LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2813/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 17.03.2009, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA18A 016.11-1/2009-3
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP)

Betreff:
B73, Kirchbacher Straße, Abschnitt "OUF-Hausmannstätten"\; B67a, Grazer Ringstraße Abschnitt "Südgürtel"\; B64, Rechberg Straße Abschnitt "OUF-Preding" – Projektsfinanzierung Jährliche Raten von 8,3 Mio. € über 15 Jahre\; Vst. 1/611203-0602

Projektbeschreibungen:

Die OUF-Hausmannstätten soll das Ortsgebiet von Hausmannstätten entlang der derzeitigen Landesstraße B73 massiv von Verkehr entlasten. Derzeit ist die Verkehrssituation in Hausmannstätten von täglichen Staus und "Stop and Go - Verkehr" geprägt.

Seit mehr als zwei Jahrzehnten bemüht sich die Verkehrsabteilung des Landes Steiermark zusammen mit der Gemeinde, eine zufrieden stellende Lösung herbeizuführen und hat für die OUF-Hausmannstätten eine entsprechende Planung ausgearbeitet.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung war erforderlich und liegt seit 2007 nach einer Berufung gegen den positiven erstinstanzlichen Bescheid an den Umweltsenat ein rechtskräftiger Bescheid vor, womit die Voraussetzungen für den Bau geschaffen wurden und das Projekt umgesetzt werden kann.

Länge:             2,3 km (davon 1,05 km Tunnel)
Kosten:            Haupttunnel:                 49,0 Mio. €
                                   Erkundungsstollen:         8,6 Mio. € (bereits fertig gestellt)
                                   Grundeinlöse:                 2,3 Mio. €
                                   Gesamtkosten:             59,9 Mio. €


Auf Grund von schwierigen geologischen Verhältnissen im Bereich des künftigen Tunnels wurde ein Erkundungsstollen hergestellt. Daraus konnten für die endgültige Ausschreibung des Haupttunnels wichtige Erkenntnisse gewonnen werden. Die Sicherungsmaßnahmen für den Erkundungsstollen wurden aus Kostengründen temporär vorgesehen und ist eine baldige Umsetzung (Baubeginn Ende 2009) des Haupttunnels aus Sicherheitsgründen erforderlich. Andernfalls müssten zusätzliche Sicherungsmaßnahmen am Erkundungsstollen vorgenommen werden. Bei der Dimensionierung der Auskleidung des Erkundungsstollens wurde davon ausgegangen, dass die Zeitspanne zwischen Fertigstellung des Erkundungsstollens und Baubeginn des Hauptbauwerkes nicht mehr als ein Jahr beträgt.


Projektstatus Südgürtel:

Ziel ist die Planung und Errichtung einer 4-streifigen Landesstraße zwischen der Puntigamer-Brücke und dem bestehenden 3. Südgürtel und damit Beseitigung der täglichen Staus und gleichzeitig flächige Entlastung von Liebenau.

Erste Planungen wurden bereits in den 80er Jahren durchgeführt. Im Jahr 2006 wurde von der FA18A der Antrag um Durchführung einer UVP gestellt. Von der Behörde wurden ergänzende Untersuchungen gefordert, welche Anfang 2008 nachgereicht wurden. Die öffentliche Auflage des Projektes hat Ende 2008 statt gefunden. Im Frühsommer 2009 ist die mündliche UVP-Verhandlung und im Herbst 2009 der UVP-Bescheid zu erwarten. Danach wäre das Ausschreibungsprojekt zu erstellen und könnte 2010 mit den erforderlichen Grundeinlösen und Leitungsverlegungen begonnen werden.

Länge: 2 km (davon 1,4 km Unterflurtrasse (Tunnel)
Kosten: ca. 115 Mio. € (davon ca. 18,5 Mio. Grundeinlöse)
Verkehrsaufkommen: ca. 25.500 Fahrzeuge im Jahr 2015

Nachdem die Landesstraßenverwaltung lediglich eine Dienstbarkeit für den Tunnel benötigt und die Oberfläche weiterhin von der Stadt Graz genutzt werden kann, wird von Seiten des Landes erwartet, dass sich die Stadt Graz zumindest im Ausmaß der Grundeinlösekosten an der Finanzierung beteiligt. Eine diesbezügliche Vereinbarung zwischen der Stadt Graz und dem Land ist ausständig.

