LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2122/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 06.05.2008, 13:26:19


Landtagsabgeordnete(r): Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Edith Zitz (Grüne), Lambert Schönleitner (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Hermann Schützenhöfer, Franz Voves

Betreff:
Reform der Gemeindeordnung

Die Gemeindeordnung soll durch eine Novelle wie folgt reformiert werden: 

Aufnahme von Tagesordnungspunkten
Jedes einzelne Mitglied des Gemeinderates, des Gemeindevorstandes/Stadtrates und jedes stimmberechtigte Ausschussmitglied soll das Recht haben, die Aufnahme von Tagesordnungspunkten im betreffenden Gremium zu verlangen (wie in der oberösterreichischen Gemeindeordnung: § 46 Abs. 2, Mustergeschäftsordnung: § 2 Abs. 2). Das Verlangen auf Aufnahme von Gegenständen für die Tagesordnung der nächsten Sitzung soll spätestens zwei Wochen vor der Sitzung beim Gemeindeamt schriftlich eingebracht werden können.
 
Stärkung des Gemeinderates bei Ausgaben
Beschlüsse über Ausgaben von mehr als 1% des ordentlichen Haushaltes sollen in Hinkunft im Gemeinderat gefasst werden. Zur Zeit kann der Gemeindevorstand  vom Gemeinderat ermächtigt werden, bis zu 2% des Gemeindevoranschlages auszugeben.
 
Stärkung des Rechts auf Information 
Jede Fraktion soll in Hinkunft die Protokolle der Gemeindevorstandssitzung erhalten.
Jede Gemeinderatssitzung hat einen Tagesordnungspunkt "Bericht der Delegierten in den Gemeindeverbänden" und einen Tagesordnungspunkt "Bericht aus Wirtschaftsbetrieben mit Gemeindebeteiligung" vorzusehen, damit ein laufender Informationstransfer wichtiger Fakten und Entwicklungen gewährleistet ist.
Vereine, die von der Gemeinde mehr als eine geringfügige Förderung  bekommen, haben dem Gemeinderat vor Erstellung des Entwurfes des kommunalen Rechnungsabschlusses einen schriftlichen Tätigkeitsbericht zu erstellen und die ordnungsgemäße Verwendung der erhaltenen Subventionen durch die Vorlage von Originalrechnungen nachzuweisen.
 
Öffentlichkeit bei Verwaltungsverfahren
Der Gemeinderat soll wie in Salzburg bei Verwaltungsverfahren öffentlich tagen.

Keine Vertraulichkeit bei Abstimmungsergebnissen
Das Abstimmungsverhalten und das Abstimmungsergebnis bei nicht öffentlichen Tagesordnungspunkten soll wie in Oberösterreich nicht vertraulich sein.
 
Präzisierung der Bestimmungen über die Vertraulichkeit
Beratungen sollen nur dann für vertraulich erklärt werden können, wenn das Datenschutzgesetz verletzt werden würde oder der Gemeinde ein Schaden entstehen könnte. Vertrauliche Sitzungsteile sollen konkreter benannt werden, und es soll darüber erst am Ende der Beratung abgestimmt werden. Die Sanktionsmöglichkeiten gegen GemeinderätInnen sind wegen verfassungsrechtlicher Bedenken zu beseitigen.
 
Ersatzmitglieder des Gemeinderates
Ersatzmitglieder des Gemeinderates sollen alle auf dem Wahlvorschlag einer Partei angeführten KandidatInnen sein, denen kein Mandat zugewiesen wurde.
Ersatzmitglieder des Gemeinderates sollen verhinderte Mitglieder bei Gemeinderatssitzungen und in Ausschüssen vertreten können. Des weiteren soll die Vertretung der Fraktionsvorsitzenden bei der Wahrnehmung des Einsichtsrechts zur Vorbereitung von Sitzungen aufgrund einer entsprechenden Bevollmächtigung durch die Fraktionsvorsitzende möglich sein. 

Teilnahme an Sitzzungen der Ausschüsse und des Gemeindevorstandes
Alle Fraktionen sollen das Recht haben, bei Sitzungen der Ausschüsse und des Gemeindevorstandes mit beratender Stimme teilzunehmen, sofern sie dort nicht ohnehin mit Stimmrecht vertreten sind.

Langfristige Planung der Sitzungen des Gemeinderates
Zumindest die verpflichtenden vier Quartalssitzungen, in denen unter anderem der Rechnungsabschluss und das Budget beschlossen werden, sollen für das Folgejahr jeweils im Voraus bei der letzten Sitzung des ablaufenden Jahres festgelegt werden.

Paritätische Besetzung des Prüfungsausschusses
Der Prüfungsausschuss soll paritätisch besetzt werden. Jede Fraktion soll gleich viele Mitglieder haben, unabhängig davon, wie viel Mitglieder sie im Gemeinderat hat. Für den Prüfungsausschuss sind Ersatzmitglieder zu nominieren, um die immer wieder vorkommenden beschlussunfähigen Prüfungsausschuss-Sitzungen zu minimieren.
 
Akteneinsicht für GemeinderätInnen
GemeinderätInnen sollen das Recht haben, Unterlagen für Gemeinderatssitzungen auf eigene Kosten zu kopieren.
  
Verbesserte Information der Bevölkerung
Eine formale Erfüllung der Informationspflicht der Öffentlichkeit in Form der Anbringung von Schriftstücken am schwarzen Brett ist nicht mehr zeitgemäß. Die Bevölkerung muss daher in ortsüblichen Medien (Gemeindezeitung) von Sitzungen des Gemeinderates informiert werden, in denen der  Voranschlag, der Rechnungsabschluss oder der Flächenwidmungsplan beschlossen wird. Das Gemeindeinformationsblatt muss vierteljährlich erscheinen. Die Bildung eines Redaktionsausschusses, in dem alle Fraktionen vertreten sind, soll obligatorisch sein.
 
