EZ/OZ: 2407/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 09.09.2008, 00:00:00
Geschäftszahl(en): FA17A 01-14/2008-65
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Manfred Wegscheider
Beilagen: Graphiken)
Betreff:
Verminderung der Energieimportabhängigkeit (Einl.Zahl 1352/1)
Im gegenständlichen Beschluss wird die Steiermärkische Landesregierung aufgefordert, ein Maßnahmenpaket zu erarbeiten, welches sich zum Ziel setzt, durch den Einsatz von Fördermaßnahmen die Energieimportabhängigkeit der Steiermark durch den Ausbau der lokalen Energieversorgung, basierend auf erneuerbarer Energie zu senken.
Im Energieplan 2005-2015, der von der Steiermärkischen Landesregierung einstimmig beschlossen worden war, sind insgesamt 99 Maßnahmen angeführt, von denen sich viele auf den Ausbau der lokalen Energieversorgung, basierend auf erneuerbaren Energien beziehen. Bei Umsetzung aller angeführten Maßnahmen sind die ambitionierten Vorgaben für die Steiermark, die aus dem Kyoto-Protokoll sowie aus energie- und umweltpolitischen Zielsetzungen resultieren, erfüllbar. Insbesondere im Wege der Förderung erneuerbarer Energieträger wurden Maßnahmen gesetzt und sind zu einem großen Teil, wie aus dem folgenden Bericht ersichtlich, erfolgreich in Umsetzung begriffen. Bei allen nachstehend angeführten Förderinstrumentarien ist die Nachfrage im Wachsen begriffen, sodass davon ausgegangen werden kann, dass bei einer ausreichenden finanziellen Dotierung der Förderinstrumente ein signifikanter Anstieg der Anlagen zu verzeichnen sein wird, die erneuerbare Energie und hier vor allem Solarenergie und Biomasse einsetzen.
Eine grundlegende Voraussetzung ist es allerdings, dass der Energiebedarf nicht oder zumindest nicht in dem Maß weiter steigt, wie dies in den letzten Jahren der Fall war (rund 1,5 bis 2% jährlich). Absolut gesehen ist die Produktion von Wärme, Strom etc. aus erneuerbarer Energie in der Steiermark (und in Österreich insgesamt) seit Mitte der 80iger Jahre steigend, in manchen Bereichen sogar stark steigend. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen, welche lange Zeit z.B. die Nutzung von Solarenergie determiniert und damit stark begrenzt hatten, sind bei dem derzeitigen Ölpreisniveau signifikant günstiger geworden. In den letzten 20 Jahren haben große technologische Fortschritte stattgefunden, in einigen dieser Bereiche wie der Verbrennung von Biomasse nimmt Österreich mittlerweile weltweit eine Spitzenstellung ein. Dennoch ist der Prozentsatz an erneuerbarer Energie seit Jahren stagnierend, da der absolute Zuwachs durch den gewaltigen Verbrauchsanstieg konterkariert wird.
Endenergieeinsatz in PJ Stmk
2000 2001 2002 2003 2004 2005
154,3 169,6 156,0 169,5 164,4 168,9
Steigerung 2000 - 2005: 9,4%, d. h. im Schnitt 1,9 % jährlich (gerundet)
Mit der Richtlinie 2006/32/EG der Europäischen Union ist im Übrigen eine verbindliche Rechtsvorschrift in Kraft getreten, die den Mitgliedsstaaten die Senkung ihres Energieverbrauches um rund 1 Prozent im Mittel über die nächsten 9 Jahre vorschreibt.