Zusätzlich soll auf politischer Ebene in Verhandlungen mit dem Bund versucht werden, entsprechende Beitragszahlungen zum Projekt Südgürtel zu erwirken.


PPP "OUF-Hausmannstätten" und "Südgürtel":

Von der Steierm. Landesregierung wurden hinsichtlich Einleitung und Weiterverfolgung des PPP-Modells folgende einstimmige Beschlüsse gefasst:
12.04.2008: Machbarkeitsstudie und Vergleichsrechnung zur Realisierung von ausgewählten Streckenteilen des Landesstraßennetzes in der Steiermark im Rahmen einer PPP-Struktur

30.06.2008: Machbarkeitsstudie und Vergleichsrechnung zur Realisierung von ausgewählten Streckenteilen des Landesstraßennetzes in der Steiermark im Rahmen einer PPP-Struktur,
Weitere Vorgangsweise
Landtagsvorlage

21.07.2008: Umsetzungsbegleitung zur Realisierung von ausgewählten Streckenteilen des Landesstraßennetzes in der Steiermark im Rahmen einer PPP-Struktur

Darauf aufbauend wurde von der FA18A, Gesamtverkehr und Projektierung eine Untersuchung mit dem Inhalt "Betriebswirtschaftliche Überlegungen zu ausgewählten Streckenteilen des steirischen Straßennetzes" an ein Bieterkonsortium bestehend aus KPMG, BDO und Bertl &\; Fattinger vergeben. Nach Abschluss der Untersuchung wurde in einer 2-stufigen, EU-weiten Ausschreibung ein Beraterteam bestehend aus Wirtschafts- und Rechtsfachleuten gesucht. Der Bestbieter liegt vor. Der Beratervertrag ist vorbereitet, allerdings noch nicht unterzeichnet.

Parallel dazu wurde die Finanzabteilung über den Stand der Untersuchungen und letztendlich über die Ergebnisse informiert. Die Unterlagen wurden von der Finanzabteilung geprüft und mit Schreiben vom 23.01.2009 (FA4A-21.PRO-7/2008-3) der Verkehrsabteilung mitgeteilt, dass aus do. Sicht die Abwicklung von Straßenbauvorhaben über das vorgeschlagene PPP-Modell auf Basis der vorliegenden Unterlagen noch nicht entscheidungsreif sei.

Betreffend die Finanzierung des Projektes "Südgürtel" soll der Landesrechnungshof seitens der Finanz- und Verkehrsabteilung ersucht werden, die Umsetzung eines PPP-Modells auf Grundlage der vorhandenen Unterlagen zu überprüfen und zu begleiten.

Die ASFINAG hat ein Großprojekt in Form eines PPP-Modelles umgesetzt bzw. wird die Autobahn demnächst fertig gestellt. Public Private Partnership hat für die Asfinag nicht die erhofften Vorteile gebracht. Deshalb wird sie Autobahnprojekte künftig wieder selbst finanzieren und betreiben.

Die oben angeführten Gründe haben dazu geführt, dass das Projekt OUF-Hausmannstätten nicht nach einem PPP-Modell, sondern konventionell finanziert und möglichst rasch umgesetzt werden soll.


Projektstatus OUF-Preding:

Tägliche Staus prägen derzeit das Erscheinungsbild der Landesstraßen B64 und B72 sowie der angrenzenden Gemeindestraßen in Krottendorf (KG Preding) und Weiz. Durch eine Bündelung des Straßenverkehrs mit der Landesbahn in Form der Umfahrung Preding-Weiz soll eine flächige Entlastung des verkehrstechnisch problematischen Gebietes herbeigeführt werden.
Noch vor der Verländerung der Bundesstraßen im Jahr 2002 hat das Amt der Stmk. Landesregierung eine Trassenverordnung (§4-Verordnung) für die geplante Umfahrung Preding-Weiz herbeigeführt. Das Gesamtprojekt gliedert sich in 3 Teile, wobei die Teile 1 und 2 weiterverfolgt werden. Teil 3 in der Kaprunergeneratorstraße stellt nicht zuletzt wegen der enormen Errichtungskosten eine Vision für Weiz dar.
Die Planung des 1. Teiles beginnend im Süden von Preding bis zur Weizer Straße liegt ausschreibungsreif vor. Sämtliche Genehmigungen sind vorhanden.
Teil 1: Umfahrung Preding (L = 2,6 km):
Das Bauprojekt der Umfahrung Preding ist fertig gestellt. Die Herstellkosten betragen ca. 34 Mio. €, weshalb zwischen Vertretern der Verkehrsabteilung und dem zuständigen politischen Büro Anfang Jänner 2008 festgelegt wurde, dass nach entsprechenden Einsparungen gesucht werden soll. Eine diesbezügliche Studie wurde von der FA18A erstellt, wobei Kostenreduktionen zwischen 14 und 17 % (je nach Planfall) ermittelt wurden.
Diese Projektänderung hätte nicht abschätzbare Risiken in rechtlicher Hinsicht (Neuaufrollung der Genehmigungsverfahren) und auch in zeitlicher Hinsicht zur Folge gehabt, weshalb die Entscheidung für die Beibehaltung des genehmigten und vorliegenden Projektes gefallen ist.
Eine Änderung des Projektes (Hochlage anstatt Tieflage) wäre in der Region auf massiven Widerstand gestoßen und nur gegen den Willen der Gemeinde und Anrainer umsetzbar gewesen. Gegen das abgeänderte Projekt wären mit großer Wahrscheinlichkeit sämtliche Rechtsmittel ausgeschöpft worden, was wiederum eine Verzögerung von einigen Jahren bedeutet hätte. Bei den derzeitigen Kostensteigerungen im Tiefbau, bedeutet eine um 3-4 Jahre verspätete Umsetzung eines Projektes Mehrkosten von 15-20 % der Bausumme.
Das Projekt OUF-Preding kann im Mai 2009 ausgeschrieben und im Herbst 2009 mit dem Bau begonnen werden.

Teil 2: Umfahrung Preding - Weiz (L = 1,5 km):
Die Detailplanung des zweiten Teiles der Gesamtumfahrung Preding - Weiz ist ausständig. Der zweite Teil wird das Herzstück der Umfahrung Preding-Weiz bilden und ist die Umsetzung des ersten Teiles nur dann sinnvoll, wenn möglichst zeitnah auch der zweite Teil realisiert wird. Die Trassenführung der Gesamtumfahrung liegt seit über 10 Jahren vor. Die Gemeinden Weiz und Krottendorf haben ihre örtlichen Entwicklungskonzepte und Flächenwidmungspläne danach ausgerichtet (z.B. LKH-Weiz, Interspar Weiz, Gewerbegebiet in Krottendorf).


Finanzierung "OUF - Hausmannstätten" und "OUF - Preding"

In Abstimmungen zwischen den zuständigen Regierungsmitgliedern wurde vereinbart, dass mit dem Bau der OUF-Hausmannstätten und OUF-Preding noch im Herbst 2009 begonnen werden soll. Die Finanzierung soll über 15 Jahre, und zwar über gleichbleibende, jährliche Raten erfolgen, wobei dieser Finanzierungsplan in der Ausschreibung des Projektes integriert werden soll.
Unter Zugrundelegung folgender Parameter
            Kosten: 83 Mio. € (Basis 2010)
            Jahre:              15
            Zinssatz:          5,5%
errechnen sich jährliche Raten von 8,3 Mio. €.

Sollte das derzeitige Budget für den Straßenneubaubereich (ca. 30 Mio.€, inkl. SIP) in den Folgejahren nicht erhöht werden, so ist eine Darstellung der o.a. jährlichen Raten von 8,3 Mio. € im ordentlichen Haushalt nicht ohne einschneidende Maßnahmen in Bezug auf zusätzlich anstehenden Projekte möglich.

Die Finanzierung der jährlichen Raten von 8,3 Mio. € hat zu Lasten der Vst. 1/611203-0602 zu erfolgen. Die Raten für die Jahre 2009 und 2010 werden im Rahmen des Ressortbudgets sichergestellt. Für die Folgejahre hat die Finanzierung nach Maßgabe der vom Landtag bereitgestellten Mittel zu erfolgen.
Auf Grund der Dringlichkeit der Durchführung und den beschäftigungswirksamen Effekten wird entschieden, die Projekte OUF-Hausmannstätten und OUF-Preding mit Baubeginn im Herbst 2009 zu starten.

Das Projekt Südgürtel soll wie erläutert weiterverfolgt werden, wobei insbesondere die Finanzierungsverhandlungen mit der Stadt Graz und dem Bund, sowie die Entwicklung eines PPP-Modells in Betracht zu ziehen sind.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. März 2009.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der vorstehende Bericht wird zur Kenntnis genommen.