LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 15

EZ/OZ 2652/3

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Gesundheit

Betreff:
Helmpflicht für Kinder und Jugendliche


zu:


  • 2652/1, Helmpflicht für Kinder und Jugendliche (Selbstständiger Antrag)


Der Ausschuss "Gesundheit" hat in seiner Sitzung vom 03.02.2009 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Aufgrund der tragischen Vorkommnisse auf den Österreichischen Schipisten in den letzten Wochen ist eine gesetzliche Regelung für das Tragen von Helmen beim Schi fahren und Snowboarden eine sinnvolle Sicherheitsmaßnahme zum Schutz aller SchifahrerInnen und SnowboarderInnen. Damit es auch keine Verunsicherung über den örtlichen Geltungsbereich solcher Regelungen geben kann, wäre eine bundeseinheitliche Regelung sicher einer länderspezifischen vorzuziehen. Vor allem die Kleinsten unter den Schisportlern sollten durch eine gesetzliche Verpflichtung geschützt werden.
 
Pro Jahr verletzen sich rund 60.000 SkifahrerInnen und SnowboarderInnen, davon rund 8.000 Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren, auf Österreichs Skipisten so schwer, dass sie in einem Spital behandelt werden müssen. Dabei erleiden Kinder und Jugendliche aufgrund der Körperproportionen und der schwächeren Muskulatur häufiger Kopfverletzungen, als dies bei Erwachsenen der Fall ist. Schneearme Winter und die Kompaktheit der Pisten (gute Präparierung, Kunstschnee) tragen ebenso wie die in den letzten Jahren durch die Carving-Technik stark erhöhte Fahrgeschwindigkeit dazu bei, dass ein Großteil dieser Verletzungen Gehirnerschütterungen, Platzwunden und Gesichtsverletzungen sind.
 
In Italien gibt es bereits seit Jänner 2005 eine Helmpflicht für Kinder und Jugendliche und seitdem geht die Anzahl der Kopfverletzungen mehr und mehr zurück. Auch in Österreich steigt die Akzeptanz für eine Helmpflicht auf Skipisten - insbesondere für Kinder und Jugendliche - nicht zuletzt durch die vermehrte Anzahl der tödlichen Kopfverletzungen in der heurigen Saison.
 
Etwa 85% aller schweren Schädel- und Gehirnverletzungen könnten durch das Tragen eines Skihelmes verhindert werden. Durch Imagekampagnen konnte insbesondere in den letzten Jahren schon dazu beigetragen werden, dass Kinder und Jugendliche vermehrt mit Helm auf Österreichs Skipisten unterwegs sind. Grundsätzlich wäre es für jede Altersgruppe zu empfehlen, beim alpinen Pistenskilauf geeignete Helme zu tragen, weil dadurch Kopfverletzungen in ihrem Ausmaß verringert oder ganz vermieden werden können. Die Schaffung von Anreizsystemen für das Tragen eines Helmes über alle Altersgruppen hinweg, wäre in diesem Zusammenhang äußerst sinnvoll.
 
Mit diesem Abänderungsantrag werden die Anträge der ÖVP betreffend die Helmpflicht für Kinder und Jugendliche (Einl.Zahl 2652/1) und der SPÖ betreffend die bundeseinheitliche Regelung für Schihelmpflicht für Kinder bis 14 Jahre im Weg einer Vereinbarung nach Art. 15a B-VG (Einl.Zahl 2653/1) inhaltlich zusammengefasst.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, auf Basis der Anträge der ÖVP (Einl.Zahl 2652/1) und der SPÖ (Einl.Zahl 2653/1)
  1. an die Bundesregierung heranzutreten, eine bundeseinheitliche Regelung im Wege einer Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern für die Helmpflicht beim Schi fahren und Snowboarden für  Minderjährige bis zum vollendeten 15. Lebensjahr anzustreben, und
  2. geeignete Anreizsysteme zum Tragen eines Helmes beim Schi fahren und Snowboarden für alle Altersgruppen zu schaffen.