Der Ausschuss "Soziales" hat in seinen Sitzungen vom 14.10.2008, 11.11.2008, 10.03.2009 und 12.05.2009 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeitsmarkt, KonsumentInnenschutz, SeniorInnen, Jugend, Frauen und Familien hat am 11. November 2008 den Beschluss gefasst, die Landesregierung um Stellungnahme zum Antrag Einl.Zahl 2435/1 der Abgeordneten Kaltenegger und Ing. Pacher betreffend Ausbau des Angebotes an Jugendräumen, Jugendplätzen und Freizeitanlagen zu ersuchen.
Dazu ergeht folgende Stellungnahme seitens der FA6A - Jugend, Frauen, Familie und Generationen:
Die außerschulische Jugendarbeit verfolgt das Ziel, dass junge Menschen in der Steiermark gemäß den Intentionen der UN-Kinderrechtskonvention und dem EU-Weißbuch als eigenständige Persönlichkeiten in ihrer geistigen, seelischen, ethischen, körperlichen, sozialen, politischen, kulturellen und religiösen Entwicklung gefördert werden. Dabei hat die Jugendförderung darauf hinzuwirken, dass in einer kinder- und familienfreundlichen Gesellschaft positive Lebensbedingungen mit Chancengleichheit für junge Frauen und Männer und ihre Familien bestehen. Einige Unterstützungsleistungen beziehen sich auch auf Jugendräume, die in Folge näher beschrieben werden:
Kofinanzierung und Investitionskostenförderung in der offenen Jugendarbeit:
Offene Jugendarbeit und ihre Angebote (das sind z.B. Einrichtungen in Form von Jugendzentren, Jugendtreffs, Jugendräume, herausreichende und mobile Angebote, usw.) stellt ein notwendiges Arbeitsfeld dar, jungen Menschen im Kontext der gesellschaftlichen Wandlungen Freiräume bereitzustellen und Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen, die ihnen das Hineinwachsen, sowie eine verantwortungsvolle Positionierung in der Welt erleichtern bzw. ermöglichen.
Die Offene Jugendarbeit stellt eine wichtige Ergänzung als Sozialisationsort zu den Leistungen der Familie sowie zu den Einrichtungen der schulischen und beruflichen Bildung dar. Sie trägt wesentlich zur Entfaltung von Jugendlichen bei und erleichtert ihnen das Hineinwachsen in die Gesellschaft. Engagement, Selbstbewusstsein und Eigenverantwortlichkeit sind notwendige Eigenschaften von Mitbürgern/innen, um eine humanistisch demokratische Gesellschaft zu fördern. Nur durch die Vielfalt von jugendadäquaten Angeboten können die unterschiedlichen Jugendlichen erreicht und damit die notwendigen präventiven, integrativen und förderlichen Wirkungen erzielt werden.
Mit dem steirischen Ko-Finanzierungsmodell Offener Jugendarbeit (Personalkostenförderung) - einzigartig in Österreich - konnte ein umfangreicher Impuls gesetzt werden, der qualitative Rahmenbedingungen (Personalschlüssel, Öffnungszeit, pädagogisches Konzept) sicherstellt, eine Professionalisierung dieser außerschulischen Jugendarbeit fördert und Gemeinden in dieser kommunalen Aufgabe unterstützt.
Neben der Personalkostenförderung, der Kofinanzierung von Supervision und Aus- &\; Weiterbildung fördert das Land Steiermark auch Investitionskosten: In der Startphase einer Einrichtung wird dem Projekt, den budgetären Möglichkeiten entsprechend eine Startförderung und in weiterer Folge - für etwaige Renovierungen, Erweiterungen - eine Investitionskostenförderung für die Innenausstattung bzw. die pädagogische Infrastruktur gewährt (Spiel- und Sportgeräte, Tische, Stühle, Materialien). bis zu 50% max. jedoch 3.000,-- Euro/Einrichtung/Jahr. Für drei Jahre stehen max. 6.000,-- Euro/Einrichtung zur Verfügung.
