EZ/OZ: 2602/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 09.12.2008, 00:00:00
Geschäftszahl(en): A2-28.00-31/2002-17
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Franz Voves
Beilagen: Tabelle 1) und 2)
Betreff:
Amt der Landesregierung, Amtsgebäude Paulustorgasse 4/Karmeliterplatz 1\; Räumliche Adaptierung, Brandschutz, Barrierefreimachung und Einbau eines Personenliftes, Neustrukturierung des Dachge-schosses inkl. thermischer Sanierung , Hoffassadensanierung inkl. neuer Fenster und Sonnenschutz, Sanitäranlagenerneuerung, Neuerrichtung Umformerstation im KG, Mauertrockenlegung im EG\; Umbau Landeswarnzentrale – Einsatzraum der FA7B\; Auftragsvergabe mit Gesamtkosten von € 4,205.000,-- inkl. USt. (Preisbasis 10/07) an den Gebäudeeigentümer Landesimmobilien Gesellschaft mbH\; Finanzierung über eine Zuschlagsmiete ab voraussichtlich 1.1.2010 auf eine Laufzeit von 30 Jahren mit Jahreskosten von rd. € 263.000,-- inkl. USt. zzgl. USt. auf den Altbestand in der Höhe von jährlich € 38.000,--, ab dem 11. Jahr Reduktion auf rd. € 220.000,--\; Flächenänderungen im Mietvertrag mit der LIG mit Einsparung von Jahresmietkosten von insgesamt rd. € 286.000,--
1. Projektbeschreibung:
In Umsetzung des Amtsgebäudekonzeptes des Landes Steiermark für Dienststellen in Graz ist aus dem Haus Paulustorgasse 4 im Juni d.J. die FA8B - Gesundheitswesen ausgezogen. Im Haus untergebracht ist seit dem Jahre 1980 die FA7B - Katastrophenschutz und Landesverteidigung. In Umsetzung des Gebäudekonzeptes ist vorgesehen, eine weitere Fachabteilung der A7, die FA7C - Innere Angelegenheiten, Staatsbürgerschaft und Aufenthaltswesen, in die Paulustorgasse zu übersiedeln. Der derzeitige Standort der FA7C, die Wartingergasse 43, wird aufgelassen, die Räumlichkeiten werden der LIG Steiermark zurückgegeben.
Folgende Gründe waren und sind für die Standortwahl ausschlaggebend:
Der Standort Paulustorgasse 4 ist in unmittelbarer Nähe zu den politischen Entscheidungsträgern (Burg, Landhaus) gelegen, gleichzeitig besteht ein enges räumliches Naheverhältnis zu Sicherheitsbehörden des Bundes (Sicherheitsdirektion Steiermark, Bundespolizeidirektion Graz).
Die FA7B befindet sich seit dem Jahre 1980 am Standort Paulustorgasse 4. Seit diesem Zeitpunkt wurde die rund um die Uhr besetzte Einsatz- und Koordinierungsstelle "Landeswarnzentrale Steiermark" technisch aus- und aufgebaut. Neben den erforderlichen Einrichtungen sind auch die funk- und medientechnischen Geräte und Einbauten sowie die informationstechnischen Anlagen samt dem Strahlenfrühwarnsystem auf diesen Standort abgestellt und wurden laufend aktualisiert. Entsprechende Notstromanlagen und -aggregate stehen im Haus zur Verfügung. Die FA7B beziffert den in die technischen Anlagen und Einrichtungen investierten Kostenaufwand seit 1980 mit rund 1,6 Millionen Euro. Der landeseigene Investitionsanteil am in der FA7B betriebenen Katastrophenschutzserver wird von der FA 7B mit zusätzlich rd. € 500.000,-- beziffert. Angesichts der Lage des Objektes und der umfangreichen in den letzten Jahren im Bereich der FA7B getätigten standortgebundenen baulichen und technischen Investitionen erscheint eine Absiedelung der FA7B wirtschaftlich nicht sinnvoll.
Es wird davon ausgegangen, dass die Räumlichkeiten der FA7C in der Wartingergasse 43 nach Absiedelung dieser Fachabteilung an die LIG zurückgehen und eine entsprechende Entlassung aus dem Mietvertrag erfolgt. Aus budgetärer Sicht dienen die damit für das Land Steiermark entfallenden Mietzinse im Ausmaß von rd. € 286.000,-- inkl. Ust./Jahr (Hauptmietzins und Instandhaltung) zur Refinanzierung der für die Sanierung des Objektes Paulustorgasse 4/Karmeliterplatz 1 anfallenden Aufschlagsmieten in der Höhe von rd. € 263.000,-- inkl. Ust./Jahr. Schon anhand dieser Gegenüberstellung ist von einem budgetären Vorteil für den Landeshaushalt auszugehen. Dazu kommt, dass die in den Häusern Paulustorgasse 4/Karmeliterplatz 1 (nach Sanierung) zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten nicht zur Gänze von der FA7C benötigt werden. Es wird dann eine Raumreserve von rd. 425 m² zur Verfügung stehen, in die lt. den Intentionen des Amtsgebäudekonzeptes die FA6D (Berufsschulwesen, Raumbedarf ca. 300 m²) eingesiedelt werden könnte. Der (gebäudeinnenseitig) mit den Häusern Paulustorgasse 4/Karmeliterplatz 1 verbundene Standort Karmeliterplatz 2 ist für eine weitgehende Konzentration der A6 vorgesehen, wobei sich die FA6A bereits im Hause befindet. Auch diese Umsiedelung hat letzten Endes eine Freimachung und (budgetwirksame) anderwärtige Aufgabe von Mietflächen im Umfang von rd. 300 m² zu Folge.
