LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2404/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 09.09.2008, 00:00:00


Geschäftszahl(en): A9-24Ku6-139/2008
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Kurt Flecker
Beilagen: Kulturförderungsbericht 2007

Betreff:
Bericht über die Förderungen im Kulturbereich im Jahr 2007 gemäß § 14 des Steiermärkischen Kultur- und Kunstförderungsgesetzes 2005

Mit 1. Dezember 2005 trat das "Gesetz vom 24. Mai 2005 über die Förderung der Kultur und der Kunst in der Steiermark" (Steiermärkisches Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005) in Kraft, welches für den "Kulturförderungsbericht 2007" anzuwenden gilt. Das "Steiermärkische Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005" normiert im § 14, dass die Landesregierung dem Landtag jähr­lich bis Ende September des Folgejahres einen Kulturbe­richt vorzulegen hat. Alle Maßnahmen der steirischen Kultur- und Kunstförderung sind darin in ihrer Gesamtheit und in ihrem Zusammenhang darzustellen.

Aus diesem Grund wird nunmehr der Kulturförderungsbericht für das Jahr 2007 vorgelegt. Er enthält in Analogie zu den Ansätzen der Landesvoranschläge die von der Steiermärkischen Landesregierung beschlossenen Förderungsmaßnahmen.


(Der Bericht ist als Beilage angeschlossen)


Bericht der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. September 2008.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der beiliegende Bericht über die Förderungen im Kultur­­bereich für das Jahr 2007 wird gemäß § 14 des Steiermärkischen Kultur- und Kunstförderungsgesetzes 2005 zur Kenn­­tnis genommen.