LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2243/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 12.06.2008, 14:37:08


Landtagsabgeordnete(r): Renate Pacher (KPÖ), Werner Murgg (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Kurt Flecker

Betreff:
Verlängerung der Bezugsdauer der Wohnbeihilfe für MindestrentnerInnen

Im letzten Jahr kam es, aufgrund der Einführung der Wohnbeihilfe Neu und der chronischen Personalmängel der zuständigen Abteilung immer wieder zu langen Wartezeiten bei der Abwicklung der Anträge auf Wohnbeihilfe. Im Jahr 2007 lag das Gesamtaufkommen bei rund 54.000 Ansuchen, das bedeutet eine Gesamtzahl von über 3000 Akten pro SachbearbeiterIn und Jahr! Die von der Personalabteilung angekündigten Maßnahmen (Aufstockung einiger Mitarbeiterinnen auf 100 Prozent, Lehrlinge für den Telefondienst, Abgeltung von Überstunden, u.ä.)
werden die Situation alleine nicht vollständig verbessern können.

Die Belastung der zuständigen Abteilung könnte allerdings wesentlich vermindert werden, wenn BezieherInnen von Pensionen mit Ausgleichszulage die Wohnbeihilfe zumindest für zwei Jahre genehmigt würde. Derzeit erfolgt die Bewilligung der Wohnbeihilfe allgemein höchstens auf die Dauer eines Jahres. Beim Auslaufen der Wohnbeihilfe kann ein Ansuchen auf Weitergewährung der Wohnbeihilfe gestellt werden, welches dann natürlich von der Abteilung entsprechend bearbeitet werden muss.  
Bei BezieherInnen von Pensionen mit Ausgleichszulage ist nun aber davon auszugehen, dass sich am Einkommen dieser Personen mit großer Wahrscheinlichkeit - abgesehen von der Progression der Ausgleichszulage - innerhalb von zwei Jahren nichts ändert. Außerdem besteht für alle BezieherInnen von Wohnbeihilfe ohnehin die Pflicht, jede Änderung des Einkommens z.B. durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit des Beihilfenbeziehers/ der Beihilfenbezieherin oder einer in der Wohnung lebenden Person, innerhalb eines Monats nach deren Bekanntwerden dem Wohnbeihilfenreferat der Fachabteilung 11A zu melden.

Ergänzend wäre es notwendig, die Bemessungsgrundlage für die Zuerkennung der Wohnbeihilfe zumindest jährlich zu aktualisieren. Die Wohnbeihilfenverordnung ist mit 1. Oktober 2006 in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt wurde die Einkommenshöhe für den zumutbaren Wohnungsaufwand nicht mehr aktualisiert. Diese Tabelle sollte jedenfalls jährlich entsprechend an die Anhebung des Ausgleichszulagenrichtsatzes angepasst werden.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert,
  1. die Bewilligung der Wohnbeihilfe für BezieherInnen von Pensionen mit Ausgleichszulage von derzeit einem Jahr auf zwei Jahre auszudehnen und
  2. die Bemessungsgrundlage für den zumutbaren Wohnungsaufwand jährlich zu aktualisieren und an die Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes anzupassen.


Unterschrift(en):
Renate Pacher (KPÖ), Werner Murgg (KPÖ)