LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2239/1
KA-Nr: 131

Regierungsvorlage

eingebracht am 12.06.2008, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA4A-24La84-158/2008
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Franz Voves

Betreff:
Beschlüsse Nr. 440, Einl.Zahl 832/11 und Nr. 442, Einl.Zahl 832/13 des Landtages Steiermark betreffend den Bericht des KAGes-Untersuchungsausschusses

Mit Schreiben der Landesamtsdirektion vom 05.03.2008 wurden der Fachabteilung 4A - Finanzen und Landeshaushalt und der Abteilung 2 - Zentrale Dienste die Landtagsbeschlüsse Nr. 440 und Nr. 442 vom 19.12.2006 zwecks Vorbereitung eines gemeinsamen Regierungssitzungsantrages übermittelt, wobei die Fachabteilung 4A mit der Federführung beauftragt wurde.

A. Stellungnahme der Abteilung 2 - Zentrale Dienste:

Folgende Passagen aus den Landtagsbeschlüssen waren zu beantworten:

Landtagsbeschluss Nr. 440
6. Bei Bauprojekten des Landes ist in Hinkunft besonders auf Indizien für Korruption gemäß "Bericht der Arbeitsgruppe zur Bekämpfung von Korruption im Vergabewesen" zu achten.
7. Künftig ist bei allen Großprojekten des Landes verstärkter Wert auf begleitende Kontrolle und internes Krisenmanagement zu legen.

Landtagsbeschluss Nr. 442
3. Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, künftig bei allen Großprojekten des Landes verstärkten Wert auf funktionierende Kontrollmechanismen, im Besonderen auf Indizien für Korruption gemäß dem "Bereicht der Arbeitsgruppe zur Bekämpfung von Korruption im Vergabewesen", zu legen.

Seitens der Abteilung 2 wurde mitgeteilt, dass sämtliche Bauprojekte in Bezug auf die in den Verwaltungsbereich der Abteilung 2 fallenden Gebäude durch die Landesimmobilien-Gesellschaft mbH (LIG) abgewickelt werden. Die A2 hat daher zu einzelnen Punkten der Landtagsbeschlüsse eine Stellungnahme der LIG eingeholt.

Die von der Abteilung 2 eingeholte Stellungnahme der LIG lautet wie folgt:

"Bei den von der Landesimmobilien-Gesellschaft mbH betreuten Bauprojekten werden die Empfehlungen der "Arbeitsgruppe zur Bekämpfung von Korruption im Vergabewesen" wie nachfolgend beschrieben umgesetzt:
 
A 1.     Organisatorische Maßnahmen
 
A 1.1    Trennung der mit der Beschaffung befassten Organisationseinheiten
Die den Bedarf ermittelnden, anfordernden und vergebenden Organisationseinheiten sind voneinander getrennt. Unterstellungsverhältnisse in Ansehung dieser voneinander getrennten Organisationseinheiten sind nicht gegeben.
 
A 1.2.   Rotation / Naheverhältnis
Nahbeziehungen von Sachbearbeitern zu potentiellen Auftragnehmern oder gar Abhängigkeiten von diesen, z.B. in Form von Nebenbeschäftigungen, werden unterbunden.
 
A 1.3.   Kontrolle
Die internen Kontrolleinrichtungen sind mit qualitativ bzw. quantitativ ausreichender Ausstattung sichergestellt. Die Prüfungen der Kontrolleinrichtungen erfolgen in Bezug auf Inhalt und formale Richtigkeit. Die Kontrollmaßnahmen erfolgen während des gesamten Vergabeprozesses von der Vorbereitung bis zum Zuschlag.
 
A 2.     Maßnahmen zur Sicherstellung korrekter Vergabeverfahren
 
A 2.1    Ausgereifte Entwurfs- und Ausführungsplanung
Die Erstellung der Ausschreibungen erfolgt nach Fertigstellung der ausschreibungsreifen Ausführungsplanung. Die Planungen werden stichprobenartig und systematisch von unseren jeweiligen Sachbearbeitern überprüft.
 
A 2.2    Vermeidung eines Bietermonopols
Die Ausschreibungen werden grundsätzlich auf Basis von standardisierten Leistungsbeschreibungen erstellt. Nur in Ausnahmefällen wird auf individuelle Leistungsbeschreibungen zurückgegriffen. Die Angebotsfristen werden auf Basis des Bundesvergabegesetzes gewählt. Wo es zweckmäßig erscheint, werden Großaufträge durch Teilung der zu vergebenden Leistungen, z.B. Aufteilung nach Regionen, vorgenommen.
 
A 2.3    Ausreichend konkretisierte Planungs- und Vergabedokumente
Die Qualität der Planungs- und Vergabedokumente wird, zum einen, durch die Fertigstellung der Ausführungsplanung vor Ausschreibungsbeginn sowie durch die interne Kontrolle der Ausschreibungsunterlagen durch unsere qualifizierten Sachbearbeiter erreicht.
 
A 2.4    Alternativangebote
Wenn Alternativangebote in der Ausschreibung zugelassen werden, werden die Kriterien für die Angebotsprüfung möglichst exakt festgelegt.
 
A 2.5    Ausschaltung von Naheverhältnissen von zu Bietern stehenden Planern
Planer, die in einem Naheverhältnis zu einem in Betracht kommenden, ausführenden Unternehmen stehen, werden bei der Vergabe nicht berücksichtigt. Zukünftig wird vor Bestellung des Planers eine entsprechende Erklärung verlangt.
 
A 2.6    Vergabeverfahren
Offene Vergabeverfahren werden gemäß den im Bundesvergabegesetz vorgegebenen Schwellenwerten vorgenommen. Bei Nicht Offenen Verfahren wird dafür Sorge getragen, dass der Kreis der eingeladenen Bieter nach regionalen Gesichtspunkten von Zeit zu Zeit einer Änderung in seiner Zusammensetzung unterworfen wird.
 
A 2.7    Geheimhaltung der Bieterlisten
Die Bieter bzw. Interessentenlisten sind im Offenen Verfahren und im Nicht Offenen Verfahren der Geschäftsführung und der unmittelbar bearbeitenden Stelle bekannt.
 
A 2.8    Subunternehmer
Der Anbieter hat im Angebot bereits zu erklären, ob und gegebenenfalls welche Subunternehmer er zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung beizuziehen gedenkt. Nachträglich genannte Subunternehmer werden nicht zugelassen. Eine überwiegende Weitergabe der ausgeschriebenen Leistungen an Subunternehmer wird ebenfalls untersagt.
 
A 2.9    Verhinderung von Schwarzgeldbeschaffung
Zur Vermeidung der Hinterziehung der Mehrwertsteuer wird nach der derzeitigen Gesetzeslage vom Generalunternehmer die Mehrwertsteuer für seine Subunternehmer beim Finanzamt abgeführt.
 
A 2.10  Ausschaltung von planenden Bietern
Bieter, die bereits an der Planung mitgewirkt haben, werden vom Vergabeverfahren für die Bauleistungen ausgeschlossen. Ebenso werden Bieter, die zum Planer ein wirtschaftliches Naheverhältnis aufweisen, ausgeschlossen.
 
A 2.11  Ordnungsgemäße Angebotseröffnung
Die Angebotseröffnungen erfolgen in Anwesenheit von mindestens zwei Mitarbeitern der Landesimmobilien-Gesellschaft mbH. Über die Angebotseröffnung wird ein Protokoll verfasst. Dies wird den bei der Anbotseröffnung anwesenden Bietern zu Unterfertigung  vorgelegt bzw. übergeben.
 
A 2.12  Korrekte Angebotsprüfung
Die Prüfung der Angebote erfolgt durch unsere Sachbearbeiter in vertiefter Form. Die Preisprüfung erfolgt auf Angemessenheit bzw. auf eventuelle Spekulationspreise. Künftig wird dafür ein Preisspeicher in der LIG angelegt werden, um die Abweichungen noch effizienter ermitteln zu können.
 
