LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2637/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 29.12.2008, 10:08:08


Landtagsabgeordnete(r): Elisabeth Leitner (ÖVP), Wolfgang Kasic (ÖVP), Anton Gangl (ÖVP), Peter Rieser (ÖVP), Karl Lackner (ÖVP), Franz Riebenbauer (ÖVP), Erwin Gruber (ÖVP)
Fraktion(en): ÖVP
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Johann Seitinger

Betreff:
Erntehelfer/Erntehelferinnen und Saisonarbeitskräfte

Im Jahr 2008 standen der steirischen Land- und Forstwirtschaft ab 9. Jänner ein Kontingent von 950 Saisoniers zur Verfügung. Ein Sonderkontingent von 260 Plätzen wurde am 11. Februar für die Aufarbeitung der Windwurfschäden nach dem Orkan Paula freigegeben. Ab 28. März wurde das Saisonkontingent um weitere 1.245 Plätze aufgestockt, sodass insgesamt wie in den Vorjahren 2.455 Saisonarbeitskräfte zur Verfügung standen. Das Sonderkontingent für die Aufarbeitung der Windwurfschäden wurde nicht wie erhofft zusätzlich zur Verfügung gestellt, sondern leider beim nächsten Kontingent wieder abgezogen. Ein Erntehelferkontingent von 2.630 Plätzen stand ab 28. März zur Verfügung.

Mit dem ersten Kontingent von 950 Plätzen konnte in der Steiermark bei weitem nicht das Auslangen gefunden werden. Mitte Februar wurde die steirische Landeskammer von den Krenbäuerinnen und -bauern informiert, dass die Einbringung der Ernte gefährdet ist, da keine Saisonierbewilligungen mehr zu bekommen waren. Auch war diesen nicht begreiflich, dass für die Krenernte nur Saisoniers und nicht auch Erntehelfer und Erntehelferinnen eingesetzt werden dürfen, da ein entsprechendes Kontingent noch nicht freigegeben war.

Daher sind entsprechend höhere Kontingente (1.500 statt 950 Saisoniers) bereits Anfang Jänner und eine frühere Freigabe eines weiteren Saisonierkontingentes und eines Erntehelferkontingentes bereits Mitte Februar erforderlich, damit auch die Krenbäuerinnen und -bauern bei der Krenernte Erntehelferinnen und Erntehelfer einsetzen dürfen.

Insgesamt benötigt die steirische Land- und Forstwirtschaft höhere Zahlen an Saisoniers (statt wie im Vorjahr 2.455 Plätze tatsächlich zumindest 2.900 Plätze wie im Jahr 2004) und Erntehelferinnen und Erntehelfer (statt 2.630 zumindest 3.000). Die vergangenen Jahre haben immer wieder gezeigt, das beide Kontingente bereits zu Beginn der Haupternte (je nach Witterung Anfang bis Mitte September) vollkommen ausgeschöpft waren.

Da weder Inländerinnen oder Inländer noch Staatsangehörige der "alten" EU-Länder für die körperlich sehr anstrengenden Arbeiten in der Land- und Forstwirtschaft zu bekommen sind, sollten die Kontingente den tatsächlichen Bedarf abdecken können. Da der heimische Arbeitsmarkt durch die nicht begehrten Hilfstätigkeiten für die arbeitskräfteintensiven bäuerlichen Betriebe nicht berührt wird, ist es unseren klein strukturierten Betrieben nicht zumutbar, jährlich bei Einbringung der Ernte mit Verzögerungen aufgrund der nicht ausreichenden Hilfskräfte kämpfen zu müssen.

Die Spezialkulturen benötigen eine zeitgenaue Ernte, um die geforderte Qualität liefern zu können. Bei einem gewissen Reifegrad ist die Ernte vorzunehmen, ein Zuwarten ist hier nicht möglich und die Hilfskräfte und Erntehelfer müssen sofort mit den Erntearbeiten beginnen, ohne dass tagelange Verzögerungen in Kauf genommen werden können.

Schon im vorangegangenen Jahr war zu beobachten, dass die Saisoniers und Erntehelferinnen bzw. Erntehelfer aus den neuen EU-Ländern, insbesondere Polen, nicht mehr ohne weiteres für die land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeiten gewonnen werden können. In den nächsten Jahren muss man daher mit einem stark zunehmenden Bedarf an Bewilligungen für Drittländer rechnen. Die Stammarbeitsregelung,  dass für Staatsangehörige aus Drittstaaten (zB Kroatien) Beschäftigungsbewilligungen nur erteilt werden, wenn es sich um eine Arbeitskraft handelt,  die in den vorangegangenen fünf Jahren zumindest zwei Mal im Rahmen eines Saisonierkontingentes beschäftigt war, sollte daher ersatzlos entfallen. Ebenso obsolet ist die Regelung, dass Neuanwerbungen nur unter erschwerten Bedingungen möglich sind, da diese Bedingungen eigentlich immer zutreffend und lediglich eine zusätzliche bürokratische Hürde darstellen (weder eine inländische noch eine integrierte ausländische Arbeitskraft noch ein Saisonier aus einem neuen EU-Mitgliedstaat können vermittelt werden und die besonderen Produktionsbedingungen und die Dringlichkeit der durchzuführenden Arbeiten erfordern eine rasche Besetzung der Saisonstelle).

Die Übergangsfrist für EU-Bürgerinnen und -bürger seit 2004, die bis 30.4.2009 besteht, sollte für die land- und forstwirtschaftlichen Hilfstätigkeiten keinesfalls verlängert werden, sodass für unsere Nachbarn wie beispielsweise Slowenien ab Mai 2009 keine Beschäftigungsbewilligung mehr erforderlich ist. Dies wäre ein großer Schritt in Richtung einer Kostenentlastung und Entbürokratisierung für unsere bäuerlichen Betriebe

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert im Hinblick auf das den Ländern durch das Ausländerbeschäftigungsgesetz eingeräumte Vorschlagsrecht dahingehend bei der Bundesregierung hinzuwirken, dass:

  1. die steirische Land- und Forstwirtschaft durch Verordnung des zuständigen Bundesministers Anfang Jänner 2009 ein Kontingent von 1.500 Saisoniers, Mitte Februar von weiteren 1.400 Saisoniers und 3.000 Erntehelfern bzw. Erntehelferinnen erhält,
  2. die Verordnung des zuständigen Bundesministers für die befristete Beschäftigung von ausländische Staatsangehörigen in der Land- und Forstwirtschaft nicht mehr die Bestimmungen enthält, dass "Ausländerinnen und Ausländer, die den Übergangsbestimmungen zur EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit unterliegen, bei der Erteilung der Beschäftigungsbewilligung zu bevorzugen sind". Die diesbezüglichen Anweisungen des Ministeriums an das Arbeitsmarktservice sollten entfallen. Damit ist die sogenannte Stammarbeitsregelung, dass für Staatsangehörige aus Drittstaaten Beschäftigungbewilligungen nur erteilt werden, wenn es sich um eine Arbeitskraft handelt, die in den vorangegangenen fünf Jahren zumindest zwei Mal im Rahmen eines Saisonierkontingentes beschäftigt war, obsolet.  Auch Neuanwerbungen von Drittstaatsangehörigen sind dann uneingeschränkt möglich.
  3. die Übergangsfrist für EU-Bürgerinnen und -bürger, die bis 30.4.2009 besteht, für die land- und forstwirtschaftlichen Hilfstätigkeiten nicht verlängert wird, sodass für unsere Nachbarn wie beispielsweise Slowenien, ab Mai 2009 keine Beschäftigungsbewilligung mehr erforderlich ist.


Unterschrift(en):
Elisabeth Leitner (ÖVP), Wolfgang Kasic (ÖVP), Anton Gangl (ÖVP), Peter Rieser (ÖVP), Karl Lackner (ÖVP), Franz Riebenbauer (ÖVP), Erwin Gruber (ÖVP)