Der Ausschuss "Soziales" hat in seinen Sitzungen vom 08.01.2008 und 03.06.2008 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Die Abgeordneten Kaltenegger, Ing. Pacher und Klimt-Weithaler haben einen Antrag mit Einl. Zahl 1748/1 betreffend die Abschaffung der Vermögensgrenze für die Pflegeförderung eingebracht, mit dem die Landesregierung aufgefordert werden soll,
1. die Vermögensgrenze für die Pflegeförderung in der Steiermark abzuschaffen und
2. die Bundesregierung aufzufordern, die Erbschafts- und Schenkungssteuer neu zu regeln und die Vermögenssteuer wieder einzuführen.
Der zuständige Ausschuss hat die Landesregierung zur Stellungnahme aufgefordert.
Hiezu wird seitens der Fachabteilung 11A folgende Stellungnahme abgegeben:
Der Förderung der 24-Stunden-Betreuung liegt eine Artikel 15a B-VG Vereinbarung zugrunde, die im Jahr 2007 von allen Bundesländern unterzeichnet wurde und die mit 1.1.2008 in Kraft getreten ist.
In dieser Vereinbarung wurden Grundsätze über die Förderung festgelegt, unter anderem auch, dass bei einer Förderung Vermögen in Form von Bargeld oder Geldeswert auf einen Betrag in einer bestimmten Höhe unberücksichtigt bleibt. Die Länder und der Bund haben sich hier auf einen Betrag von € 7.000,- verständigt.
Ein Abgehen von dieser Grenze oder eine Erhöhung dieser Grenze ist in der Steiermark nicht vorgesehen. Der Grund liegt in erster Linie im Prinzip der Gleichbehandlung aller pflegebedürftigen Menschen in der Steiermark. Es würde dem Gleichheitsgrundsatz auf mehreren Ebenen widersprechen. Zum einen würden Personen, die auf Kosten der Sozialhilfe in Pflegeeinrichtungen untergebracht sind, ihr Vermögen verwerten müssen, Personen hingegen, die zu Hause betreut werden, nicht. Zum anderen würden Bundes- und Landespflegegeldbezieher unterschiedlich behandelt werden. Darüber hinaus ist eine Aufhebung der Vermögensgrenze aus budgetären Gründen nicht möglich.
Der Bericht des Ausschusses für Soziales zum Antrag, Einl. Zahl 1748/1, der Abgeordneten Kaltenegger, Ing. Pacher und Klimt-Weithaler betreffend Abschaffung der Vermögensgrenze für die Pflegeförderung wird zur Kenntnis genommen.