LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 4

EZ/OZ 2539/9

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Infrastruktur

Betreff:
Nein zum Gigaliner-60-Tonnen-LKW


zu:


EZ/OZ 2539/9

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Infrastruktur

Betreff:
Nein zum Gigaliner-60-Tonnen-Lkw


zu:


  • 2539/1, Nein zum Gigaliner-60-Tonnen-Lkw (Selbstständiger Antrag)


Der Ausschuss "Infrastruktur" hat in seinen Sitzungen vom 02.12.2008, 31.03.2009 und 12.05.2009 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Zum Antrag der Landtagsabgeordneten Lambert Schönleitner, Mag. Edith Zitz und Ingrid Lechner-Sonnek liegen seitens der Landesregierung folgende Stellungnahmen vor:

"Einleitend wird festgehalten, dass die im Antrag geäußerten Bedenken und Befürchtungen von der Verkehrsabteilung (A 18) durchaus mitgetragen werden. Eine Änderung der einschlägigen EU-Richtlinie und in weiterer Folge der gesetzlichen Voraussetzungen in Österreich würde mit Sicherheit schwerwiegende negative Auswirkungen auf das Straßennetz haben. Durch die höheren Tonnagen würden insbesondere die Erhaltungskosten deutlich erhöht.

Generell können derzeit bei Lkw, die die gesetzlichen Maße und Gewichte überschreiten (gesetzliche Gewichte 42 Tonnen bzw. 44 Tonnen für Holztransporte), in Einzelfällen für bestimmte Strecken so genannte Routengenehmigungen gemäß § 101 Kraftfahrgesetz 1967 erteilt werden, sofern die Strecke hiefür geeignet ist.

Voraussetzungen dafür sind:
1.) Unteilbare Ladung oder besondere Gegebenheiten (beides ist bei 60-Tonnen-Gigalinern nicht anzunehmen)

2.) Wenn für die Beförderung - ausgenommen die Be- und Entladestellen sind nicht mehr als 65 km Luftlinie voneinander entfernt - kein umweltverträgliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht.
 
Bei 60-Tonnen-Gigalinern und den dort beförderten Waren wäre diese Voraussetzung gleichfalls mehr als fraglich.

Somit sind derzeit 60-Tonnen-Gigaliner für Routengenehmigungen keinesfalls genehmigungsfähig. Dies entspricht übrigens auch der einhelligen Meinung der Genehmigungsbehörden aller Bundesländer.
In der Regierungssitzung vom 09.03.2009 wurde beschlossen, an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, Frau Doris Bures, heranzutreten. Seitens der zuständigen Fachabteilung 18E - Verkehrsrecht - wurde im RSB vom 09.03.2009 die Auffassung vertreten, dass die im selbstständigen Antrag, Einl.Zahl 2539/1, geäußerten Bedenken und Befürchtungen von der Verkehrsabteilung durchaus mitgetragen werden und somit derzeit 60-Tonnen-Gigaliner für Routengenehmigungen keinesfalls genehmigungsfähig sind.

Seitens der Abteilung 14 - Wirtschaft und Innovation - wird nach Einholung der Meinungen des Verkehrsclub Österreich (VCÖ), des ÖAMTC, des ARBÖ, der Wirtschaftskammer Steiermark und der Industriellenvereinigung Steiermark wie folgt Stellung genommen:

Der Einsatz von Gigalinern wäre aufgrund ihrer Beschaffenheit in Anbetracht der geographischen und infrastrukturellen Gegebenheiten in Österreich bzw. auch in der Steiermark als äußerst problematisch einzustufen. Dagegen sprechen auch die zu erwartende, zunehmende Verlagerung des Güterverkehrs von der Schiene auf die Straße, die hohe CO2-Belastung und das Unfallrisiko. Bei einem schweren Unfall in einem Tunnel ist die Brandlast eines Gigaliners deutlich größer als bei herkömmlichen LKW. Dazu kommt, dass die heutige Straßeninfrastruktur in Österreich - insbesondere die Brücken, Tunnel, Rastplätze, Kreuzungen und Kreisverkehre - nicht für Gigaliner ausgelegt sind. Es wären daher für die Steiermark enorme Investitionen erforderlich, um einen sicheren und flüssigen Verkehr zu ermöglichen. Auch die Sicherheitseinrichtungen wie beispielsweise Brand-rauchentlüftungen in den Tunneln müssten umgebaut werden\; weiters wären längere Nothaltestellen und Pannenbuchten erforderlich. Auf Brücken müssten zusätzlich die Rückhaltesysteme (wie Leitschienen) für die Durchschlagsicherheit verstärkt werden, um der größeren Aufpralllast standhalten zu können.

