Der Ausschuss "Umwelt" hat in seinen Sitzungen vom 11.11.2008 und 12.05.2009 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Der Ausschuss für Umwelt, Natur und Energie hat in seiner Sitzung vom 11. November 2008 den Beschluss gefasst, die Landesregierung um Stellungnahme zum Antrag Einl. Zahl 2486/1 der Abgeordneten Schönleitner, Lechner-Sonnek und Mag. Zitz betreffend klimafreundlichen Individualverkehr zu ersuchen.
In diesem Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, dem oberösterreichischen Beispiel der Förderung von klimafreundlichem Individualverkehr zu folgen und dementsprechend Fördermaßnahmen für den Kauf von Personenkraftwagen mit einem geringen CO2-Ausstoß, Elektroautos und einspurige Elektrokraftfahrzeuge zu ergreifen.
Seitens der FA17A wurde folgende Stellungnahme abgegeben:
Die internationale Situation der Automobilindustrie einerseits und der drohenden Verknappung und somit Verteuerung fossiler Energieträger wie auch des Klimawandels hat dazu geführt, dass weltweit, insbesondere aber auch in der Europäischen Union zahlreiche Maßnahmen gesetzt wurden und werden, um den Individualverkehr umweltfreundlicher zu gestalten. Dazu gehören Maßnahmen der EU-Kommission zur sukzessiven Senkung des CO2-Ausstosses von PKW, die Unterstützung von Forschungsvorhaben zur Einführung umweltfreundlicherer Antriebe, die zwingende Einführung von Biotreibstoffen in einem bestimmten Ausmaß wie auch die Forcierung des rein elektrisch betriebenen Fahrzeuges. Viele dieser Maßnahmen sind durchaus auch mit Nachteilen und dementsprechend mit Kritik behaftet, tragen aber insgesamt zu einer Verbesserung des während der vergangenen Jahre stark gewachsenen und wohl auch in Zukunft noch weiter wachsenden Individualverkehrs bei, allerdings aller Voraussicht nach nicht in dem Umfang, dass damit das Problem Individualverkehr und Klimarelevanz zu lösen wäre.
Es erscheint deshalb sinnvoll, im Rahmen der Umweltförderung des Landes Steiermark ähnlich wie die angesprochene Förderung in Oberösterreich auch Maßnahmen zur Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen zu setzen. Es wurde aus diesem Grunde einer Richtlinie ausgearbeitet, nach der rückwirkend ab 1. Jänner 2009 elektrisch betriebene PKW mit einem Betrag von jeweils Euro 1000,--, elektrisch betriebene einspurige Fahrzeuge mit einem Betrag von jeweils Euro 500,-- und E-Fahrräder mit einem Betrag von jeweils Euro 250,-- gefördert werden sollen. Die Förderungsaktion ist mit 31.12.2009 befristet.
Obgleich es als energiepolitisch durchaus sinnvoll angesehen werden mag, dabei (wie in Oberösterreich) noch eine Differenzierung des Strombezuges nach Ökostrom und Nicht-Ökostrom vorzunehmen, wird auf diese Unterscheidung verzichtet, da der Verwaltungsaufwand zur Feststellung des allfälligen Ökostrombezuges über den Zeitraum der Nutzung des geförderten Fahrzeuges deutlich höher läge als die Förderung selbst.
Die Verrechnung und Bedeckung erfolgt aus Mitteln des Steirischen Umweltlandesfonds unter dem Ansatz 1/529105, "Förderungsausgaben, laufende Gebarung", (ein Finanzposten für diese Förderaktion muss erst eingerichtet werden).
Der Bericht des Ausschusses für Umwelt zum Antrag, Einl. Zahl 2486/1, der Abgeordneten Schönleitner, Lechner-Sonnek und Mag. Zitz betreffend Klimafreundlicher Individualverkehr wird zur Kenntnis genommen.