LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2618/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 22.12.2008, 00:00:00


Geschäftszahl(en): A14-13-215/2008-17
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Christian Buchmann

Betreff:
1.) Übertragung des Haftungsrahmens aus dem Aktionsprogramm „Kleine Finanzierungshilfen“ – nunmehr Förderungsprogramm „Nummer!Sicher“ aufgrund der Konjunkturverflachung im Ausmaß von € 25 Mio. auf Offensiv- und Defensivinstrumente und zwar € 10 Mio. für die Steirische BeteiligungsfinanzierungsgmbH - StBFG (offensiv) und € 15 Mio. für die Steirische UmstrukturierungsgmbH - STUG (defensiv)\; 2.) Erhöhung des Haftungsrahmens für die Steirische UmstrukturierungsgmbH um € 5 Mio. durch Übertragung eines gleich hohen Haftungsrahmens aus dem Förderungs-programm „Welt!Weit“ (ehem. Förderungsprogramm „Markterschließungsgarantie“)

1.)   Übertragung des Haftungsrahmens aus dem Aktionsprogramm "Kleine Finanzierungshilfen" - nunmehr Förderungsprogramm "Nummer!Sicher" aufgrund der Konjunkturverflachung im Ausmaß von € 25 Mio. auf Offensiv- und Defensivinstrumente für die Steirische BeteiligungsfinanzierungsgmbH und die Steirische UmstrukturierungsgmbH

Mit RSB vom 29.11.2004, GZ.: A14 10-2/04-53, wurde u. a. das Aktionsprogramm "Haftungsübernahmeaktion für steirische Kleinbetriebe" mit einem Haftungsvolumen des Landes von € 26,67 Mio. genehmigt\; der diesbezügliche Landtagsbeschluss Nr. 1722 erfolgte am 18.01.2005.
Mit ergänzendem RSB vom 07.03.2005, GZ.: A14 10-2/05-83, wurde die Durchführungsrichtlinie für die "Haftungsübernahmeaktion für steirische Kleinbetriebe" genehmigt und die Laufzeit des Aktionsprogramms vom 01.04.2005 bis 31.03.2007 vorläufig festgesetzt.
Die Abwicklung erfolgte über die Steirische WirtschaftsförderungsgmbH (SFG).

Eine Evaluierung der Haftungsübernahmeaktion hat jedoch ergeben, dass das Aktionsprogramm nur bedingt angenommen wurde und dass ein 2006 bei der Steirischen WirtschaftsförderungsgmbH laufendes Pilotprojekt zur Vergabe von Mikrokrediten wesentlich erfolgreicher verlief.

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der durchgeführten Evaluierung wurde eine Überarbeitung der Haftungsübernahmeaktion durchgeführt, wobei wesentliche Elemente des Pilotprojektes "Aktionsprogramm Mikrofinanzierung" in das neue Aktionsprogramm "Kleine Finanzierungshilfen" eingearbeitet wurden. Darüber hinaus wurde eine Erweiterung in Richtung Fokussierung auf Umwelttechnologien - insbesondere im Bereich der erneuerbaren Energien - vorgenommen.

Das Aktionsprogramm "Kleine Finanzierungshilfen" (zwischenzeitlich umbenannt in Förderungsprogramm "Nummer!Sicher") ist der Leitlinie 7 - Innovative Finanzierung - der vom Landtag Steiermark am 19.09.2006 einstimmig beschlossenen neuen Wirtschaftsstrategie zuzuordnen.

Mit Regierungssitzungsbeschluss vom 05.03.2007, GZ: A14-10-2/2007-178 und Landtagsbeschluss Nr. 567 vom 26.04.2007 wurde somit die mit 31.03.2007 auslaufende "Haftungsübernahmeaktion für steirische Kleinbetriebe" durch das neue Aktionsprogramm "Kleine Finanzierungshilfen" ersetzt. Der noch nicht ausgenutzte Haftungsrahmen der "Haftungsübernahmeaktion für steirische Kleinbetriebe" im Ausmaß von € 26 Mio. wurde in das Aktionsprogramm "Kleine Finanzierungshilfen" übertragen.

Im Rahmen des Aktionsprogramms "Kleine Finanzierungshilfen", das wie bereits erwähnt in das Förderungsprogramm "Nummer!Sicher" umbenannt wurde, soll die Haftungsübernahme zur Besicherung von betrieblichen Erweiterungs- und/oder Wachstumsprojekten bis zu einem Mikrokreditvolumen von max. € 25.000,00 sowie für Entwicklungs- bzw. Umsetzungsprojekte von Produkt-, Dienstleistungs-, Verfahrens- oder Umweltinnovationen, insbesondere im Bereich der erneuerbaren Energien, bei einem Kreditvolumen zwischen € 25.000,00 und max. € 125.000,00 erfolgen.

