LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2648/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 29.12.2008, 14:07:20


Landtagsabgeordnete(r): Manfred Kainz (ÖVP), Christopher Drexler (ÖVP)
Fraktion(en): ÖVP
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Christian Buchmann

Betreff:
Beihilfen auch für größere Unternehmen (nicht KMU)

Die einschlägigen Wettbewerbsregeln der EU legen fest, dass staatliche Rettungsbeihilfen oder Umstrukturierungsbeihilfen zugunsten von Unternehmen in Schwierigkeiten unter bestimmten Voraussetzungen als gerechtfertigt anzusehen sind. So ist eine Beihilfe z. B. "aus sozial- oder regionalpolitischen Gründen oder weil die positive Rolle der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) für die Volkswirtschaft zu berücksichtigen ist oder in Ausnahmefällen, weil eine wettbewerbsbestimmte Marktstruktur erhalten bleiben soll und das Verschwinden von Unternehmen zu einer Monopolsituation oder zu einem Oligopol führen könnte" zulässig.

In diesem Kontext gelten die "Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (2004 / C 244/02 vom 1.10.2004).

Im "Steirischen Konjunkturpaket" wird im Defensivbereich vorgeschlagen, ein spezifisches Haftungsprogramm konsortial mit der AWS (Austria Wirtschaftsservice GmbH) einzurichten und dafür einen Gesamthaftungsrahmen in der Höhe von insgesamt € 45 Mio. (€ 30 Mio. Bund bzw. AWS bzw. € 15 Mio. Land Steiermark bzw. SFG/StBFG) zur Verfügung zu stellen.

Auch eine Veranstaltung mit allen relevanten Vertretern der steirischen Kreditinstitute, die am 3. Dezember 2008 stattgefunden hat, hat ergeben, dass diese Maßnahme als kurz- bzw. mittelfristige Überbrückungshilfe für Unternehmungen, die Opfer der konjunkturellen Entwicklung geworden sind, als treffsicherstes Instrument angesehen wird, um der drohenden Wirtschaftskrise zu begegnen.

Abgesehen von der Tatsache, dass derartige Umstrukturierungsbeihilfen (konjunkturinduzierte Überbrückungsmaßnahmen) nur nach strengen Genehmigungsvoraussetzungen (Förderungswürdigkeit des Unternehmens, Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität, Vermeidung unzumutbarer Wettbewerbsverfälschungen, Begrenzung der Beihilfe auf das erforderliche Mindestmaß versus konkrete Eigenleistung ohne Beihilfenelement) gewährt werden dürfen, ist auch festzuhalten, dass nach den aktuellen Leitlinien nur Beihilferegelungen zugunsten von kleinen und mittleren Unternehmungen (KMU) genehmigt werden. So können auch auf Basis der notifizierten "Richtlinie für die Steirische Wirtschaftsförderung", die grundsätzlich noch bis 31.12. 2013 in Kraft ist, derartige Umstrukturierungsprojekte entsprechend begleitet werden.

Es ist jedoch zu erwarten, dass auch Unternehmungen, die nicht der Definition für KMU entsprechen, Unterstützungsbedarf für Umstrukturierungsmaßnahmen aufweisen werden. Es wird dabei im Hinblick auf die steirische Industriestruktur auch wesentlich sein, für diese größeren und großen (Industrie-) Unternehmungen, die aufgrund der hohen Vernetzung (Multiplikator/Akzelerator Effekte) einen maßgeblichen Beitrag zur Entwicklung und vor allem zum Fortbestand der kleinen und mittleren Unternehmen leisten, ausreichende Hilfestellungsmaßnahmen vorzusehen.
Dies ist aufgrund des bestehenden wettbewerbsrechtlichen Reglementariums derzeit jedoch nur im Zuge von Einzelnotifizierungen möglich, wobei entsprechende Entscheidungen über Einzelnotifizierungen durch die Kommission Zeiträume von zumindest 6 -12 Monate in Anspruch nehmen. Dies könnte zur Folge haben, dass im Einzelfall Umstrukturierungen von größeren und großen Unternehmungen nicht mehr erfolgreich sein werden.
Aufgrund der oben erwähnten Multiplikatoreffekte werden von krisenhaften Erscheinungen größere Unternehmen naturgemäß auch etliche klein- und mittelstrukturierte Unternehmungen der Steiermark betroffen sein und ist demzufolge danach zu trachten, dass das entsprechende Regelungswerk der EU auch auf Großunternehmungen die Umstrukturierungsbedarf ausweisen, zumindest befristet während der Dauer der aktuellen Konjunkturkrise, ausgeweitet wird.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit dem Ersuchen heranzutreten, dass sich diese bei der Europäischen Union dafür einsetzt, dass aufgrund der Wirtschaftskrise die Gewährung von Beihilfen auch an größere Unternehmen (nicht KMU) ohne ausufernde bürokratische Schranken, befristet auf die Dauer der aktuellen Rezession, ermöglicht wird.


Unterschrift(en):
Manfred Kainz (ÖVP), Christopher Drexler (ÖVP)