Barrierefreimachung:
Gemäß einem einstimmigen Regierungs- und Landtagsbeschluss aus dem Jahre 2003 sind bis zum Jahre 2010 alle im Eigentum des Landes Steiermark bzw. im Besitzstand der Landesimmobilien Gesellschaft mbH. befindlichen öffentlichen Gebäude so zu adaptieren, dass sie auch für Menschen mit Behinderungen weitestgehend selbstständig zugänglich sind. Die Paulustorgasse 4 verfügt weder über einen Lift noch über barrierefreie Toilettenanlagen. Diese und andere Maßnahmen zur Barrierefreiheit sollen im Zuge der Sanierung des Hauses verwirklicht werden.
Herstellung des ordnungsgemäßen Brandschutzes gem. TRVB-neu:
Das Gebäude entspricht nicht den gesetzlichen Voraussetzungen gemäß TRVB-neu (Technische Richtlinie für den vorbeugenden Brandschutz). Seit etwa 3 Jahren werden alle Gebäude der LIG und alle landeseigenen Gebäude von externen Brandschutzsachverständigen überprüft und werden entsprechende Brandschutzkonzepte erstellt. Laut einem von der LIG eingeholten Rechtsgutachten ist ein Unterlassen der Umsetzung eines ordnungsgemäßen Brandschutzes im Falle eines Anlassfalles mit gravierenden zivilen und strafrechtlichen Folgen für alle verantwortlichen Organe verbunden.
Energieeffizienz:
Vor allem im Dachgeschossbereich und an der hofseitigen Fassade des Hauses Paulustorgasse 4 / Karmeliterplatz 1 sind energetische Maßnahmen erforderlich. Damit wird mehrfachen einstimmigen Beschlüssen und Anträgen des Stmk. Landtages zur Steigerung der Energieeffizienz öffentlicher Gebäude (siehe dazu der letzte LT-Beschluss Nr. 1125 vom 1.7.2008) Rechnung getragen. Auch diese Sanierungsmaßnahmen sind Teil des geplanten Projektes.
Schnittstelle zum bereits genehmigten Projekt "Jugendkompetenzzentrum":
Mit Beschluss der Stmk. Landesregierung, GZ: FA6A-1.REF-6/2002-347 und A2-28.00-31/2002-18, vom 23.6.2008 und Landtagsbeschluss Nr. 1121 vom 1.7.2008 wurde die Anmietung von Flächen von der LIG Steiermark für die Ansiedelung eines Jugendkompetenzzentrums im LIG-eigenen Neubau "Karmeliterhof" genehmigt. Dieser Neubau schließt auch an das Gebäude Paulustorgasse 4 an. Direkt in diesem Anschlussbereich soll im Rahmen des gegenständlichen Sanierungsprojektes in Umsetzung des Brandschutzes der Stiegenaufgang erneuert werden, der dann auch für den Neubau Karmeliterhof als Fluchtweg dienen soll.
2. Projekt- und Folgekosten:
Projektkosten
Der von der LIG Steiermark übermittelte Kostenrahmen stellt sich - aufgeschlüsselt nach den oben dargestellten Einzelbaumaßnahmen - auf Preisbasis Oktober 2007 - wie folgt dar.
(siehe Tabelle 1)
Zuschlagsmiete
Da in LIG-Gebäuden die Instandhaltungsmaßnahmen nur über die im Rahmen der laufenden Mietzahlungen enthaltenen Instandhaltungsbeiträge finanziert werden und für bauliche Maßnahmen in dieser Größenordnung keine entsprechenden Kreditmittel zur Verfügung stehen, hat die LIG auf Basis der Projektkosten in der Höhe von brutto € 4,205.000,-- eine Zuschlagsmiete zur Refinanzierung dieser Kosten über eine von der LIG in Anspruch zu nehmende Ausleihung für eine Laufzeit von 30 Jahren berechnet, die an zinssatzbedingte Änderungen anzupassen sein wird.
Diese beträgt für die ersten 10 Jahre monatlich € 21.916,-- inkl. USt., d.s. jährlich rd. € 263.000,--
und reduzieren sich diese Kosten ab dem 11. Jahr auf € 18.270,-- netto, d.s. rd. € 220.000,--
netto jährlich.