A 2.13  Verbot nachträglicher Bildung von Arbeitsgemeinschaften
Der Bieter hat gleichzeitig mit Legung seines Angebotes zu erklären, ob er den Auftrag mit einem ARGE-Partner auszuführen gedenkt. Weiters hat er den ARGE-Partner bereits im Zuge der Ausschreibung zu deklarieren. Nachträgliche ARGE-Bildungen werden nicht zugelassen.
 
A 2.14  Verbot nachträglicher Verhandlungen
Verhandlungen mit den Bietern nach Angebotseröffnung werden - außer im Verhandlungsverfahren - nicht durchgeführt.
 
A 2.15  Verbot der Änderung des Leistungsinhaltes
Wesentliche Änderungen des Leistungsinhaltes nach Durchführung der Ausschreibung werden - außer im Verhandlungsverfahren - tunlichst vermieden. Sollten sich derartige Änderungen jedoch nicht vermeiden lassen, so wird im Einzelfall über einen Widerruf der Ausschreibung mit anschließender Neuausschreibung entschieden.
 
A 2.16  Unmissverständliche Formulierung des Leistungsvertrages
Bei der Erstellung der Ausschreibungen werden nach Möglichkeit die Formulierungen der standardisierten Leistungsbeschreibungen verwendet. Den Ausschreibungen werden als "Allgemeine Vorbemerkungen" die Standards der LIG beigefügt.
 
A 2.17  Verbot des Abweichens des Leistungsvertrages von Ausschreibungsbedingungen
Die Aufträge werden grundsätzlich auf Basis der Ausschreibungsbedingungen vergeben.
 
A 2.18  Änderungen des Auftrages während der Ausführung
In besonderen Fällen wird in den Ausschreibungen künftig vom Bieter verlangt werden, eine Mengengarantie - zumindest für besondere Leistungsteile, Positionen oder Massen - zu legen. Ausführungsänderungen werden nur in begründeten und notwendigen Fällen anerkannt. Die Änderungen der Angebote werden einer vertieften Preisprüfung unterzogen. Nach Prüfung durch den Sachbearbeiter wird die Ausführungsänderung in Form eines Nachtragsauftrages der Geschäftsführung zur Freigabe und Beauftragung vorgelegt. Die Führung eines Bautagebuches wird vom Ausführenden grundsätzlich verlangt. Darin sind auch alle wesentlichen Gründe, die zu einer Ausführungsänderung geführt haben, zu dokumentieren.
 
A 2.19  Überprüfung der erbrachten Leistungen
Die Überprüfung der erbrachten Leistungen hinsichtlich Qualität, Quantität und Termintreue wird entweder von unserem Sachbearbeiter oder von einer externen Bauaufsicht fachgerecht durchgeführt.
 
A 2.20  Überprüfung der gelegten Rechnungen
Die Prüfung der Rechnungen, insbesondere der Schlussrechnungen, erfolgt sowohl in rechnerischer als auch in inhaltlicher Hinsicht. Rechnungen, die von externen Bauaufsichten geprüft werden, werden von unseren Sacharbeitern nochmals stichprobenartig überprüft und dann zur Zahlung freigegeben."


B. Stellungnahme der Fachabteilung 4A - Finanzen und Landeshaushalt

Die Fachabteilung 4A - Finanzen und Landeshaushalt - ist aufgrund der geltenden Geschäftseinteilung für die drei Beteiligungen Landes-Hypothekenbank Steiermark AG, Energie Steiermark AG sowie die Landesimmobilien-Gesellschaft mbH zuständig. Da das Land Steiermark an der Landes-Hypothekenbank Steiermark AG nicht mehrheitlich beteiligt ist, wird auf dieses Unternehmen im vorliegenden Antrag nicht eingegangen.

