LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2443/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 02.10.2008, 15:03:42


Landtagsabgeordnete(r): Lambert Schönleitner (Grüne), Edith Zitz (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Manfred Wegscheider

Betreff:
Natura 2000

Natura 2000 ist ein umfassendes rechtliches Instrumentarium, um die Lebensbedingungen unserer gefährdeten Tier- und Pflanzenarten europaweit auch außerhalb der bestehenden Schutzgebiete zu erhalten. Vor dem Hintergrund des Klimawandels muss das europarechtliche Naturschutzregime endlich den ihm zustehenden Stellenwert bekommen.

Der Bundesrechnungshof hat die Umsetzung des Natura 2000-Netzwerkes in Österreich bzw. in der Steiermark geprüft und einige Mängel festgestellt: So wurde z.b. in der Steiermark bisher der Handlungsrahmen innerhalb der geschützten Gebiete nicht festgelegt (im Unterschied zu Niederösterreich und Salzburg), die Managementpläne sind rechtlich nicht verbindlich, ein flächendeckendes Monitoring-System zur Überwachung ist nicht eingeführt, und auch die Verbesserung der bundesländerübergreifenden Zusammenarbeit wurde eingefordert.

Die Gebietsbetreuung wurde zwar positiv hervorgehoben, aber diese beruht auf einjährigen Werkverträgen. Hier ist es notwendig, über mehrjährige Verträge mehr Unabhängigkeit und Qualität zu schaffen. ExpertInnen weisen immer wieder darauf hin, dass einjährige Verträge dazu führen, dass die GebietsbetreuerInnen unter Druck gesetzt werden können.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, durch folgende Maßnahmen das Natura 2000 - Netzwerk zu stärken: 
  1. Die Kommunikation im Zuge der Ausweisung von Europaschutzgebieten ist zu evaluieren und zu verbessern.
  2. Die Kritik des Bundesrechnungshofes (Steiermark 2008/3) ist aufzugreifen und insbesondere eine nähere Konkretisierung des Schutzzweckes in den einzelnen Verordnungen zu formulieren, sowie zur Erreichung eines günstigen Erhaltungszustandes sind notwendige Gebote und Verbote festzulegen. Zu verbieten sind vor allem Maßnahmen, die zu einer Zerstörung oder einer wesentlichen Beeinträchtigung des Schutzgebietes oder seiner Bestandteile führen können.
  3. Ein flächendeckendes Monitoring-System zur Überwachung des Erhaltungszustandes der geschützten Gebiete und Arten ist einzurichten.
  4. Die bundesländerübergreifende Zusammenarbeit muss verbessert werden.
  5. Die Arbeit der GebietsbetreuerInnen soll durch mehrjährige Verträge  gestärkt werden, um Unabhängigkeit und Qualität zu gewährleisten.


Unterschrift(en):
Lambert Schönleitner (Grüne), Edith Zitz (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne)