LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 1

EZ/OZ 2558/5

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Gesundheit

Betreff:
Generelles Rauchverbot in Speiselokalen


zu:


  • 2558/1, Generelles Rauchverbot in Speiselokalen (Selbstständiger Antrag)


Der Ausschuss "Gesundheit" hat in seinen Sitzungen vom 02.12.2008 und 31.03.2009 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Der Ausschuss für Gesundheit und Sport hat in seiner Sitzung vom 2.12.2008 den Beschluss gefasst, eine Stellungnahme der Landesregierung zum gegenständlichen Antrag einzuholen.

Laut diesem Antrag der Abgeordneten Zelisko, Klimt-Weithaler, Mag.a Zitz, Lang, Dr.in Bachmaier-Geltewa, Mag.a Lackner, Mag.a Dr.in Schröck, Böhmer, Breithuber, Gross, Gruber, Kolar, Konrad, Kröpfl, Persch, Petinger, Prattes, Schrittwieser und Tromaier möge der Landtag beschließen: "Die Landesregierung wird entsprechend der Forderungen aus dem steirischen Jugendlandtag 2008 aufgefordert, an die Bundesregierung mit der dringenden Forderung heranzutreten, so rasch wie möglich ein generelles Rauchverbot in österreichischen Speiselokalen umzusetzen."

Dazu wird von der Fachabteilung 8B folgende Stellungnahme abgegeben:

Tabakkonsum stellt weltweit das größte einzelne Risiko für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen dar. Rauchen kann nicht nur bei Raucher/inne/n selbst Krebserkrankungen und eine Vielzahl von anderen chronischen Erkrankungen auslösen, sondern birgt auch für Nichtraucher/innen gleichermaßen ein nicht zu vernachlässigendes Gesundheitsrisiko.
Auch die Feinstaubbelastung, die durch das Rauchen entsteht, ist ein nicht zu unterschätzendes Gesundheitsrisiko. In Innenräumen können die Werte nämlich um das 10- bis 20-fache höher sein, als der im Freien erlaubte Grenzwert. Es gibt keine Menge an eingeatmetem Tabakrauch, die nicht gesundheits- gefährdend wäre. Oder anders gesagt: Jeder tabakrauchbelastete Atemzug schädigt die Gesundheit.

Neben der akuten Schädigung der Atemwege (u. a. Reizungen, Kurzatmigkeit) und Beeinflussung des Allgemeinbefindens (u. a. Kopfschmerzen, Augenbrennen, Schlafstörungen), verursacht Passivrauchen auch chronische Erkrankungen (u. a. Asthma, Bronchitis, Lungenentzündung) und Schädigungen der Blutgefäße. Prinzipiell sind die gesundheitlichen Risiken beim Passivrauchen dieselben, wie jene beim Aktivrauchen.

Außerdem lagert sich der Tabakrauch, da es sich dabei um sehr kleine Partikel handelt überall ab. So sind sie in der Raumluft, aber auch in Polstern, Vorhängen, Tapeten, Tischtüchern und Servietten, Wänden, Böden, Kleidung, etc. Diese Partikelträger geben die mikroskopisch kleinen Teilchen ständig wieder ab, auch wenn aktuell nicht geraucht wird. Das führt zu permanenter Schädigung.

Auch Passivrauchen kann zu massiven gesundheitlichen Schädigungen führen. Sowohl der ausgeatmete Rauch, als auch die glimmende Zigarette verbreiten schädigende Substanzen.

Bereits 1993 konnten Wissenschaftler der University of California nachweisen, dass MitarbeiterInnen von Restaurants, Bars/Cafés und Gaststätten ein um 50 Prozent erhöhtes Risiko haben, an Lungenkrebs zu erkranken, was zum Gutteil auf die Passivrauchbelastung am Arbeitsplatz zurückgeführt wird. Laut einer Studie der Boston University School of Public Health sterben bis zu vier von 1000 langfristig in der Gastronomie Beschäftigen an durch Passivrauch verursachtem Lungenkrebs.
Eine Untersuchung, die 2007 in Graz durchgeführt wurde, ergab, dass die Belastung in reinen Raucherlokalen in Graz 17 x höher ist als in Nichtraucherlokalen, auch in Lokalen, die über Nichtraucherbereiche verfügen ist selbst in diesen die Belastung noch doppelt so hoch wie in reinen Nichtraucherlokalen.

Mit der Novelle des Tabakgesetzes am 1.1.2009 traten neue Regelungen was den Nichtraucherschutz in der Gastronomie betrifft in Kraft. Diese besagen, dass Rauchen nur in abgeschlossenen Räumen ab 80 Quadratmeter Betriebsgröße erlaubt ist. Bis zu einer Lokalgröße von 50 qm muss die Wirtin/der Wirt selbst entscheiden, ob er ein Raucher- oder ein Nichtraucherlokal führen möchte. Die Umsetzung der neuen  Regelung stellt sich seit Inkrafttreten zusehends als nur mit großem Aufwand vollziehbar, oder zumindest als äußerst unbefriedigend auch für die Gastronomie dar.

Rund 85 % der steirischen Bevölkerung erachten den Nichtraucherschutz als wichtig, rund 40 % sogar als sehr wichtig und auch über 75 % der Raucher/innen stufen den  Nichtraucherschutz als sehr wichtig ein.

Über 70 % der gesamten steirischen Bevölkerung befürworten rauchfreie Lokale. Die steirische Bevölkerung erwartet sich von einem Rauchverbot am ehesten, dass Raucher/innen bei ihren Aufhörversuchen unterstützt werden und dass junge Menschen seltener zu rauchen beginnen.

Auch der Landtag Steiermark bereits im Dezember 2006 für ein generelles Rauchverbot ausgesprochen.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass nur ein vollständiges Rauchverbot in allen Räumen öffentlich zugänglicher Orte und in der Gastronomie, umfassenden Schutz bietet. Aus fachlicher Sicht sollte daher der Antrag entsprechend auf alle Gastronomiebetriebe ausgeweitet werden.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Ausschusses für Gesundheit und Sport zum Antrag, Einl.Zahl 2558/1, der Abgeordneten Zelisko, Klimt-Weithaler, Mag. Zitz, Lang, Dr. Bachmaier-Geltewa, Mag. Lackner, Mag. Dr. Schröck, Böhmer, Breithuber, Gross, Gruber, Kolar, Konrad, Kröpfl, Persch, Petinger, Prattes, Schrittwieser und Tromaier betreffend "Generelles Rauchverbot in Speiselokalen" wird zur Kenntnis genommen.