LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2833/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 24.03.2009, 15:28:47


Landtagsabgeordnete(r): Lambert Schönleitner (Grüne), Edith Zitz (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Manfred Wegscheider

Betreff:
Schutz des Buchkogels

Ein geplanter Steinbruch am Buchkogel würde die Lebensqualität von 10.000 AnrainerInnen in der Region bedrohen. Die Umgebung ist bereits jetzt von intensiver Landwirtschaft und Schwerindustrie in unmittelbarer Nähe geprägt. Der Steinbruch im wichtigen Naherholungsgebiet würde das größte zusammenhängende Waldgebiet im Umkreis von 40 Kilometern zerstören. Der Einfluss auf den Wasserhaushalt, das Klima und die ohnehin schon durch Feinstaub belastete Luft sind noch gar nicht abschätzbar. Sowohl die Eingriffe in Flora und Fauna als auch die drohende Zerstörung der prähistorischen Kulturgüter wären unverantwortlich.

Die Gemeinden rund um den Buchkogel und der Verein Kulturpark Hengist bemühen sich seit Jahren, den Buchkogel für den sanften Tourismus zu öffnen. Bereits 4.000 Personen bzw. mehr als 30% der EinwohnerInnen der Gemeinden rund um den Buchkogel haben für den Erhalt des Buchkogels unterschrieben.

Eine Verordnung des Buchkogels zum Landschaftsschutzgebiet ist ein wichtiger Schritt, um die Schwelle für eine UVP-Pflicht abzusenken. So kommt es zu einem stärken Schutz für Umwelt und Bevölkerung. Zudem können nach dem Naturschutzgesetz in Landschaftsschutzgebieten klare Schutzziele festgelegt werden. In der Verordnung sind der Zweck des Schutzes und die Abgrenzung des Gebietes sowie die allenfalls im Landschaftsschutzgebiet oder einem gesondert abzugrenzenden Teil desselben im Interesse des Ausflugs oder Fremdenverkehrs, der Erholungs oder Heilungsuchenden erforderlichen Beschränkungen festzulegen.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

1. Der Landtag spricht sich gegen das Steinbruchprojekt am Buchkogel aus.
2. Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Verordnung zu erlassen, mit der der Buchkogel zum Landschaftsschutzgebiet erklärt wird.


Unterschrift(en):
Lambert Schönleitner (Grüne), Edith Zitz (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne)