LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2619/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 22.12.2008, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA8A-18Ka39/2008-4
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Helmut Hirt

Betreff:
Landtagsbeschluss Nr. 1062 (EZ 2111/5) betreffend Revision des Lebensmittelkennzeichnungsrechtes - Kennzeichnung mittels Ampelsystem

Zu Folge des Beschlusses der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Juli 2008 wurde der Beschluss des Landtages Steiermark Nr. 1062 (EZ. 2111/5) mit Schreiben vom 7. Juli 2008, GZ.: FA8A-18Ka39/2008-3, an die Bundesregierung herangetragen sich in die laufende Diskussion der Revision des Lebensmittelkennzeichnungsrechtes mit der vehementen Forderung nach einer Kennzeichnung mittels Ampelsystem einzubringen sowie der österreichischen Vorbildfunktion bezüglich der Qualität von Lebensmitteln gerecht zu werden und so rasch wie möglich ein Kennzeichnungssystem von Lebensmitteln durch ein Ampelsystem nach britischem Vorbild vorzuschreiben.

Das Bundeskanzleramt hat mit Schreiben vom 22. Oktober 2008 auf Grundlage der beim Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend eingeholten Stellungnahme folgendes mitgeteilt:

"Derzeit bestehen in der europäischen Gemeinschaft eine Vielzahl von freiwilligen Nährwertkennzeichnungssystemen\; einerseits sind diese von staatlicher Seite initiiert (z.B. "traffic-light" System im Vereinigten Königreich bzw. "keyhole" Kennzeichnung in Schweden), andererseits von der Wirtschaft entwickelt (z.B. "Guideline Daily Amounts"-GDA System der europäischen Lebensmittelindustrie).

Diese freiwilligen Nährwertkennzeichnungssysteme bestehen neben den im gesamten EU-Raum geltenden fakultativ-obligatorischen Bestimmungen der Nährwertkennzeichnungsrichtlinie 90/496/EG, die in Österreich durch die Nährwertkennzeichnungsverordnung umgesetzt wurde.

Auf EU-Ebene wird das gesamte Lebensmittelkennzeichnungsrecht (einschließlich der Nährwertkennzeichnung) nun einer Revision unterzogen\; so wurde am 30. Jänner d. J. von der Europäischen Kommission ein Vorschlag für eine Verordnung betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel, 2000/0028(COD), vorgelegt.

Dieser Vorschlag sieht die verpflichtende Angabe von Brennwert, Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, insbesondere Zucker und Salz auf der Packungsvorderseite pro Portion oder pro 100g/ml vor\; weiters ist eine verpflichtende Angabe der empfohlenen Tagesdosis vorgesehen.

Es erscheint daher zielführend, die weiteren Diskussionen zu diesem Verordnungsvorschlag abzuwarten, zumal einheitliche Kennzeichnungsregeln, d.h. ein harmonisierter Ansatz, sowohl für die Gewährleistung des freien Warenverkehrs als auch für die Bewertung durch den Konsumenten, von entscheidender Bedeutung sind.

Bezüglich irreführender Werbung auf/für Lebensmittel(n) ist auf die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel hinzuweisen. Diese Verordnung sieht u.a. die Erstellung von Nährwertprofilen vor. Nur Lebensmittel, die den (bis Mitte Jänner 2009) festzulegenden Nährwertprofilen entsprechen, dürfen nährwert- ("light") oder gesundheitsbezogene Angaben (z.B. "Kalzium unterstützt den Knochenaufbau") tragen. Bei der Festlegung dieser Nährwertprofile werden u.a. der Gehalt an Fett, gesättigten Fettsäuren, trans-Fettsäuren, Zucker und Salz bzw. Natrium in den Lebensmitteln berücksichtigt.

Zur Aufforderung, in der Diskussion zur Kennzeichnung des Gehaltes von Fett, Zucker und Salz eine konsumentenfreundliche Haltung einzunehmen, wird vom zuständigen Ressort festgestellt, dass sich Österreich in den Ratsarbeitsgruppensitzungen zur neuen EG-Verbraucherinformationsverordnung für eine harmonisierte, für den Konsumenten verständliche und für die beteiligten Verkehrskreise, insbesondere auch für die KMU (Klein- und Mittelunternehmen), machbare Lösung einsetzt."

Diese Mitteilung des Bundeskanzlers wäre nunmehr dem Landtag Steiermark zur Kenntnis zu bringen.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. Dezember 2008.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Landtagsbeschluss Nr. 1062 (EZ. 2111/5) betreffend Revision des Lebensmittelkennzeichnungsrechtes -
Kennzeichnung mittels Ampelsystem wird zur Kenntnis genommen.