Zielgruppe sind industriell-gewerbliche Produktionsbetriebe, Handwerks-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen, die als kleinste, kleine oder mittlere Unternehmen oder als neue Selbstständige einzustufen sind.

Mit Abwicklungs- und Treuhandvertrag zur Umsetzung des Aktionsprogramms "Kleine Finanzierungshilfen" vom 22.06.2007 bzw. 09.07.2007 wurde bestimmt, dass seitens der Steirischen WirtschaftsförderungsgmbH der Abteilung 14 jährlich über die genehmigten Haftungsfälle bzw. allfällige Haftungsinanspruchnahmen zu berichten ist, wobei diese Berichte von der Abteilung 14 der Stmk. Landesregierung zur Kenntnis zu bringen sind.
Die Steirische WirtschaftsförderungsgmbH legte daher am 26.05.2008 nachstehenden Jahresbericht 2007:

HAFTUNGSÜBERNAHMEAKTION 01.01.2007 - 31.03.2007
  • Es konnten 16 Informations- und Erstberatungsgespräche geführt werden
  • 3 Anträge waren zu Jahresbeginn 2007 in Bearbeitung
  • 6 Ansuchen wurden gestellt
  • 8 Anträge wurden abgelehnt oder außer Evidenz genommen
  • 1 Ansuchen wurde positiv beschlossen
  • Die neu beschlossene Haftungssumme betrug EUR 16.667,50
  • Es kam zu zwei Kreditausfällen infolge von Konkursanmeldungen, die Haftungsquote betrug gesamt EUR 57.944,91
  • Der Haftungsstand zum Jahresende betrug EUR 557.343,20
Das Haftungsentgelt wurde von allen Haftungsnehmern lt. jeweiliger Vorschreibung bezahlt.

KLEINE FINANZIERUNGSHILFEN 01.05.2007 - 31.12.2007
  • 195 Informations- und Erstberatungsgespräche wurden geführt
  • 25 Anträge wurden gestellt, 3 davon haben auch das Coaching beantragt
  • 16 Anträge wurden abgelehnt oder außer Evidenz genommen
  • 6 Ansuchen wurden positiv beschlossen, 1 Antrag davon mit Coaching
  • 3 Ansuchen waren per 31.12.2007 noch in Bearbeitung
  • Die beschlossene Haftungssumme betrug per 31.12.2007 EUR 223.700,00
  • Es kam zu keinem Kreditausfall
  • Der Haftungsstand zum Jahresende betrug somit EUR 223.700,00
Das Haftungsentgelt wurde von allen Haftungsnehmern lt. jeweiliger Vorschreibung bezahlt.

Die Gültigkeitsdauer dieses Förderungsprogramms erstreckt sich vorbehaltlich einer vorzeitigen Revision bis zum 31.12.2009
Vom Jänner 2008 bis einschließlich 04.12.2008 wurden insgesamt 5 Haftungsfälle mit einem Haftungsrahmen von € 203.459,25 genehmigt.

Da das Förderungsprogramm "Nummer!Sicher" im Sinne des am 24.11.2008 als Auflage einstimmig angenommenen Zwischenberichtes zum Steirischen Konjunkturgipfel vom 10.11.2008 somit trotz wiederholter Bemühungen nicht in dem erwartenden Umfang angenommen wurde, wird vorgeschlagen, den noch verfügbaren Haftungsrahmen in der Höhe von rund € 25 Mio. und angesichts der sich abzeichnenden Konjunkturverflachung der steirischen Wirtschaft für Offensiv- und Defensivinstrumente zur Verfügung zu stellen.

Ausgehend vom verfügbaren Haftungsrahmen von € 25 Mio. sollen daher € 10 Mio. Haftungsrahmen für Offensivmaßnahmen der Steirischen BeteiligungsfinanzierungsgmbH (StBFG) und ein Haftungsrahmen von € 15 Mio. der Steirischen UmstrukturierungsgmbH (STUG) im Defensivbereich für die Abwicklung konsortialer Haftungs- und Garantieinstrumente mit der Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) übertragen werden.

In diesem Zusammenhang muss darauf verwiesen werden, dass lt. Stmk. Wirtschaftsförderungsgesetz derzeit nur Ausfallsbürgschaften, nicht jedoch Garantieerklärungen als Förderungarten vorgesehen sind. Eine entsprechende Änderung des StWFG ist daher in Vorbereitung.