Fragerecht der Bevölkerung
Zu Beginn der Gemeinderatssitzung ist eine BürgerInnenfragestunde abzuhalten. 10 % der Gemeinden in Bayern haben eine BürgerInnenfragestunde mit folgenden Einschränkungen eingeführt: Es werden nur Fragen behandelt, die vom allgemeinen gemeindlichen Interesse sind, und Fragen von Einzelinteressen sind nicht Gegenstand der Fragestunde. Die Fragestunde wird auf maximal 30 (45 oder 60) Minuten begrenzt. Die Fragen der BürgerInnen werden an die Verwaltung gerichtet. Die Beantwortung erfolgt durch die Bürgermeisterin oder durch Vertreterinnen der Verwaltung. Eine Diskussion im Gemeinderat findet nicht statt.
 
Verbesserter Zugang zur Gemeindeabteilung
Alle Fraktionen sollen das Recht auf eigenständigen Zugang zu den elektronischen Informationsservern haben, mit denen die Gemeinde verbunden ist.

Zugang zur Buchhaltung   
GemeindekassierInnen sollen einen eigenständigen Zugang zur Buchhaltung erhalten, unabhängig davon, ob sie diese selbst führen oder delegieren.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, eine Novelle zur Steiermärkischen Gemeindeordnung im Landtag einzubringen, die folgende Reformen beinhaltet:
  • Jedes Mitglied des Gemeinderates, des Gemeindevorstandes/Stadtrates und jedes stimmberechtigte Ausschussmitglied soll das Recht haben, die Aufnahme von Tagesordnungspunkten im betreffenden Gremium zu verlangen
  • Beschlüsse über Ausgaben von mehr als 1% des ordentlichen Haushaltes sollen in Hinkunft zwingend im Gemeinderat gefasst werden müssen
  • Stärkung des Rechts auf Information durch folgende Maßnahmen: 
    Jede Fraktion soll die Protokolle der Gemeindevorstandssitzung erhalten.
    Jede Gemeinderatssitzung hat einen Tagesordnungspunkt "Bericht der Delegierten in den Gemeindeverbänden" und einen Tagesordnungspunkt "Bericht aus Wirtschaftsbetrieben mit Gemeindebeteiligung" vorzusehen.
    Vereine, die von der Gemeinde mehr als eine geringfügige Förderung  bekommen, haben dem Gemeinderat vor Erstellung des Entwurfes des kommunalen Rechnungsabschlusses einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel durch Vorlage von Originalrechnungen nachzuweisen. 
  • Der Gemeinderat soll bei Verwaltungsverfahren öffentlich tagen.
  • Das Abstimmungsverhalten und das Abstimmungsergebnis bei nicht öffentlichen Tagesordnungspunkten soll nicht vertraulich sein.
  • Präzisierung der Bestimmungen über die Vertraulichkeit: Beratungen sollen nur dann für vertraulich erklärt werden können, wenn das Datenschutzgesetz verletzt werden würde oder der Gemeinde ein Schaden entstehen könnte. Die Sanktionsmöglichkeiten gegen GemeinderätInnen sind wegen verfassungsrechtlicher Bedenken zu beseitigen.
  • Ersatzmitglieder des Gemeinderates sollen alle auf dem Wahlvorschlag einer Partei angeführten KandidatInnen sein, denen kein Mandat zugewiesen wurde. Ersatzmitglieder des Gemeinderates sollen verhinderte Mitglieder bei Gemeinderatssitzungen und in Ausschüssen vertreten können. Des weiteren soll die Vertretung der Fraktionsvorsitzenden bei der Wahrnehmung des Einsichtsrechts zur Vorbereitung von Sitzungen aufgrund einer entsprechenden Bevollmächtigung durch die Fraktionsvorsitzende möglich sein. 
  • Alle Fraktionen sollen das Recht haben, bei Sitzungen der Ausschüsse und des Gemeindevorstandes mit beratender Stimme teilzunehmen.
  • Zumindest die verpflichtenden vier Quartalssitzungen, in denen unter anderem der Rechnungsabschluss und das Budget beschlossen werden, sollen für das Folgejahr jeweils im Voraus bei der letzten Sitzung des ablaufenden Jahres festgelegt werden müssen.
  • Der Prüfungsausschuss soll paritätisch besetzt werden. Für den Prüfungsausschuss sind Ersatzmitglieder zu nominieren.
  • Akteneinsicht für GemeinderätInnen
  • Die Bevölkerung muss in ortsüblichen Medien (Gemeindezeitung) von Sitzungen des Gemeinderates informiert werden, in denen der  Voranschlag, der Rechnungsabschluss oder der Flächenwidmungsplan beschlossen wird.
  • Zu Beginn der Gemeinderatssitzung ist eine BürgerInnenfragestunde abzuhalten.
  • Alle Fraktionen sollen das Recht auf einen eigenständigen Zugang zu den elektronischen Informationsservern der Gemeindeabteilung haben, mit denen die Gemeinde verbunden ist.
  • GemeindekassierInnen sollen einen eigenständigen Zugang zur Buchhaltung erhalten, unabhängig davon, ob sie diese selbst führen oder delegieren.


Unterschrift(en):
Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Edith Zitz (Grüne), Lambert Schönleitner (Grüne)