EZ/OZ: 2615/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 22.12.2008, 00:00:00
Geschäftszahl(en): FA6B-03.00-378/2008-4
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Bettina Vollath
Betreff:
Landtagsbeschluss Nr. 892 vom 15. Jänner 2008 betreffend die Bestellung der SchuldirektorInnen auf Zeit
Der Landtag Steiermark hat aufgrund des oa. Entschließungsantrages folgenden Beschluss gefasst:
"Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit dem Ersuchen heranzutreten, durch entsprechende gesetzliche Regelungen die Bestellung von SchuldirektorInnen auf Zeit vorzusehen, wobei eine Wiederbestellung jedenfalls möglich sein soll."
Die Steiermärkische Landesregierung hat sich mit einem dementsprechenden Schreiben vom 5. März 2008 an den Herrn Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer mit dem Ersuchen um Stellungnahme und Bekanntgabe der vorgesehenen weiteren Schritte gewandt. Seitens des Bundeskanzleramtes erging mit 16. Juni 2008 ein Schreiben an Herrn Landeshauptmann Mag. Franz Voves mit folgenden Inhalt:
"Im Dienstrecht der Landes- und Bundeslehrkräfte ist schon derzeit eine befristete Besetzung der Schulleiterstellen vorgesehen. Die betreffenden Bestimmungen sehen eine zur Erprobung vorerst auf vier Jahre befristete Leiterbestellung mit der Verpflichtung zum erfolgreichen Abschluss eines berufsbegleitenden Weiterbidlungslehrganges zum Schulmanagement vor. Sofern nicht zum Ablauf des vierjährigen Bewährungszeitraumes eine Abberufung des betreffenden Leiters wegen Nichtbewährung erfolgt, wird die vorerst befristete Ernennung zum Leiter kraft Gesetzes in eine unbefristete Leiterbestellung übergeführt.
Dieses eine qualifizierte Abberufung vorsehende Modell, in welchem neben den Schulbehörden auch die Schulpartner im Rahmen des Schulgemeinschaftsausschusses bzw. des Schulforums, eingebunden sind, kann durchaus als richtungweisend für andere Leitungsfunktionen im Bundesdienst angesehen werden, auch wenn sich der im Falle der Nichtbewährung von Leiterinnen und Leitern zu beschreitende Rechtsweg wegen seiner Aufwändigkeit als reformbedürftig erwiesen hat.
Die Anregung, Leiterbestellungen künftig nur mehr befristet, mit der Möglichkeit zu einer Wiederbestellung, vorzunehmen, stellt in der derzeitigen Schulorganisation durchaus eine überlegenswerte Alternative dar, da sie die Position des Dienstgebers insofern stärkt, dass jede neuerliche Bestellung des Leiters von seiner ausdrücklichen Entscheidung abhängt. Im Bundesdienst ist eine solche befristete Vorgabe von Leitungsfunktionen - für einen Bestellungszeitraum von jeweils fünf Jahren - bereits für Spitzenfunktionen vorgesehen, die in der hierarchischen Struktur jedoch oberhalb der Schulleiter angesiedelt sind. In den übrigen Bereichen (insbesondere bei den Funktionen eines Schulaufsichtsorgans, Landes- oder Bezirksschulinspektors) erfolgt die Vergabe der Leitungsfunktionen unbefristet.
In künftige Reformen der Schulleiterbestellung sollen jedoch auch internationale Erfahrungen einbezogen werden. So lässt sich aus der PISA-Studie ableiten, dass ein Zusammenhang zwischen Schulgovernance und dem Abschneiden im Ranking besteht. Alle PISA-Top-Performer weisen ein deutlich höheres Ausmaß an Autonomie vor Ort auf als die weniger erfolgreichen PISA-Teilnehmer (ibw-research brief Nr. 31/2007).
In einem System, in dem eine Schule ihr Personal selbst verwaltet, sollte sichergestellt sein, dass im Sinne von Good Governance und New Public Management einerseits willkürliche Einflüsse von außen beschränkt werden und andererseits der Erhalt von Know-how u.a. im Personalmanagement sichergestellt ist. Hier wäre abzuklären, ob dies auch durch eine künftige befristete Leiterbestellung möglich ist.
Weiter Überlegungen sollten daher Erfahrungen ausländischer Modelle mit laufenden Befristungen bei der Leiterbestellung sowie die Empfehlungen der eingesetzten Expertenkommission zum Schulrecht mit einbeziehen."
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. September 2008.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Entschließungsantrag des Landtages Steiermark, Beschluss Nr. 892 vom 15. Jänner 2008, betreffend die Bestellung von SchulleiterInnen auf Zeit wird zur Kenntnis genommen.