Weiters ist zu beachten, dass aufgrund der aktuellen landesrechtlichen Bestimmungen typisch bzw. atypisch stille Beteiligungen ab einem Schwellenwert von € 750.000,-- neben der Stmk. Landesregierung auch vom Landtag Steiermark beschlossen werden müssen.
Dadurch verschiebt sich der Zeitpunkt für die Unterfertigung des Beteiligungsvertrags bzw. insbesondere für die Auszahlung der Mittel im Regelfall um bis zu zwei Monate. Dies hat für die Beteiligungskunden der StBFG naturgemäß negative Auswirkungen, zumal dadurch die Projektrealisierung massiv verzögert wird. Es wird daher vorgeschlagen, den Schwellenwert auf € 2 Mio. zu erhöhen - eine entsprechende Vorlage ist daher ebenfalls in Vorbereitung.
 
 
2.) Erhöhung des Haftungsrahmens für die Steirische UmstrukturierungsgmbH (STUG) um € 5 Mio. durch Übertragung des Haftungsrahmens aus dem Förderungsprogramm "Welt!Weit" (ehem. Aktionsprogramm "Markterschließungsgarantie")

Die wirtschaftlichen Prognosen für die kommenden 12 - 18 Monate lassen erwarten, dass in der nächsten Zeit auch mit einer Zunahme von Unternehmensinsolvenzen zu rechnen sein wird.

Zur Hintanhaltung entsprechend negativer beschäftigungs- bzw. regionalpolitischer Effekte, die im Rahmen von Insolvenzen größerer Unternehmen entstehen, wurde bereits vor einigen Jahren die Steirische UmstrukturierungsgmbH (STUG) gegründet.

Die STUG wurde seinerzeit mit einem Haftungsrahmen des Landes von € 5 Mio. ausgestattet, um die Übernahme von insolventen bzw. (unter besonderen Umständen) akut insolvenzgefährdeten Unternehmen bewerkstelligen zu können.

Aktuell ist (nach dem Engagement der STUG bei der Fa. Sariana) noch ein Rahmen von rund € 3,3 Mio. für die STUG frei verfügbar.

Um vor dem Hintergrund der erwähnten negativen Konjunkturprognosen gerüstet zu sein, wird vorgeschlagen, den Haftungsrahmen für die STUG um € 5 Mio. zu erhöhen.
Dies könnte durch eine Übertragung eines Haftungsrahmens beim Förderungsprogramm "Welt!Weit" (es handelt sich um ein Markterschließungsprogramm) in der Höhe von € 5 Mio. erfolgen, das bisher von den Kunden der SFG nicht in dem erwarteten Ausmaß in Anspruch genommen wurde.

Bereits mit RSB vom 03.11.2003, GZ.: FA14B 13-41/03-45, wurde die Richtlinie zum Aktionsprogramm "Markterschließungsgarantie" genehmigt. Der Landtagsbeschluss Nr. 1265 erfolgte am 04.12.2003.

Die Zahl der positiven Beschlüsse blieb jedoch deutlich unter den Erwartungen, sodass mit RSB vom 03.04.2006, GZ.: A14 13-41/06-201, die Revision dieses Aktionsprogramms mit wesentlichen Programmänderungen genehmigt wurde\; der Landtagsbeschluss Nr. 206 war am 24.05.2006.

Insgesamt wurden seit Programmstart 42 Ansuchen für die Markterschließungsgarantie bzw. "Welt!Weit" eingereicht. Davon konnten 17 Projekte beschlossen werden, wobei anzumerken ist, dass von diesen 17 Fällen fünf Unternehmen von der Markterschließungsgarantie zurückgetreten sind. Vom ursprünglich gewährten Garantierahmen von € 8 Mio. ist derzeit ein Garantiebetrag in der Höhe von rund € 0,5 Mio. gebunden. Für die Weiterführung des Programms "Welt!Weit" wird ein Rahmen von rd. € 2,5 Mio. veranschlagt.

Es wird daher vorgeschlagen, den restlich verfügbaren Haftungsrahmen in der Höhe von € 5 Mio. der STUG zur Verfügung zu stellen.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. Dezember 2008.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

1. Die Übertragung des Haftungsrahmens aus dem Aktionsprogramm "Kleine Finanzierungshilfen" - nunmehr Förderungsprogramm "Nummer!Sicher" aufgrund der Konjunkturverflachung im Ausmaß von € 25 Mio. auf Offensiv- und Defensivinstrumente und zwar € 10 Mio. für die Steirische BeteiligungsfinanzierungsgmbH - StBFG (offensiv) und € 15 Mio. für die Steirische UmstrukturierungsgmbH - STUG (defensiv).

2. Erhöhung des Haftungsrahmens für die Steirische UmstrukturierungsgmbH um € 5 Mio. durch Übertragung eines gleich hohen Haftungsrahmens aus dem Förderungsprogramm "Welt!Weit" (ehem. Förderungsprogramm Markterschließungsgarantie).