LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2800/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 12.03.2009, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA11B-60.2-9/1997-91
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Kurt Flecker

Betreff:
Beauftragung der Landesimmobiliengesellschaft m.b.H. mit der Sanierung der Küche, des Flachdaches des Kindergartengebäudes, der Fenster des Hauptgebäudes und mit dem Umbau der Garderobe im Förderzentrum für Hör- und Sprachbildung zu einer Gesamtnettoauftragssumme von € 962.000,- finanziert mittels Zuschlagsmieten ab 1.1.2010 auf eine Laufzeit von 14 Jahren

Mit Regierungssitzungbeschluss (GZ: FA11A-60.2-9/1997-89) vom 1.12.2008 (Auflage) und vom 15.12.2008 (Beschlussfassung) wurde die Sanierung der Küche, des Flachdaches des Kindergartengebäudes, der Fenster des  Hauptgebäudes und der Umbau der Garderobe im Förderzentrum für Hör- und Sprachbildung zu einer Gesamtnettoauftragssumme von EUR 962.000,- finanziert mittels Zuschlagsmieten grundsätzlich beschlossen.

Die in diesen Bereichen vorhandenen Gebührstellungen konnten nicht herangezogen werden, da diese entsprechend der Budgetvereinbarung 2009/2010 zur Bedeckung der Pflichtmittel im Sozialbereich erforderlich sind. Aus diesem Grund erfolgt die Finanzierung über Zuschlagsmieten, die durch das Finanzressort aus dem Gesamthaushalt bedeckt werden.

Nach der Durchführung dieser Baumaßnahmen sind die gesetzlichen Auflagen in der Küche (HACCP) erfüllt und die Erhaltung der Bausubstanz sichergestellt.

Seitens der LIG wurden beginnend mit 1.1.2010 folgende Netto-Zuschlagsmieten pro Jahr mit einer Laufzeit von 14 Jahren (bis zum 31.12.2023) bekannt gegeben:

Baumaßnahmen: Förderzentrum für Hör- und Sprachbildung
Gesamtauftragssumme netto:
EUR 962.000,-
Ende der Laufzeit der Zuschlagsmiete
31.12.2023
Zinssatz (Stand Jänner 2009)
4%
Zuschlagsmiete 2010
EUR 45.204,-
Zuschlagsmiete 2011-2023 (jährlich)
EUR 93.015,-

Die tatsächlich zur Verrechnung gelangenden Zuschlagsmieten werden an die tatsächlichen, im jeweiligen Vorjahr ausgegebenen Baukosten und an den jeweiligen Refinanzierungszinssatz angepasst.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. März 2009.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

1.) Die A11 Soziales wird ermächtigt, die Landesimmobilengesellschaft zu beauftragen, die Umsetzung der Baumaßnahmen im Förderzentrum für Hör- und Sprachbildung zur Gesamtnettoauftragssumme von EUR 962.000,-- in Auftrag geben zu dürfen.

2.) Die Finanzierung der angeführten Baumaßnahmen erfolgt über Zuschlagsmieten, die ab 1.1.2010 auf eine Laufzeit von 14 Jahren seitens des Finanzressorts aus dem Gesamtbudget bedeckt werden. Hierzu ist im Rahmen der künftigen Budgets Vorsorge zu treffen. Die aplm. Voranschlagspost 7026 "Zuschlagsmieten" ist beim Ansatz 1/429998 "Mieten, Pflichtausgaben" zu eröffnen.


Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung betreffend die Beauftragung der Landesimmobiliengesellschaft m.b.H. mit der Sanierung der Küche, des Flachdaches des Kindergartengebäudes, der Fenster des Hauptgebäudes und mit dem Umbau der Garderobe im Förderzentrum für Hör- und Sprachbildung zu einer Gesamtnettoauftragssumme von
EUR 962.000,- finanziert mittels Zuschlagsmieten ab 1.1.2010 auf eine Laufzeit von 14 Jahren wird zur Kenntnis genommen.