TOP 4
EZ/OZ 2096/5
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Soziales
Betreff:
Der weiß-grüne Weg - Zugang zum Arbeitsmarkt
zu:
- 2096/1, Der weiß-grüne Weg - Zugang zum Arbeitsmarkt (Selbstständiger Antrag)
Der Ausschuss "Soziales" hat in seinen Sitzungen vom 06.05.2008 und 11.11.2008 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Mit dem Antrag Einl.Zahl 2096/1 wurde die Steiermärkische Landesregierung aufgefordert, an die Bundesregierung mit der Forderung heranzutreten und diese zu ersuchen, sich für eine stärkere Öffnung des Arbeitsmarktes für in Österreich lebende AusländerInnen einzusetzen sowie den Zugang von ausländischen Arbeitskräften am Markt neu zu ordnen.
Nach dem diesbezüglichen Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 30.06.2008 wurde mit diesem Ersuchen die Bundesregierung befasst.
Seitens des Bundeskanzleramtes wird nun folgende Stellungnahme abgegeben:
"Vorweg ist festzustellen, dass mehr als 80 % der in Österreich dauerhaft niedergelassenen Ausländer einen unbeschränkten Arbeitsmarktzugang haben und sich daher ein weiterer Abbau rechtlicher Hürden für den Arbeitsmarktzugang nur mehr auf quantitativ kleine und spezielle Gruppen von Ausländern beschränkt. Relevant erscheinen dabei insbesondere die im Rahmen der jährlichen, über Vorschlag der Länder festgesetzten Familiennachzugsquoten neu zuwandernder Familienangehöriger von integrierten Drittstaatsausländern. Für Asylwerber hingegen hält es die Bundesregierung nach wie vor für geboten, das nur vorläufige und daher ungesicherte Aufenthaltsrecht für die Dauer des Asylverfahrens bei allen Überlegungen zu einer Erweiterung des Arbeitsmarktzuganges zu beachten.
Zur weiteren Forderung, auch den (Neu-)Zugang von Ausländern neu zu ordnen, ist auf das seit Anfang 2006 geltende Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und die korrespondierenden Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (Fremdenrechtspaket 2005) hinzuweisen. Mit diesem umfassenden Gesetzeswerk wurde der gesamte Bereich des Fremdenwesens neu geordnet und bestmöglich mit dem Ausländerbeschäftigungsrecht abgestimmt. Dabei wurden nicht nur wichtige EU-Richtlinien betreffend die Familienzusammenführung, die Zuwanderung und den Arbeitsmarktzugang der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen sowie der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen umgesetzt, sondern auch deutliche Verbesserungen für die Zulassung der für die Wirtschaft besonders wichtigen Schlüsselkräfte und Saisoniers eingeführt. Mit speziellen Ausnahmeregelungen für die Beschäftigung von Top-Managern, Wissenschaftlern, Forschern und deren Familienangehörigen wurde zudem die Position Österreichs im internationalen Wettbewerb um die "besten Köpfe" verbessert.
Darüber hinaus wurden im Rahmen des Übergangsregimes zur EU-Erweiterung wesentliche Schritte zur Öffnung des Arbeitsmarktes für Arbeitskräfte aus den neuen EU-Mitgliedstaaten gesetzt. Entsprechend der in den EU-Beitrittsverträgen verankerten Verpflichtung Österreichs zur Gemeinschaftspräferenz haben neue EU-Bürger beim Arbeitsmarktzugang generell Vorrang gegenüber Drittstaatsangehörigen.
Besonders bewährt hat sich die Fachkräfteverordnung 2008, die für Fachkräfte aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten in 65 Mangelberufen den Arbeitsmarktzugang erleichtert und damit eine wichtige Bedarfslücke schließt.
Wie auch die guten Arbeitsmarktdaten belegen, ist es mit den neuen Regeln bisher insgesamt gut gelungen, die Neuzulassung von ausländischen Arbeitskräften bedarfsgerecht und flexibel zu steuern."
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht des Ausschusses für Soziales, Arbeitsmarkt, KonsumentInnenschutz, SeniorInnen, Jugend, Frauen und Familie zum Antrag, Einl.Zahl 2096/1, der Abgeordneten Wolfgang Kasic, Mag. Christopher Drexler, Johann Bacher, Walburga Beutl, Erwin Dirnberger, Bernhard Ederer, Dipl.Ing. Heinz Gach, Anton Gangl, Ernst Gödl, Erwin Gruber, Eduard Hamedl, Gregor Hammerl, Manfred Kainz, Karl Lackner, Elisabeth Leitner, Franz Majcen, Ing. Josef Ober, Franz Riebenbauer, DDr. Gerald Schöpfer, Josef Straßberger, Peter Tschernko, Anne Marie Wicher und Dipl.Ing. Odo Wöhry betreffend "Der weiß-grüne Weg - Zugang zum Arbeitsmarkt" wird zur Kenntnis genommen.