Aufgrund der Wichtigkeit dieser Voraussetzung sei auch die Arbeit der Energieberatungsstelle angeführt, die in der Steiermark einen ganz wesentlichen Beitrag dazu leistet, dass Energieeffizienzmaßnahmen auch im Bereich von privaten Haushalten und Kommunen gesetzt werden. Die Energieberatungsstelle (EBS) untersteht der Fachstelle für Energie der Fachabteilung 17A (Energiewirtschaft und allgemeine technische Angelegenheiten). In ihrer Zielsetzung steht die Energieberatungsstelle in engem Nahverhältnis zum LandesEnergieVerein (LEV), der auch einen Großteil der Finanzierung der Energieberatung abwickelt. Zu einem geringeren Teil besteht die Finanzierung der Energieberatungsarbeit aus Budgetmitteln des Landes Steiermark mit
2002 € 196.900,-
2003 € 157.500,-
2004 € 126.700,-
2005 € 90.000,-
2006 € 65.000,-
2007 € 95.000,-
und aktuell € 95.000,- (2008) und zum überwiegenden Teil aus Mitteln, die aus der Beratungstätigkeit über Kostenbeiträge erwirtschaftet werden. Die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Energieberatungsstelle ist die Grundlage für eine firmenneutrale und bedürfnisorientierte Information.
Die Beratungsarbeit wird - neben der organisatorischen Arbeit durch zwei Landesbedienstete - im Wesentlichen von freien MitarbeiterInnen bewerkstelligt, die zum Großteil über langjährige Berufs- und Beratungserfahrung verfügen. Sie kommen aus den unterschiedlichsten Fachgebieten, was zu einer breiten Streuung der Kompetenzen der Energieberatungsstelle beiträgt. Die EBS hat sich im Laufe der vergangenen 28 Jahre zu einer bedeutenden Serviceeinrichtung des Landes Steiermark entwickelt. Im Sinne eines "Front-Office" werden dem Beratungsinteressenten Serviceleistungen angeboten, die im Sinne einer Bürgernähe der Verwaltung Grundlage für die Umsetzung von heute enorm wichtigen Zielen in Bezug auf Schutz und Entlastung unserer Umwelt sind.
Alleine in den Jahren 2005 und 2006 wurden insgesamt 8.797 Bearbeitungsfälle verzeichnet, 2007 bereits über 5.000, hinzu kommen jeweils ca. 300 registrierte Beratungsgespräche auf den Häuselbauermessen, weiters werden jährlich rund 1.500 telefonische Anfragen direkt, d.h. ohne registrierte Weiterbearbeitung, beantwortet.
Nur indirekt im Einflussbereich des Landes befinden sich auch die ehemaligen Landesgebäude, mit wenigen Ausnahmen historisch besonders bedeutsamer (und folglich Veränderungen aus energie- oder klimaschutzrelevanten Gründen nicht in Frage kommender) Gebäude im Eigentum der Landesimmobiliengesellschaft (LIG). Auch hier wird - in Umsetzung einer der Maßnahmen des Landesenergieplanes - konsequent der Ersatz von fossilen Energieträgern durch erneuerbare durchgeführt, unter anderem bei den im Folgenden angeführten Objekten:
Objekt | bisher | neu |
LJH Schladming | Elektro | Pellets |
LFS Kobenz | Heizöl Extraleicht | Pellets |
HWS Neudorf/Wagna | Kohle, Elektro | Pellets |
LFS Hatzendorf | Heizöl Extraleicht | Nahwärme biogen |
LFS Hafendorf | Gas | Nahwärme biogen |
LFS Wies/Burgstall | Gas | Nahwärme biogen |
LVA Wies | Gas, Heizöl Extraleicht | Nahwärme biogen |
LBS + LH Gleinstätten | Gas | Nahwärme biogen |
HWS Halbenrain | Deponiegas, Heizöl Extraleicht | Nahwärme biogen |
HWS Stainz | Elektro | Nahwärme biogen |
LPZ Kindberg |
| Solar für Warmwasserbereitung |
LBS Graz St. Peter |
| Photovoltaik zur Stromerzeugung |
Heizungsumstellungen bzw. Sanierungen wurden entweder über Performance-Contracting oder Direktfinanzierung durchgeführt. Dabei wurde zumeist von Primärenergieträgern wie Heizöl extraleicht auf erneuerbare Energieträger umgestellt und wurden zuvor mit elektrischer Energie beheizte Objekte mit Zentralheizungsanlagen ausgestattet.
Auch die viele Jahre lang sehr konsequent durchgeführte Energiebuchhaltung wurde 2008 wieder im vollen Umfang aufgenommen, in erster Linie, um daraus Erkenntnisse zur Verbesserung der Energieeffizienz und zu konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der Gebäudehüllen und Heizungs/Kühlanlagen zu gewinnen. Auch daraus soll ein spezieller Maßnahmenplan folgen, letztlich mit dem Ziel, die in der EU-Richtlinie 2006/32/EG geforderte Energieeinsparung (insbesondere bei Gebäuden der öffentlichen Hand als Vorbild) tatsächlich zu erreichen.
Im Bereich der Förderungen für erneuerbare Energien im Ressort Sport und erneuerbare Energien sind derzeit folgende Förderinstrumente vorhanden:
- Förderung von Solaranlagen,
- Förderung von Holzfeuerungen kleiner Leistung,
- Fernwärmeförderung,
- Förderung innovativer Energieprojekte,
- Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie und
- Förderung von Fotovoltaikanlagen
Die Förderung von Solaranlagen hatte gerade in den letzten beiden Jahren 2006 und 2007 einen großen Anstieg zu verzeichnen. Waren in den Jahren davor jährlich rund 10.000 m2 an Solaranlagen zusätzlich gefördert worden (nur nicht gewerbliche Anlagen), so stieg die Zahl der geförderten m2 im Jahr 2006 auf rund 21.000 und konnten im Jahr 2007 insgesamt 47.000 m2 gefördert werden. Dazu kamen im Jahr 2007 nach Angabe der ARGE Erneuerbare Energie in Gleisdorf rund 13.000 m2 gewerbliche Anlagen (teilweise über die KPC gefördert). Dieser Trend könnte allerdings über eine maßvolle Verpflichtung zur Nutzung von Solarenergie, wie dies bereits in einigen EU-Mitgliedsstaaten der Fall ist (Spanien, Portugal, Italien) deutlich gesteigert werden, verbunden mit wirtschaftlichen Effekten, da Österreich und die Steiermark derzeit den größten Teil der Solaranlagen exportieren und der Heimmarkt deutlich erweitert werden könnte.
(siehe Graphik 1)
Die Förderung von Solaranlagen bezieht sich in der Regel auf kleine (Einfamilienhaus) Anlagen bis Anlagen mittlerer Größe (Mehrfamilienhäuser), in Einzelfällen konnten auch größere Solaranlagen nach Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung außerhalb der Richtlinien des Umweltlandesfonds mit entsprechend höheren Beträgen gefördert werden. Darüber hinaus wäre es allerdings wünschenswert, wenn nicht durch die KPC förderbare Anlagen, insbesondere Großsolaranlagen, aus Mitteln der betrieblichen Umweltförderung Unterstützung fänden, da Solarenergie zwar im Bereich des Wohnbaues sehr gut Fuß gefasst hat und auf dem Weg zur Selbstverständlichkeit ist, im Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen jedoch trotz großer Möglichkeiten zur Nutzung von Solarenergie kaum realisierte Projekte bestehen, sodass es als notwendig erscheint, gerade in diesem Bereich zusätzliche Anreize zu setzen.
Die Förderung von kleinen Biomassefeuerungen zeigt eine ähnliche Erfolgsgeschichte: Waren in den Jahren 2004 und 2005 Anlagen mit je rund 24.000 kW Leistung gefördert worden, so stieg dies im Jahr 2006 auf 30.000 kW und im Jahr 2007 auf fast 60.000 kW, womit während der letzten beiden Jahre deutlich mehr Biomasseanlagen eingesetzt wurden als z.B. Ölanlagen. Dazu sei angemerkt, dass ein Großteil des dafür benötigten Brennstoffes aus heimischer Produktion kommt und auch die Wertschöpfung für die Anlagen und diverse Anlagenkom-ponenten großteils in Österreich und hier wiederum in der Steiermark bleibt.
