Der Ausschuss "Gesundheit" hat in seinen Sitzungen vom 13.01.2009 und 12.05.2009 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Die Abgeordneten Klimt-Weithaler und Ing.in Pacher haben unter der EZ. 2563/1 am 24.11.2008 folgenden selbstständigen Antrag eingebracht:
"Der Landtag wolle beschließen:
An die Bundesregierung heranzutreten, um eine Anpassung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sanitätshilfsdienste zu erwirken, die eine moderne Ausbildung zum/zur Medizinischen Fachangestellten nach dem Vorbild der Bundesrepublik Deutschland gewährleistet."
Dies wurde wie folgt begründet:
"Bei der 3. Steirischen Gesundheitskonferenz wurde im Workshop 3 die "PatientInnensicherheit im niedergelassenen Bereich - Lücken und Möglichkeiten" thematisiert. Ziel war und ist es, die Qualitätskriterien zu verbessern. Dabei ist ein ganz wesentlicher Punkt die Aus-, Weiter- und Fortbildung der relevanten Berufsgruppen sowie eine Vernetzung und der Austausch zwischen den Berufsgruppen und Institutionen. Um hier die Ausbildungsqualität auf ein einheitliches Niveau zu bringen, muss eine umfangreiche Ausbildung auch im Bereich der Ordinationsgehilfin und des Ordinationsgehilfen gewährleistet sein. Während in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sanitätshilfsdienste derzeit lediglich eine Kursdauer von 135 Unterrichtseinheiten zur Ausbildung einer/s Ordinationsgehilfin/en vorgesehen ist, ist man in der Bundesrepublik Deutschland einen großen Schritt weiter: Dort hat 2005 eine 3-jährige Berufsausbildung zum/zur Medizinischen Fachangestellten die bis dahin bestehende Ausbildung zum/zur Arzthelfer/Arzthelferin abgelöst.
Die Ausbildung in Deutschland umfasst insgesamt 840 Stunden. Dadurch hat man wesentlich zur flächendeckenden Qualitätssicherung und -steigerung beigetragen.
Jede/r Patient/in soll darauf vertrauen dürfen, gut ausgebildetes Personal im niedergelassenen Bereich vorzufinden!"
In der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Sport am 13.01.2009 wurde der Beschluss gefasst, die Landesregierung um Stellungnahme gem. § 30 Abs. 1 GeoLT zu ersuchen.
In der darauf folgenden Stellungnahme wird Folgendes ausgeführt:
Der vorliegende Antrag verweist auf die in Deutschland durchgeführte Ausbildung zum/zur Medizinischen Fachangestellten, die lt. Antrag insgesamt 840 Stunden umfasst. Diese Stundenzahl bezieht sich auf die begleitende theoretische Ausbildung, da diese Berufsausbildung als duale Ausbildung parallel in einer Arztpraxis bzw. in einer Berufsschule durchgeführt wird. Die Ausbildung ist somit vergleichbar mit einer Lehre in Österreich und wird auch ein nach Ausbildungsjahren abgestuftes Entgelt bezahlt.
Grundsätzlich ist jede Initiative zur Verbesserung der Ausbildungsqualität im Gesundheitswesen begrüßenswert. Ein Abbilden der dargestellten deutschen Verhältnisse in Österreich wäre sicherlich eine Verbesserung gegenüber der derzeitigen Ausbildung zur/zum Ordinationsgehilfin/en im Rahmen des Sanitätshilfsdienstes. Es scheinen aber darüber hinausgehende Qualitätsverbesserungen im Rahmen des derzeitigen österreichischen Ausbildungssystems durch entsprechende Adaptionen durchaus möglich. In diesem Zusammenhang wird auf die Ausbildung im medizinisch-technischen Fachdienst hingewiesen, die in Österreich und auch in der Steiermark angeboten wird. Diese Ausbildung dauert 30 Monate und umfasst die Ausführung einfacher medizinisch-technischer Laboratoriumsmethoden, einfacher physiotherapeutischer Behandlungen sowie Hilfeleistungen bei der Anwendung von Röntgenstrahlen zu diagnostischen und therapeutischen Zwecken.
Die Ausbildung gliedert sich in einen theoretischen und praktischen Unterricht und umfasst insbesondere die nachstehend angeführten Unterrichtsgegenstände:
1. Unterweisung in der praktischen Krankenpflege und in besonderen Verrichtungen im Ambulatoriumsdienst in der Dauer von zwei Monaten,
2. Anatomie und Physiologie,
3. Pathologie,
4. Hygiene,
5. Einführung in die Physik,
6. einfache medizinisch-technische Laboratoriumsmethoden,
7. Hilfeleistungen bei der Anwendung von Röntgenstrahlen zu diagnostischen und therapeutischen Zwecken,
8. einfache physiotherapeutische Behandlungen,
9. Erste Hilfe und Verbandslehre,
10. Grundzüge des Sanitäts-, Arbeits- und Sozialversicherungsrechtes und
11. Grundzüge der Betriebsführung im Krankenhaus.
Dieses Ausbildungsangebot könnte um die Inhalte, die für die Tätigkeiten in Ordinationen notwendig sind (Organisation und Administration), erweitert werden, damit die Absol-ventInnen durch diese zusätzlichen Fachkenntnisse auch den Anforderungen einer Praxis gerecht werden.
Die Ausbildung des medizinisch-technischen Fachdienstes würde sich damit um zwei bis drei Monate verlängern.
Die Ausbildungsqualität wäre mit der o.a. Ausbildung jedenfalls sichergestellt. Es scheint daher nicht zielführend, dem Beispiel Deutschlands zu folgen und eine dreijährige Ausbildung zum/zur Medizinischen Fachangestellten einzurichten, zumal in Österreich und auch in der Steiermark Schulen für die Ausbildung zum medizinisch-technischen Fachdienst installiert sind, deren AbsolventInnen den Anforderungen am Arbeitsmarkt durchaus gerecht werden und deren Qualifikation wohl höher als ein Lehrabschluss anzusehen ist. Gleichzeitig mit der Sicherstellung einer hohen Ausbildungsqualität könnte damit die Flexibilität im Rahmen der Ausbildungen zu Gesundheitsberufen durch wechselseitige Anerkennung von Ausbildungsinhalten in verschiedenen Gesundheitsausbildungen gewahrt bleiben.
Der Bericht des Ausschusses für Gesundheit und Sport zum Antrag, Einl.Zahl 2563/1, der Abgeordneten Klimt-Weithaler und Ing. Pacher betreffend Ausbildung zum/zur Medizinischen Fachangestellten wird zur Kenntnis genommen.