Die Verkehrsclubs ÖAMTC und ARBÖ vertreten ebenfalls die Auffassung, dass Gigaliner nicht für österreichische Straßenverhältnisse geeignet sind. Vom ARBÖ wird zudem befürchtet, dass ein Ausweichtransit durch Österreich stattfinden könnte, da die Schweiz die Durchfahrt für Gigaliner ablehnen dürfte. Auch wird eine Verschlechterung der Kyoto-Bilanz erwartet, da Gigaliner mit ihren großen Tanks die Spritpreisvorteile in Österreich konsequent nutzen würden (Stichwort Tanktourismus) und weiters wird auf das Fehlen geeigneter Abschlepp- und Bergefahrzeuge im Fall eines Unfalls mit einem Gigaliner hingewiesen.

Die Wirtschaftskammer Steiermark hat in ihrer Stellungnahme darauf aufmerksam gemacht, dass die Beurteilung durch die Wirtschaft konträr erfolgt. Transportunternehmen würden Gigaliner mehrheitlich als wettbewerbsverzerrend einstufen und als Rückschritt für die Klimadiskussion werten\; die Industrie und der Großhandel sehen allerdings im Gigaliner eine sinnvolle Ergänzung der bestehenden Transportmöglichkeiten. Ergänzend führt die Industriellenvereinigung aus, dass für einzelne Industrie-Standorte Gigaliner eine überaus wirtschaftliche Option sind, die Wettbewerbsfähigkeit im Bereich der Logistik zu steigern. Dies gilt auch für die Automobilindustrie, die für Gigaliner weniger aufgrund der hohen Tonnage, sondern vielmehr wegen der großen Raumvolumina von Interesse sind. In diesem Falle sind Bedenken hinsichtlich der Belastung der baulichen Substanz nicht relevant. Vorstellbar wäre der Einsatz nur auf Strecken mit fehlenden Alternativen durch den Schienenverkehr. Dies hätte - laut Wirtschaftskammer - sowohl volkswirtschaftliche als auch ökologische Vorteile, da aufgrund des höheren Transportvolumens die Anzahl der Fahrten und damit auch der Treibstoffverbrauch gesenkt würden. Organisatorisch sollten die Strecken auf Antrag von Fall zu Fall geprüft werden und nur mit entsprechenden Routengenehmigungen befahren werden dürfen. Eine generelle Freigabe für alle Strecken erscheint jedenfalls nicht zielführend.

Zusammenfassend wird daher festgehalten, dass von Seiten der Wirtschaft Gigaliner grundsätzlich eine wirtschaftliche Option darstellen können. Jedoch sprechen vor dem Hintergrund der Klimadiskussion sowie auch folgend der Stellungnahme der Fachabteilung 18E - Verkehrsrecht - des Amtes der Stmk. Landesregierung die topographischen und derzeitigen infrastrukturellen Gegebenheiten gegen den Einsatz von Gigalinern in der Steiermark.
Zum Selbständigen Antrag EZ 2539/1 wurde eine Stellungnahme von Frau Bundesministerin Doris Bures eingeholt. Diese hat in ihrer Antwort an Herrn Landeshauptmann Mag. Franz Voves folgendes ausgeführt:
"Ich kann dir versichern, dass sich mein Ressort bereits bisher stets deutlich gegen diese Riesen-Lkw ausgesprochen hat, da der Einsatz von Gigalinern zu einer deutlichen Verbilligung des Straßenverkehrs führen und somit massive Rückverlagerungen von der Schiene auf die Straße (und damit verbunden zusätzliche Umweltbelastungen) verursachen würde. Darüber hinaus würden Gigaliner auch die Verkehrssicherheit negativ beeinflussen und erhebliche Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur erfordern.
Ich werde dieses klare verkehrspolitische "Nein" zu Gigalinern auf europäischer Ebene daher auch in Zukunft weiter verfolgen und mich mit Nachdruck gegen eine Zulassung von Gigalinern in der gesamten EU bzw. in Österreich einsetzen."

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Ausschusses für Infrastruktur zum Antrag, Einl.Zahl 2539/1, der Abgeordneten Schönleitner, Mag. Zitz und Lechner-Sonnek betreffend Nein zum Gigaliner-60-Tonnen-Lkw wird zur Kenntnis genommen.