LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2409/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 16.09.2008, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA13A-42.00-2/2008-12
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Manfred Wegscheider

Betreff:
Beschluss des Landtages Steiermark Nr. 983 (Einl.Zahl 1935/3) betreffend Miteinbeziehung der Erzeugung von erneuerbarer Energie aus der Laugenverbrennung in die Novelle zum Ökostromgesetz

Mit dem unter Einl. Zahl 1935/3 geführten Landtagsbeschluss Nr. 983 wurde die Steiermärkische Landesregierung ersucht, an die Bundesregierung mit der dringenden Fordernung heranzutreten, dass

1. es im Rahmen der Novelle des Ökostromgesetzes zu einer Miteinbeziehung der Erzeugung von erneuerbarer Energie aus der Laugenverbrennung bei den Einspeisetarifen kommt oder

2. über entsprechende Investitionsförderungen von Anlagen - auch für Investitionen, die in der Vergangenheit getätigt wurden - ein Ausgleich für einen solchen Ökoenergie­ausbau durch die Zellstoff Pöls AG geschaffen wird.

Unter Grundlage des Bezug habend gefassten Beschlusses der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. April 2008 ist Herr Landeshauptmann Mag. Franz Voves an Herrn Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer mit Schreiben vom 23. April 2008 im obigen Sinne herangetreten. Das Bundeskanzleramt hat mit seinem Antwortschreiben vom 11. Juli 2008 nachstehendes mitgeteilt:


"Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!

Zu Ihrem Schreiben vom 23. April 2008, GZ: FA13A-42.00-2/2008-8, mit dem Sie eine Resolution des Steiermärkischen Landtages vom 11. März 2008 zur Miteinbeziehung der Erzeugung von erneuerbarer Energie aus der Laugenverbrennung in die Novelle zum Ökostromgesetz vorlegen, kann ich Ihnen auf Grundlage der beim zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit eingeholten Stellungnahme nachfolgende Antwort übermitteln:

Mit der 2. Novelle 2008 zum Ökostromgesetz erfolgt die angesprochene Berücksichtigung der Ablauge im Ökostromregime. In § 12 des Ökostromgesetzes ist nunmehr die Möglichkeit einer Investitionsförderung für KWK Anlagen, die als Primärenergieträger Ablauge verwenden, vorgesehen. Die Novelle wurde vom Nationalrat am 08. Juli 2008 beschlossen\; nach ihrer weiteren parlamentarischen Behandlung bedarf das Inkrafttreten noch der Zustimmung der Europäischen Kommission."


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. September 2008.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung über das Antwortschreiben des Bundeskanzleramtes zum Beschluss Nr. 983 vom 11. März 2008 wird zur Kenntnis genommen.