EZ/OZ: 2411/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 16.09.2008, 00:00:00
Geschäftszahl(en): FA18A 38-1/2007-29
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP)
Betreff:
Auflassung der L 379, Thalerhofstraße von km 3,558 bis km 5,292 in einer Länge von 1,734 km im Gemeindegebiet von Kalsdorf bei Graz, pol. Bez. Graz-Umgebung
"Die laufenden Änderungen der Wirtschafts- und Siedlungsstruktur bewirken auch nachhaltige Veränderungen der Verkehrsstruktur einzelner Landesstraßen. Das Landesstraßennetz der Steiermark muss daher immer wieder den geänderten Funktionen und Verkehrsverhältnissen angepasst werden. Landesstraßen, die ihre Funktion entsprechend § 7, Abs. 1 LStVG 1964 verloren haben, sind nach § 8, Abs. 1 LStVG 1964 als solche aufzulassen.
Mit der Marktgemeinde Kalsdorf bei Graz wurde diese funktionelle Straßennetzbereinigung einvernehmlich geregelt und hat sich mit Vertrag vom 14. Juli 2008 bereit erklärt, die L 379, Thalerhofstraße von km 3,558 (Krzg. mit der L 373) bis km 5,292 (Krzg. mit der B 67) in einer Länge von 1,734 km in das Gemeindestraßennetz zu übernehmen, wenn von der Landesstraßenverwaltung für die letztmalige Instandsetzung eine pauschalierte Abschlagszahlung von € 98.000,-- (inkl. Ust.) (beinhaltet auch die Auflassung der B 67, Grazer Straße von km 65,810 bis km 66,338 im BV. Umfahrung Feldkirchen) geleistet wird.
Die gegenständliche Landesstraßenauflassung tritt mit dem Tag der Beschlussfassung in Kraft."
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. September 2008.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Gemäß § 8, Abs. 1 Landes-Straßenverwaltungsgesetz 1964 wird die Landesstraße Nr. L 379, Thalerhofstraße von km 3,558 bis km 5,292 in einer Länge von 1734 m aufgelassen und der Marktgemeinde Kalsdorf bei Graz übergeben.
Die gegenständliche Landesstraßenauflassung tritt mit dem Tag der Beschlussfassung in Kraft.