(siehe Graphik 2)
Im Wirkungsbereich der A17/FA17A-Fachstelle Energie liegt neben den Fördermaßnahmen zur Verbreitung von Solaranlagen und Biomassefeuerungen kleiner Leistung auch die Förderung von Fernwärme aus erneuerbarer Energie. Diese Förderung erfolgt aus Mitteln des Bundes über die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) und des Landes im Verhältnis von 18 % der aner-kannten Investition zu 12, die Förderung ist ein Investitionszu-schuss von maximal 30 % der anerkannten Investitionskosten.
(siehe Graphik 3)
In den vergangenen Jahren war die Budgetierung dieser Förderung ausreichend und wurden zahlreiche Fernwärmeprojekte damit unterstützt. Offenbar infolge des Anstiegs des Ölpreises haben sich gerade während der letzten 2 Jahre deutlich mehr Investoren entschlossen, derartige Wärmenetze aufzubauen und hat sich damit die durchschnittliche Zahl von etwa 5 bis maximal 10 Projekten in den Jahren 2000 bis 2005 drastisch erhöht, so liegen derzeit fast 50 Projektanträge in der FA17A vor. Dazu muss allerdings angemerkt werden, dass für viele dieser Projekte noch kaum Unterlagen beigebracht wurden und auch noch die notwendigen Grundlagen für das Qualitätsmanagement fehlen und sich somit auch die KPC noch nicht mit einer Prüfung befasst.
Die in dieser langen Projektliste vorhandenen Vorhaben müssen jeweils von der KPC geprüft werden, müssen Qualitätsanforderungen erfüllen, die durch das QM-Management in der Steiermark geprüft werden und wenn all diese Bedingungen erfüllt sind, werden sie von einem Beirat der KPC zur Förderung vorgeschlagen. Alle auf diesem Weg eingereichten Projekte, auch diejenigen, die von der KPC voraussichtlich zur Förderung empfohlen werden, können von Seiten der Steiermark kofinanziert werden.
Der Anteil der Energienutzung aus Biomasse in der Steiermark hat sich nicht zuletzt aufgrund dieser Fördermaßnahmen positiv entwickelt:
Endenergieeinsatz von Biomasse in PJ Stmk
2000 2001 2002 2003 2004 2005
10,6 12,0 11,3 11,2 11,1 11,6
Steigerung 2000 - 2005: 9,4%, d. h. im Schnitt 1,9 % jährlich (gerundet)
Die Gesamtsumme der Ausgaben für die bis hier angeführten Förderungen im Verwaltungsbereich der Fachstelle Energie für die Jahre 2002-2007 ist wie folgt:
Solarenergie € 7.054.931,20
Biomassefeuerungen kleiner Leistung € 11.672.406,63
Biomasse-Fernwärme € 4.410.700, --
Summe € 23.138.037,83
Insgesamt wurden damit 17.900 Förderfälle positiv abgeschlossen. Der klimarelevante Anteil der Gesamtsumme entspricht der Gesamtsumme selbst (alle Fördermaßnahmen werden als klimarelevante Maßnahmen getroffen).
Von den angeführten Fördermaßnahmen der Fachstelle Energie sind mit Ausnahme der Fernwärmeförderung sämtliche Maßnahmen ausschließlich durch Landesmittel finanziert.
Ohne den Einsatz von Mitteln aus dem Wachstumsbudget wäre dieser Förderumfang allerdings nicht möglich gewesen\; es sollten daher zukünftig entsprechend Vorsorge dafür im ordentlichen Haushalt getroffen werden.