Umsatzsteuer-/Vorsteuervorteilhaftigkeitsberechnung
Ein von der Landesimmobilien Gesellschaft mbH durchgeführter Vorsteuervergleich, (Vorteilhaftigkeitsberechnung, Ausübung der USt.-Option gem. § 6 USt-Gesetz) hat ergeben, dass für den Fall der Realisierung der Maßnahmen im Objekt Paulustorgasse 4 die LIG die Vorsteuern aus den Gesamtprojektkosten in Abzug zu bringen und dem Land Steiermark sowohl für die Basismiete und Nebenkosten als auch zur Zuschlagsmiete für die Dauer von 10 Jahren Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen hat. Daraus ergibt sich, dass in Bezug auf das Objekt Paulustorgasse 4 für die ersten 10 Jahre auch auf die Grundmiete eine USt. in der Höhe von € 38.062,56 pro Jahr anfällt. Ab dem 11. Jahr entfällt die Vorschreibung der Umsatzsteuer.
Für das Objekt Karmeliterplatz 1 hat diese Vorteilhaftigkeitsberechnung ergeben, dass dem Land Steiermark die Basismiete inkl. Nebenkosten weiterhin ohne USt. zu verrechnen ist und die Zuschlagsmiete auf Basis der Bruttoprojektkosten netto vorgeschrieben wird.
Flächenänderungen und Kostenauswirkungen
Nach Übersiedlung der FA7C von der Wartingergasse in die neu adaptierten Räumlichkeiten Paulustorgasse 4/Karmeliterplatz 1 soll im Gegenzug aufgelassen werden:
Wartingergasse 43
1.425,09m² Büroflächen und 868,14m² Garagenflächen
Miet-,Verwaltungs- u. Instandhaltungskostenentfall pro Jahr brutto - € 255.269,24
Betriebs- und Heizungskostenentfall pro Jahr brutto - € 31.357,32
Gesamtkostenentfall pro Jahr - € 286.626,56
Daraus ergibt sich nachstehende
Zusammenfassung der zukünftigen Jahreskosten (ohne Verzinsung):
(siehe Tabelle 2)
Die Mehrkosten von € 15.000,-- / Jahr in den Jahren 1 bis 10 nach Fertigstellung resultieren aus dem Umstand, dass auch die Grundmiete für diesen Zeitraum umsatzsteuerpflichtig wird. Diese Mehrkosten (auf 10 Jahre somit € 150.000,--) kehren sich im Laufe des 13.Jahres in einem dauernden Kostenvorteil im Vergleich zu den derzeit anfallenden Kosten um: Ab dem 11. Jahr ist somit im Vergleich zu den derzeit anfallenden eine Kostenersparnis in der Höhe von € 66.000,-- pro Jahr zu verzeichnen.
Weiters ist davon auszugehen, dass der in den ersten 10 Jahren entstehende geringe finanzielle Mehraufwand in der Höhe von rd. € 15.000,-- pro Jahr durch Einsparungen bei den Energiekosten durch die thermische Sanierung des Dachgeschosses und die Hoffassadensanierung zumindest zum Teil kompensiert wird. Die für das Projekt erforderlichen Kreditmittel sind ab Fertigstellung des Projektes beim Ansatz 1/020138 (Von der LIG angemietete Gebäude des Amtes der Landesregierung) zu veranschlagen.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 1. Dezember 2008.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Umbau und die Adaptierungen der Amtsgebäude Paulustorgasse 4 und Karmeliterplatz 1 im Gesamtumfang von € 4,205.000,-- (brutto/ Preisbasis 10/2007) sowie die Auftragsvergabe an die Landesimmobilien Gesellschaft mbH werden genehmigt.
Die Finanzierung über eine Zuschlagsmiete, die sich ab Fertigstellung des Projektes auf eine Laufzeit von 30 Jahren voraussichtlich ab 1.1.2010 auf eine Höhe von jährlich rd. € 263.000,-- inkl. USt. (ab dem 11. Jahr rd.
€ 220.000,--) beläuft, wird genehmigt. Die dazu kommende während der ersten 10 Jahre anfallende Umsatzsteuer auf die Grundmiete des Altbestandes in Höhe von jährlich rd. € 38.000,-- wird zur Kenntnis genommen. Im Gegenzug entfallen aus Flächenänderungen im LIG-Bestand Mietaufwendungen von jährlich € 286.000,--.
Die daraus für die ersten 10 Jahre nach Fertigstellung erforderlichen zusätzlichen Kreditmittel von jährlich € 15.000,-- sind ab Fertigstellung des Projektes voraussichtlich ab 1.1.2010 beim VA 1/020138 zu veranschlagen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass sich diese Mehrkosten nach Wegfall der USt-Verrechnung ab dem 11. Jahr in eine dauernde Kostenersparnis in der Höhe von € 66.000,-- umkehren werden.
Es wird weiters zur Kenntnis genommen, dass die Zuschlagsmieten bzw. die aus Flächenänderungen im LIG-Bestand entstehende Mietkostenreduzierung an zinssatzbedingte Änderungen anzupassen sein werden.