LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2603/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 11.12.2008, 11:28:23


Landtagsabgeordnete(r): Gerald Schöpfer (ÖVP), Anne Marie Wicher (ÖVP), Franz Majcen (ÖVP), Wolfgang Kasic (ÖVP)
Fraktion(en): ÖVP
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Johann Seitinger

Betreff:
Mehrwertsteuerentlastung für die Renovierung denkmalgeschützter Bauten

Österreich und insbesondere auch die Steiermark sind reich an historischer Baukultur. Die Attraktivität und die touristische Anziehungskraft unseres Landes werden davon wesentlich geprägt. Seit jeher gibt es das Problem, dass es für denkmalgeschützte Baulichkeiten strenge Vorschriften und Auflagen der öffentlichen Hand gibt und dass andererseits die Förderungen für diesen Bereich meist sehr bescheiden ausfallen. Sie liegt in der Regel unter jenem Mehrwertsteuersatz, welcher für Renovierungs- bzw. Revitalisierungsarbeiten zu entrichten ist.
Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, eine objektbezogene Befreiung - oder zumindest spürbare Senkung - des Mehrwertsteuersatzes für Arbeiten zur Erhaltung denkmalgeschützter Objekte vorzusehen. 
 
Um allfälligen Missbrauch zu verhindernden, könnte eine Abgrenzung derart vorgenommen werden, dass nur Arbeiten an historisch wertvollen Bauten, denkmalgeschützten Gebäuden, Gärten, Parks und Kulturlandschaften sowie anderen Kulturdenkmälern anerkannt werden, für welche die Erhaltungswürdigkeit vom Bundesdenkmalamt bestätigt wurde.
 
Es laufen bereits in Deutschland analoge Bestrebungen und Aktivitäten, um auch die Konformität mit den EU- Bestimmungen in diesem Punkt herbeizuführen. Diese Initiativen sollten auch durch Österreich in Brüssel unterstützt werden.
 
Für eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes gibt es gerade in der derzeitigen konjunkturellen Situation sehr schlüssige Argumente:
Die Arbeiten zur Erhaltung, Renovierung und Revitalisierung von Altbauten haben einen extrem hohen Anteil an direkten Lohnkosten\; denn ein arbeitssparender Einsatz von Maschinen ist in diesem Bereich kaum möglich. So ist gerade bei diesen Arbeiten von einem hohen Beschäftigungsmultiplikator im Sinne keynesianischer Konjunktursteuerung auszugehen. Besonders arbeitsintensive Tätigkeiten werden durch die Mehrwertsteuer ungerechtfertigt belastet. Während im herkömmlichen Baugewerbe meist ein Anteil von direkten Lohnkosten von ca. 30 % zu verzeichnen ist und etwa 70 % auf die Materialkosten entfallen, ist diese Relation bei Altbauten meist umgekehrt. Wenn historische Handwerkstechniken angewandt werden müssen, sind sogar Lohnkostenanteile von über 90% zu verzeichnen.
 
Dazu kommt, dass die Mehrwertsteuer als eine Konsumsteuer konzipiert war, der Denkmalschutz kommt aber dem allgemeinen Wohl zu Gute und ist kein Konsum. Die Erhaltung von kulturell wertvollen Baudenkmälern hat eine hohe Umwegsrentabilität, von welcher die gesamte Region profitiert. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Altbauerneuerung ressourcenschonend und damit besonders förderungswürdig ist. Eine Ermäßigung des Mehrwertsteuersatzes würde dazu ermuntern, unter hohem Einsatz von Arbeitskräften zu sanieren statt industriell mit wenigen Arbeitskräften neu zu bauen.
 
Eine objektbezogene Senkung der Mehrwertsteuer weist auch mehr Steuergerechtigkeit auf, weil viele ländliche Eigentümer nicht über das entsprechende Einkommen verfügen, um derartige Aufwendungen steuerlich abzuschreiben. Diese höhere Gerechtigkeit betrifft auch öffentliche Eigentümer, wie Kirchen, Kommunen und Vereine etc. die keine Abschreibmöglichkeiten bei der Einkommensteuer haben. Eine Gleichbehandlung durch einen abgesenkten, d.h. "privilegierten" Steuersatz, könnte diese Benachteiligung aufheben bzw. mildern.
 
Darüber hinaus wäre die Senkung der Mehrwertsteuer auch ein wirksames Instrument zur Eindämmung der Schattenwirtschaft. Weiters ist darauf hinzuweisen, dass bereits einige andere europäische Länder diesbezügliche Initiativen gesetzt haben, wie z.B. Großbritannien, wo bereits eine Senkung der Mehrwertsteuer für Renovierungsarbeiten bei denkmalgeschützten Sakralbauten auf 5% beschlossen wurde.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung heranzutreten, um eine objektbezogene Befreiung oder Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Arbeiten zur Erhaltung denkmalgeschützter Objekte zu erwirken.


Unterschrift(en):
Gerald Schöpfer (ÖVP), Anne Marie Wicher (ÖVP), Franz Majcen (ÖVP), Wolfgang Kasic (ÖVP)