Folgende Passagen aus den Landtagsbeschlüssen waren zu beantworten:

Landtagsbeschluss Nr. 440 und Nr. 442
1. Für alle Unternehmen, an denen das Land Steiermark mehrheitlich beteiligt ist, sind verbindliche Unternehmenskonzepte (Ziele und Strategie) in der Satzung zu verankern und die Umsetzung im Zuge eines Beteiligungsmanagements zu überwachen.

ESTAG:
Die Erstellung eines Unternehmenskonzeptes ist derzeit in der Satzung nicht verankert, jedoch ist dieses sowohl in der Geschäftsordnung des Vorstandes als auch in der des Aufsichtsrates festgeschrieben. In den Leitlinien der Energie Steiermark AG in der Fassung vom 23. November 2004 sind allerdings die Grundlagen für die zukünftige Geschäftspolitik der ESTAG verankert.

LIG:
Die Erstellung eines Unternehmenskonzeptes ist zwar im Gesellschaftsvertrag derzeit nicht verankert. Die Steiermärkische Landesregierung hat allerdings mit den Leitlinien für die künftige Geschäftspolitik der LIG u.a. beschlossen, dass bis Mitte des Jahres 2008 ein Unternehmenskonzept ausgearbeitet werden soll.
 
Landtagsbeschluss Nr. 440
2. Mitglieder des Vorstandes und sonstige leitende Positionen sind nicht mehr aufgrund politischer Interventionen zu besetzen, sondern unter Beachtung einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen und externer Personalauswahlverfahren.

ESTAG:
Die Bestellung des Vorstandes ist in den Leitlinien der Energie Steiermark AG (Punkt 8) geregelt, wonach die Bestellung von Vorständen durch den Aufsichtsrat im Rahmen eines internationalen Suchprozesses nach ausschließlich fachlichen Kriterien zu erfolgen hat. Diese Vorgaben wurden bei der Bestellung des Vorstandes eingehalten.

LIG:
In den Leitlinien für die Geschäftspolitik der LIG ist unter Punkt 14 festgelegt, dass die Bestellung der Geschäftsführung unter Einhaltung der Verordnung der Bundesregierung betreffend die Vertragschablonen gemäß Stellenbesetzungsgesetz (BGBl.Nr. II 254/1998) i.d.g.F. zu erfolgen hat. Die Auswahl der im Jänner 2008 neu bestellten Geschäftsführung erfolgte unter Einbeziehung eines externen Personalberatungsunternehmens.

3. Bei der Nominierung von Mitgliedern des Aufsichtsrates ist dafür Sorge zu tragen, dass diese einzeln und als Team über eine ausreichende Qualifikation verfügen.

ESTAG:
Diesem Vorschlag wird bereits entsprochen\; siehe Mitglieder des Aufsichtsrates:
Kapitalvertreter
-        DDr. Peter Schachner-Blazizek, Vorsitzender des Aufsichtsrates
-        Dr. Josef Binder, Stellvertreter des Vorsitzenden
-        DI Pierre Aumont
-        Mag. Louis de Fouchecour
-        Dkfm. Ferdinand Lacina
-        Dr. Gottfried Maresch
-        Dr. Kurt Klein
 
Belegschaftsvertreter
-        Peter Funk
-        Johann Hubmann
-        Karl Celedin
-        Ing. Dieter Schwarz

LIG:
Diesem Vorschlag wird bereits entsprochen\; siehe Mitglieder des Aufsichtsrates:
-        Dr. Harald Christandl, Vorsitzender des Aufsichtsrates
-        Dr. Bernhard Frizberg, Stellvertreter des Vorsitzenden
-        Friedrich Wolfgang Sperl
-        Dipl. Ing. Franz Josef Seiser
-        Mag. Nikolaus Lallitsch


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Juni 2008.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zu den Beschlüssen Nr. 440, Einl.Zahl 832/11 und Nr. 442, Einl.Zahl 832/13 des Landtages Steiermark betreffend den Bericht des KAGes-Untersuchungsausschusses wird zur Kenntnis genommen.