Die Förderung innovativer Energieprojekte betrifft ebenfalls in erster Linie Vorhaben, in denen erneuerbare Energie zum Einsatz kommt. Unter anderem wurden hier technologische Entwicklungen zur Nutzung von Biomasse wie auch Solarenergie gefördert, auch Instrumente zur Verbreitung dieser Technologien können aus diesem Titel finanziert werden, zwar begrenzt durch das jeweilige Landesbudget, aber in der Regel als Kofinanzierung mit verschiedenen Stellen des Bundes oder auch mit Mitteln der Europäischen Union angelegt. So konnte z.B. die Verbreitung von Biogasanlagen über mehrere INTERREG-finanzierte Projekte unterstützt werden, wobei sowohl die Ausbildung von AnlagenbetreiberInnen wie auch die Entwicklung technischer Komponenten Platz fanden.
Einen Sonderfall stellt die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie (ohne Photovoltaik dar) wo innovative Projekte aus über das Ökostromregime den Ländern zur Verfügung gestellten Mitteln gefördert werden können. Voraussetzung für eine Förderung ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Ausschreibung, zwei derartige Ausschreibungen wurden in den letzten Jahren durchgeführt, eine für Projekte aus flüssiger und gasförmiger Biomasse und eine für Projekte im Bereich der Wasserkraftnutzung. Die unter diesem Titel geförderten Projekte müssen einen wesentlichen Schritt zur besseren Nutzung der jeweiligen Energieträger zur Erzeugung von Ökostrom nachweisen können.
Auch wenn heute die Fotovoltaik noch Zuschüsse benötigt, hat sie große Bedeutung für das Umdenken in unserer Gesellschaft beim Klimaschutz, da Fotovoltaik sich besonders für das Engagement bei privaten Haushalten, Firmen und Gemeinden eignet. Eine Unterstützung dieser Technologie ist deshalb durchaus sinnvoll.
Die Förderung von Photovoltaikanlagen erfolgt entsprechend dem Ökostromgesetz in Kofinanzierung mit dem Bund zu jeweils 50 Prozent, wobei anzumerken ist, dass diese Kofinanzierung seitens des Bundes ohne Zustimmung der Bundesländer fixiert worden war und dementsprechend große Schwierigkeiten bestehen, die Kofinanzierungsmittel aufzubringen.
In den Landesvoranschlägen 2006 und 2007 (Doppelbudget) waren dafür allerdings keine Mittel für die (Kofinanzierung) vorgesehen. Dies deshalb, weil in dem zum Zeitpunkt der Budgeterstellung geltenden Ökostromgesetz respektive in der dazugehörigen Verordnung über Einspeisetarife eine Förderung von Einspeisetarifen durch das Land Steiermark rechtlich nicht zulässig war (in dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Ökostromgesetz gab es eine Einspeisetarifregelung in einer Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit).
Dennoch wurden in der Steiermark im Jahr 2006 und 2007 wurden jeweils € 500.000 an Kofinanzierungsmitteln bereitgestellt, um die Finanzierung für die betroffenen Anlagen über ihre gesamte Laufzeit (12 Jahre gemäß dem geltenden Ökostromgesetz) sicherzustellen. Darüber hinaus wurden nicht über einen Einspeisetarif geförderte Anlagen aus Mitteln des Umweltlandesfonds gefördert und zwar rund € 60.000 für insgesamt 129 Anlagen.
Im Jahr 2006 wurden - nach Inkrafttreten des Ökostromgesetzes 2006 im Herbst dieses Jahres - im Rahmen eines Kontingentes von 200 kW Leistung (peak) noch 45 Anlagen seitens des Landes Steiermark kofinanziert, die großteils vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Ökostromgesetzes 2006 als Ökostromanlagen anerkannt ("genehmigt") worden waren. Im Jahr 2007 wurden im selben Umfang ebenfalls 45 Anlagen kofinanziert, die Kofinanzierung erfolgte aus den oben angeführten Mitteln. Auch für 2008 wurde im Februar ein (vorläufiges) Kontingent von 200 kW ausgeschrieben und im Juni ein Antrag auf Förderung von 1 MW in der Regierung beschlossen und in den Landtag eingebracht.
