LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2919/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 11.05.2009, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA10B-10-26/2007-6
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Johann Seitinger
Beilagen: Bodenschutzbericht 2008

Betreff:
Bodenschutzbericht 2008

Im Steiermärkischen landwirtschaftlichen Bodenschutzgesetz, LGBl.Nr. 66/1987, ist im § 2 Abs. 6 festgelegt, dass die Steiermärkische Landesregierung durch Verordnung ein Steiermärkisches landwirtschaftliches Bodenschutzprogramm zur Erhebung und Kontrolle des Belastungsgrades landw. Böden zu erlassen hat und dass über das Ergebnis der Untersuchungen jährlich ein "Bodenschutzbericht" zu erstellen und dem Landtag Steiermark zur Kenntnis zu bringen ist.

Der Bodenschutzbericht 2008 - es handelt sich bereits um den 21. derartigen Bericht - präsentiert die aktuellen Ergebnisse der Bodenzustandsinventur im Bezirk Weiz, wo in den Jahren 1991 bis 2005 insgesamt 73 Untersuchungsstandorte eingerichtet worden sind, in detaillierter Weise.

Insgesamt wurden im Rahmen der Bodenzustandsinventur 1.000 Untersuchungsstandorte in der Steiermark eingerichtet und somit ein aussagekräftiges Untersuchungsnetz zur Beurteilung des aktuellen Bodenzustandes geschaffen. Die Aufgabe der nächsten Jahre ist es, im Zuge einer Bodendauerbeobachtung etwaige Veränderungen des Bodenzustandes festzustellen. Diese Aufgabe wird durch Wiederholungsuntersuchungen an den bestehenden 1.000 Untersuchungsstandorten in Zehnjahresintervallen wahrgenommen.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. April 2009.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bodenschutzbericht 2008 wird zur Kenntnis genommen.