TOP 25
EZ/OZ 2884/2
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Soziales
Betreff:
Zuerkennung von Hinterbliebenenrenten an Waisen von ermordeten NS-Opfern
zu:
- 2884/1, Zuerkennung von Hinterbliebenenrenten an Waisen von ermordeten NS-Opfern (Selbstständiger Antrag)
Der Ausschuss "Soziales" hat in seiner Sitzung vom 12.05.2009 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, bei der Bundesregierung dafür einzutreten, dass diese sämtliche erforderliche Maßnahmen ergreift, damit die Anspruchsvoraussetzungen für Waisen nach Opfern im Sinne des Opferfürsorgegesetzes (OFG) für eine Entschädigungsleistung in Form einer Hinterbliebenenrente gemäß § 11 Abs. 3 OFG erweitert werden und auch solche Waisen eine Hinterbliebenenrente erhalten, welche das 18. oder das 24. Lebensjahr bereits vollendet haben und bei denen die sonstigen Voraussetzungen - vor allem die begrenzte Einkommenssituation - gegeben sind, insbesondere bei solchen Waisen nach Opfern, deren Beeinträchtigung in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Situation des Opfers besteht oder bei denen die Situation des Opfers in der Person der Waisen noch immer nachwirkt.