Ergänzend sei angeführt, dass mit dem Ökostromgesetz 2002 und den vom Bund und den Bundesländern gemeinsam ausgearbeiteten Einspeisetarifen, die für die Jahre 2003 und 2004 verordnet worden waren, eine sehr positive Entwicklung der Ökostromproduktion in Österreich eingesetzt hatte. Die in der Verordnung berücksichtigten unterschiedlichen Produktionskosten von Ökostrom in Abhängigkeit von der eingesetzten Technologie (Strom aus Biomasse, Wind, Biogas, Sonne etc.), der Größenanordnungen der Anlagen und der unterschiedlichen eingesetzten Brennstoffe (z.B. bei Biomasse: Waldhackgut, industrielle Abfälle) ermöglichte die Entstehung sehr unterschiedlicher Anlagen, die auch von regionalwirtschaftlicher Bedeutung waren. In der Steiermark konnten so folgende Anlagen errichtet werden (Stand 2007\; nur Anlagen, die bei der OeMAG als Ökostromanlagen gemeldet sind):
Energieträger Anzahl Leistung in MW
Kleinwasserkraft 335 117,1 (Engpassleistung <\;10 MW)
Wind 10 51,3
Biomasse 31 24,5 (Kraftwärmekopplung)
Biogas 40 15,28 (Kraftwärmekopplung)
Deponiegas 4 1,89
Fotovoltaik 273 1,38
Klärgas 3 0,48
Geothermie 1 0,25
Mit den angeführten Fördermaßnahmen braucht die Steiermark einen internationalen Vergleich nicht zu scheuen:
Erneuerbare Energie Vergleich EU -Steiermark
EU27 Stmk
Anteil Erneuerbare Energie % am Endenergieeinsatz 6,5 23 (2005)
Anteil Ökostrom % (an der Stromaufbringung) 14 65 (2005)
Anteil Solarenergie % am Endenergieeinsatz <\; 0,05 0,5 (2005)
m2 Solarenergie pro Einwohner <\; 0,1 0,3 (2007)
Anteil Biomasse % am Endenergieeinsatz 4,5 12 (2005)
Dennoch ist es notwendig, die Nutzung erneuerbarer Energien noch weiter auszubauen und dies auch von Seiten der öffentlichen Hand zu unterstützen, da der weltweiten Entwicklung des Energiemarktes mit einer erheblichen Verteuerung des Erdöls neben den unabdingbaren Einsparungsmaßnahmen nur mit der bestmöglichen Nutzung dezentral und nachhaltig verfügbarer erneuerbarer Energiequellen entgegen getreten werden kann. In diesem Sinne werden auch die im Energieplan 2005 - 2015 angeführten Maßnahmen zum Einsatz erneuerbarer Energie umgesetzt und weiter ausgebaut und sind vertiefende Konzepte in Einzelbereichen (Biomasse, Wasserkraft, Sonnenenergie, Windkraft) ausgearbeitet worden oder in Ausarbeitung.
Der im Selbständigen Antrag gem. §21 GeoLT vom 14. 8. 2007, Einl.Zahl 1352/1 und mit Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. 10. 2007 geforderte (Energie)Bericht ist derzeit in Ausarbeitung und wird noch vor dem Sommer fertig gestellt werden. Dieser Bericht enthält die Entwicklung der Energiebereitstellung und -verwendung in der Steiermark bis zum Jahr 2005 (entsprechend den jüngsten in der offiziellen Energiebilanz der Statistik Austria für Bundesländer verfügbaren Daten) sowie die Maßnahmen zur Förderung der erneuerbaren Energien aus dem Ressort Sport und Erneuerbare Energien bis einschließlich 2007.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. September 2008.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Beschluss Nr. 900 vom 15. Jänner 2008 wird zur Kenntnis genommen.