzufügen, dass das Land Oberösterreich, das in den Statistiken immer an führender Position steht und als vorbildhaft genannt wird, etwa die 6-fachen Mittel der Steiermark einsetzt, um letztlich nicht mehr als doppelt so viel Solarfläche zu fördern. Es ist deshalb durchaus gerechtfertigt festzustellen, dass die Steiermark die ohnehin knapp zur Verfügung stehenden Budgetmittel deutlich effizienter einsetzt.
Selbstverständlich ist der Grundtenor des genannten Antrages, nämlich die Zahl der Solaranlagen weiter zu steigern, besonders zu befürworten und werden seitens des zuständigen Ressorts auch dahingehende Bemühungen gesetzt. Dies kann aber nicht nur die Förderung als solche allein betreffen, sondern muss in Kombination mit legistischen Maßnahmen, einem entsprechenden Marketing für das Thema Solarenergie, beispielhaften Anlagen als Multiplikatoren und einer Reihe weiterer Maßnahmen erfolgen, wie dies in der Steiermark bereits durchaus der Fall ist. Mit der Marketing-Aktion "Spar mit Solar" konnten höchst erfolgreich mittlerweile mehrere tausend Interessierte ausführlich über das Thema Solarenergie informiert werden und mit den Solaranlagen der AEVG, am Berliner Ring und im Stadion Liebenau verfügt die Steiermark über drei der größten Anlagen Europas.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht des Ausschusses für Umwelt zum Antrag, Einl.Zahl 2193/1, der Abgeordneten Lechner-Sonnek, Schönleitner und Mag. Zitz betreffend Solarförderung wird zur Kenntnis genommen.