Beteiligung von Jugendlichen bei Projekten in der Gemeinde:
Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, in alle Entscheidungsprozesse, von denen sie unmittelbar betroffen sind, miteinbezogen zu werden. Junge Menschen sollen in der Gemeinde aktiv mitreden, mitentscheiden und mitgestalten können.
Unter der Voraussetzung eines eigens ausgewiesenen Jugendbudgets in den Haushalten der Gemeinden, können diesen von der FA6A nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten Fördermittel für den Start von Jugendbeteiligungsprojekten zur Verfügung gestellt werden.
Neben der Implementierung von verbindlichen Beteiligungsprozessen in der Gemeinde wird Beteiligung an konkreten Projekten erprobt. Hierbei handelt es sich meistens um Neu- oder Umgestaltungen von Spiel- &\; Freizeit(sport)anlagen. Dazu unterstützt die Fachstelle beteiligung.st im Auftrag der FA6A Gemeinden, durch fachlich fundierte Beratung von GemeindevertreterInnen.
Förderung von Spielräumen:
Neben den bereits oben beschriebenen laufenden Förderungen für die Beteiligungsprozesse wurde 2008 ein besonderer Schwerpunkt zur Initiierung von Spielräumen gesetzt: Spielräume, Welten für Abenteuer und Phantasie, werden in den Regionen kontinuierlich reduziert. Aus diesem Grund wurde 2008 eine Initiative "Spielraumförderung" ins Leben gerufen, bei der zu einem Planungs- und Entwicklungsprozess in Form eines Ideenwettbewerbes aufgerufen wurde. 42 Projekte wurden eingereicht. Im Jahr 2009 erfolgt die Umsetzung der Siegergemeinden Heimschuh, Übelbach, St. Blasen, Graz - Palavern unterm Apfelbaum, Hausmannstätten, Judenburg, Zeltweg und Knittelfeld.
Allgemeine Investitionskostenförderung in den Regionen:
Neben diesen spezifischen Förderungen gibt es auch allgemeine Investitionskostenförderungen für Einrichtungen der "außerschulischen Jugendarbeit" in den Regionen. Die kommunale Aufgabe der Errichtung von Freizeitsportanlagen, des Baus, der Gebäudeerhaltung von Jugendzentren selbst fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der außerschulischen Jugendarbeit.
Von Seiten der beiden Gemeindereferenten wird hierzu folgende Stellungnahme abgegeben:
Soweit durch den vorliegenden Antrag die am 19. Jänner 2009 von der Landesregierung beschlossenen Richtlinien u.a. für die Gewährung von Bedarfszuweisungen angesprochen werden, ist darauf zu verweisen, dass diese schon jetzt die Möglichkeit beinhalten, Zuschüsse an Gemeinden für den Ausbau des Angebotes an Jugendräumen, Jugendplätzen und Freizeitanlagen im Ausmaß bis zu 40 % (in begründeten Ausnahmefällen bis zu 50 %) zu gewähren. Obwohl es sich dabei um Projektförderungen und nicht um die monetäre Unterstützung bestimmter Zielgruppen handelt, schließen die aktuellen Bedarfszuweisungsrichtlinien die Gewährung von Förderungen an Gemeinden, die den Ausbau des Angebotes an Einrichtungen für die Jugend ins Auge gefasst haben, bis zu den oben erwähnten Prozentsätzen nicht aus. Daher ist aus Sicht der Gemeindereferenten die im Antrag begehrte "Überarbeitung" der Bedarfszuweisungsrichtlinien nicht erforderlich.
Der Bericht des Ausschusses für Soziales zum Antrag, Einl. Zahl 2435/1, der Abgeordneten Kaltenegger und Ing. Pacher betreffend Ausbau des Angebotes an Jugendräumen, Jugendplätzen und Freizeitanlagen wird zur Kenntnis genommen.