LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2620/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 22.12.2008, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA18A 38-1/2007-36
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP)

Betreff:
Auflassung der L 136, Aflenzerstraße von km 0,316 bis km 1,181 in einer Länge von 865 m im Gemeindegebiet von Aflenz-Land, pol. Bez. Bruck an der Mur

"Die laufenden Änderungen der Wirtschafts- und Siedlungsstruktur bewirken auch nachhaltige Veränderungen der Verkehrsstruktur einzelner Landesstraßen. Das Landesstraßennetz der Steiermark muss daher immer wieder den geänderten Funktionen und Verkehrsverhältnissen angepasst werden. Landesstraßen, die ihre Funktion entsprechend § 7 Abs. 1 LStVG 1964 verloren haben, sind nach § 8 Abs. 1 LStVG 1964 als solche aufzulassen.
Mit der Gemeinde Aflenz-Land wurde diese funktionelle Straßennetzbereinigung ein­vernehmlich geregelt und hat sich mit Vertrag vom 6. Juni 2008 bereit erklärt, ein Teilstück der L 136, Aflenzerstraße von km 0,316 (Bereich Dörflach) bis km 1,181 (Bereich Forcherbühel) in einer Länge von 865 m in das Gemeindestraßennetz zu übernehmen, wenn von der Landesstraßen­verwaltung eine letztmalige Instandsetzung geleistet wird.
Aus Netzschlussgründen wird die bestehende L 136, Aflenzerstraße bei km 1,181 bis an den niveaugleichen Kreuzungsanschluss zur B 20, Mariazeller Straße bei km 115,567 geführt.
Die gegenständliche Landesstraßenauflassung tritt mit dem Tag der Beschluss-fassung in Kraft."


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. Dezember 2008.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Gemäß § 8, Abs. 1 Landes-Straßenverwaltungsgesetz 1964 wird die Landesstraße Nr. 136, Aflenzerstraße von km 0,316 bis km 1,181 in einer Länge von 865 m aufge­lassen und der Gemeinde Aflenz-Land nach erfolgter letztmaliger Instandsetzung über­geben.
Die gegenständliche Landesstraßenauflassung tritt mit dem Tag der Beschlussfassung in Kraft.